21-3280

Neuwahl eines persönlichen Vertreters für die freien Träger im Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2023
Sachverhalt

 


Nachdem ein stellvertretendes  Mitglied der Freien Träger zum stimmberechtigten Mitglied der Freien Träger im Jugendhilfeausschuss gewählt worden ist, besteht die Notwendigkeit der Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Freien Träger.

Auf dieser Grundlage wurden die anerkannten freien Träger entsprechend der Liste der BASFI (SGB VIII § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe) am 05.07.2023 angeschrieben und gebeten, Personen für den Sitz als stellvertretendes Mitglied der Freien Träger vorzuschlagen. Meldefrist für die Vorschläge war der 30.08.2023.

 

Petitum/Beschluss

:


Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine Person aus der beigefügten Vorschlagsliste zum stellvertretenden Mitglied der Freien Träger im Jugendhilfeausschuss zu wählen.