CDU Zusatzantrag zu Drucksache 22-0168 Akzeptanz von Windenergie- und Flächen-PV-Anlagen vor Ort fördern
Letzte Beratung: 26.11.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 5
Bisher nur landwirtschaftlich genutzte Fläche können mit Agri-PV zeitgleich für die Photovoltaik-Stromproduktion genutzt werden und dies unter Schonung der Ressourcen und Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen. Grundsätzlich sind für Agri-PV Weide-, Gemüse- und Obstanbauflächen geeignet. Nebeneffekt der dachähnlichen Anlagen ist der Schutz der Pflanzen vor Hagel-, Frost- und Dürreschäden, die als Folgen des Klimawandels immer häufiger auftreten.
Aber auch Landschaftsschutzgebiete haben Flächenpotential für Agri-PV. Da die Errichtung von Windkrafträdern bereits seit längerem auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Landschaftsschutzgebieten erlaubt ist, sollten auch in Landschaftsschutzgebieten bei entsprechender Eignung Agri-PV-Anlagen realisiert werden dürfen.
Es wird angeregt, dass eine Agri-PV-Nutzung auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Landschaftsschutzgebieten im Bezirk Harburg künftig möglich ist.
Hamburg, am 30.10.2024
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