Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 74 (Neugrabener Markt) - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Letzte Beratung: 31.08.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung für ca. 67 geförderte Wohnungen auf den Flächen der ehemaligen Post an der Neugrabener Bahnhofstraße / Scheideholzweg geschaffen werden. Darüber hinaus soll das Baurecht im Plangebiet insgesamt an die Entwicklungsziele der Rahmenplanung Zentrum Neugraben angepasst werden, um eine bauliche Verdichtung und eine größere Bandbreite an Nutzungsarten in dieser zentralen Lage zu ermöglichen.
Im für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 32 vom 6. März 1972 sind Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Postamt bzw. Ortsamt, Gesundheitsamt, Bücherhalle, Altentagesstätte und ein Sondergebiet Ladenfläche festgesetzt. Der geltende Bebauungsplan ermöglicht die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit den einhergehenden stadtplanerischen Zielsetzungen nicht, sodass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Westlich durch das Flurstück 5221, nördlich über das Flurstück 4932 (Neugrabener Markt), östlich über das Flurstück 8909 (Neugrabener Bahnhofstraße) und südlich über das Flurstück 8914 (Scheideholzweg) der Gemarkung Fischbek im Stadtteil Neugraben-Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).
Das Verfahren wird ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Projektentwicklerin geschlossen, die Eigentümerin des süd-östlichen Bereichs des Geltungsbereichs ist.Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 22. April 2024 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 30. April 2024 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 2. Dezember 2024. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 20. Januar 2025 stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 8. Oktober bis 10. November 2025 durchgeführt. Der AK I fand am 5. Januar 2026 statt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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