Nach vorliegenden Informationen soll aufgrund eines vorliegenden Vorbescheidsantrages der Bereich der Verwaltungsgebäude der Innenbehörde am Großmoordamm/Großmoorbogen/Wohlersweg neu gestaltet werden. Unabhängig von den erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen und der Problematik der Beeinträchtigung von Anliegern, stellt sich für die Bürger in Harburg die Frage, ob diese Maßnahme auch mit der Aufgabe von wichtigen Dienstleistungsstandorten verbunden ist.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Liegen im Rahmen der beantragten Befreiungen und des Vorbescheidsantrages auch Erkenntnisse darüber vor, dass an dieser Stelle die bisherige Dienststelle des TÜV und die Kfz-Zulassungsstelle aufgegeben werden sollen?
2. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnis darüber, ob diese Dienststellen ggf. an anderer Stelle im Bezirksamtsbereich ersetzt werden sollen?
3. Hält die Bezirksverwaltung die evtl. Aufgabe dieser bezirklichen Dienstleistungsangebote für angemessen und sachgerecht?
4. Ist die Bezirksverwaltung bereit, für den Erhalt der vorgenannten Dienststellen ggf. einzutreten?
Hamburg, am 08.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Jens Ritter
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