21-3722

Interfraktioneller Antrag betr. Förderrichtlinie für die Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung Harburg

Interfraktioneller Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.03.2024
Sachverhalt


 

Die Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung sind ein zentrales Instrument, um politische Schwerpunkte zu setzen, wichtige Vorhaben zu fördern und den Bezirk Harburg gezielt zu entwickeln. Hinter der Überschrift „Gestaltungsmittel“ verbergen sich die Sondermittel der Bezirksversammlung, die Mittel aus dem Förderfonds Bezirksämter sowie der Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit. 

Für diese Fördertöpfe müssen die Fördervoraussetzung aktualisiert werden (Sondermittel) bzw. sollen erstmals konkrete Regeln für die Förderung formuliert werden. In diesem Zuge sollen die Fördervoraussetzungen, im Sinne größter Transparenz und Bürgerfreundlichkeit für alle drei Fördertöpfe identisch sein. Darüber hinaus sollen die „Regeln, wie Projekte im Bezirk Harburg durch die Bezirksversammlung gefördert werden können“ möglichst einfach beschrieben werden, damit mehr Aktive sich trauen, die Förderung zu beantragen. Die Anlage der Förderrichtlinie enthält zudem hilfreiche Hinweise u.a. für eine gute Antragstellung und zum Antragsverfahren.

 

Die Förderrichtlinie für die Gestaltungsmittel wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Fraktionen und Bezirksamt erarbeitet. Sie sollen zunächst für zwei Jahre gelten und danach evaluiert und ggf. angepasst werden. Das Bezirksamt wird gebeten, die Förderrichtlinie auf Hamburg.de zur Verfügung zu stellen sowie mittels Pressemitteilung zu veröffentlichen.

 

Die Förderrichtlinie, „Regeln, wie Projekte im Bezirk Harburg durch die Bezirksversammlung gefördert werden können“, befindet sich in der Anlage zu dieser Drucksache.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung beschließt die Förderrichtlinie für die Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung „Regeln, wie Projekte im Bezirk Harburg durch die Bezirksversammlung gefördert werden können“. Die Förderrichtlinie sollte nach zwei Jahren (31.12.2025) durch eine Arbeitsgruppe überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Das Bezirksamt Harburg wird gebeten, die Förderrichtlinie rechtzeitig auf Hamburg.de der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und mittels Pressemitteilung bekannt zu machen.