21-0716.04

Bauleitplanverfahren Eißendorf 50 (Netto Weusthoffstraße) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

1. Aufstellungsbeschluss

2. Zustimmung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Eißendorf 50 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um durch eine Nutzungskonzentration Flächen für den Wohnungsbau ergänzend zu der bestehenden Einzelhandelsnutzung zu schaffen. Die Nachverdichtung entspricht den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Das Plangebiet mit einer untergenutzten Einzelhandelslage in einem ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich ist prädestiniert für die Umsetzung der bezirklichen und gesamtstädtischen Bestrebungen. Es soll daher eine marktlagengerechte Vergrößerung der Verkaufsfläche des ansässigen Discounters in Verbindung mit neuen Wohnnutzungen in den oberen Geschossen realisiert werden. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage von § 12 Abs. 3a BauGB ein Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ festzusetzen, um Wohnnutzungen im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandel zu ermöglichen.

r das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Eißendorf 1, festgestellt am 21. Oktober 1963, in dem partiell eine eingeschossige gewerbliche Baufläche, eine eingeschossige Garagenanlage sowie eine private Grünfläche festgesetzt sind. Die Weusthoffstraße und Lühmannstraße sind jeweils als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.Der geltende Bebauungsplan ermöglicht nicht die Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Konzepts mit den einhergehenden stadtplanerischen Zielsetzungen, welches auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens entwickelt wurde.Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Nordgrenze Flurstück 2675 Nordgrenze Flurstück 4263 Westgrenze Flurstück 4263 Nordgrenze Flurstück 2675 hmannstraße Weusthoffstraße Ostgrenze Flurstück 2675 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710).

Das Verfahren wird ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.

Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 18. Oktober 2021 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Oktober 2021 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 11. November 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 19. April 2022 bis 04. Mai 2022 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 12. Mai 2023 bis 14. Juni 2023 durchgeführt. Der Arbeitskreis I fand am 08. April 2024 statt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Nachvollziehung weiterzuleiten.

Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt