Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.03.2025

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Es werden keine Ergänzungs- und Änderungswünsche vorgetragen. Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

Ö 2 - 20-4020

Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, DIE LINKE betr. Fahrradparkhaus Fischbek - emissionsfrei zur S-Bahn (Bericht der Verwaltung, der IBA und B+R)

Herr Stolzenburg macht deutlich, dass mit dem Umfeld des S-Bahnhofes Fischbek ein wesentlicher Knotenpunkt für das größte Stadtentwicklungsprojekt Hamburgs geplant werde. Daher sei es von Beginn an sehr wichtig, sowohl für den Fuß- und Radverkehr, als auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), frühzeitig eine gute und attraktive Erschließung zu schaffen.

 

Der Vertreter der Freiraumplanung zeigt anhand von Luftbildern den Standort der geplanten Radstation sowie die nähere Umgebung.

 

Ein Vertreter von Radkultur Hamburg teilt mit, dass das Projekt Stadtrad von der Behörde für Verkehr und Mobilität begleitet und durch die Deutsche Bahn umgesetztwerde. Sollte der Anspruch bestehen, die Stadtradstation frühzeitig umzusetzen, müssten Gespräche mit beiden Akteuren geführt werden, ob dieser Haltepunkt vorgezogen werden könnte.

 

Er erläutert dann den Ist-Stand des Fahrradabstellplatzes am S-Bahnhof Fischbek und geht anschließend mit Hilfe einer Präsentation auf den Ausbaubedarf der Radstation ein.

 

Heute gebe es 24 Radmietplätze und 24 Radstellplätze im Bestand.

 

Anhand eines Beispiels einer Radstation (U Ohlstedt) zeigter alle geplanten Angeboten und Produkte am S-Bahnhof Fischbek wie folgt auf:

 

  • 112 Radgel ohne Überdachung (kostenfrei) (40 %)
  • 132 Radstellplätze überdacht Doppelstockparker (kostenfrei) ( 40 %)
  • 58 gesicherte Radmietplätze (20 %)

Die kostenpflichtigen Radmietplätze befänden sich in eine Sammelschließanlage (kostenpflichtige Kurzzeit- bzw. Langzeitmiete möglich)

Im Angebot seien das Tages- (1 Euro), Dreitages-, Monats-, Quartals- und Jahresticket (90 Euro; Lastenfahrrad 100 Euro).

 

Es seien insgesamt 302 Radstellplätze geplant.

 

Die Prozentsätze gehörten zur grundsätzlichen Planung, die blierung sei jedoch auch abhängig von der Flächenverfügbarkeit. An diesem Standort sei diese Berechnung jedoch realistisch.

 

  • Schließcher inklusive Stromanschluss zur Ladung der Akkus von E-Bikes (kostenpflichtig)

 

Vorteilhaft seien die Fahrradbügel auf Sichtweite direkt am Eingang einer Haltestelle. Damit würde für die Nutzer die Schaffung von Angsträumen vermieden.

 

Die Doppelstockparker würden in Modulbauweise herstellt und es werde überlegt, zu Beginn nicht gleich sämtliche Radstellplätze vorzuhalten, sondern mit Steigerung der Nachfrage schrittweise Anpassungen vorzunehmen.

 

Auch Lastenfahrräder würden bei dem Konzept berücksichtigt.

 

Zeitlicher Ausblick:

 

  • Die Zulieferung und Montage von Dächern und Bügeln sei abhängig von der Umsetzung der Erschließung durch die IBA Hamburg.
  • Abhängig vom Bezirksamt Harburg sei die Zulieferung und Montage der Sammelschließanlage und dem Schließfachschrank
  • Abhängig von der Behörde r Verkehr und Mobilität (BVM)

Voraussetzung für die Zulieferung sei eine Finanzierungszusage

r die Beschaffung von Montage der Radstationsmöblierung (Vorlauf von ca. einem Jahr)

  • Abhängig von der Ausstellung der Sondernutzung/Baugenehmigung

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Zu einem vollautomatisiertem Fahrradparkhaus seien Untersuchungen angestellt worden. Für 32 Fahrradstellplätz würde ein Turm mit einer Höhe von etwa 20 Metern hergestellt werden müssen. Die hierfür benötigte Flächen sei nur unwesentlich kleiner gegenüber der soeben vorgestellten Ausführung. Dem gegenüber stünde, dass der Kosten-Nutzen-Effekt hinsichtlich der Flächenversiegelung bei der ebenerdigen Variante nur geringfügigher als bei einem Turm sei.

 

Nachteilig bei einem Türm seien auch:

  • Große Fundamente
  • Ausgiebige Planung
  • Untersuchung der Statik
  • Baugenehmigung erforderlich
  • here Betriebs- und Unterhaltungskosten

 

 Hinzu käme, dass ein Turm bereits heute mit der Maximalanzahl von Stellplätzen so hergestellt werden müsse, um auch in 10 Jahren noch Abstellkapazitäten vorhalten zu können. Damit sei auch die Variante von radkulturhamburg, mit der Möglichkeit Modular zu bauen, vorteilhafter.

 

  • Die Erschließung des Radverkehrs an den S-Bahnhof Fischbek erfolge aus Richtung der ehemaligen Panzerrampe (Fischbeker Reethen), aus Richtung Norden durch die vorhandene Unterführung der Bahntrasse zur Fahrradabstellfläche.

Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Ö 3 - 21-0716.04

Bauleitplanverfahren Eißendorf 50 (Netto Weusthoffstraße) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung (Bericht der Verwaltung)

Der Projektentwickler stellt zunächst den Ist-Stand der neu zu entwickelnden Fläche Weusthoffstraße / Lühmannstraße vor. Zurzeit befände sich dort ein Netto-Markt, ein Backshop sowie eine Parkplatzfläche.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Eißendorf 50 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau (40 Wohneinheiten)ergänzend zu der bestehenden Einzelhandelsnutzung geschaffen werden. Die Nachverdichtung entspreche den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Es soll daher eine marktlagengerechte Vergrößerung der Verkaufsfläche des ansässigen Discounters in Verbindung mit neuen Wohnnutzungen in den oberen Geschossen realisiert werden. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage von § 12 Abs. 3a BauGB ein Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ festzusetzen, um Wohnnutzungen im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandel zu ermöglichen.

Der Stadtentwicklungsausschuss habe der Einleitung am 18. Oktober 2021 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung habe dieses Votum am 26. Oktober 2021 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 11. November 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe vom 19. April 2022 bis 04. Mai 2022 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Trägerbeteiligung sei vom 12. Mai 2023 bis 14. Juni 2023 durchgeführt worden. Der Arbeitskreis I fand am 08. April 2024 statt. Die Veröffentlichung erfolge im nächsten Monat.

 

Ein Vertreter der Planungsbürosgeht mit Hilfe einer Präsentation auf die Umgebung des Plangebiets ein undweist auf die umfänglich, durchgeführte Gutachten hin, die in der Drucksache 21-0716.04 hinterlegt sind.

 

Er zeigt den r das Vorhaben erforderlichen aktuellen Erschließungsplan. In dem eingeschossigen Sockelbaukörper befände sich ausschließlich der Einzelhandel mit Nebenflächen. Außerdem die Zufahrt für die Tiefgarage zu den notwendigen Stellptzen für die gewerbliche Nutzung und für die Wohnungen. Die 20 %-Forderung für Fahrradabstellplätze werde erfüllt.Die Anlieferung r den Einzelhandels befände sich ebenfalls im Sockelgeschoss. Auf dem Sockelgeschoss entstünden zwei identische Wohntürme mit 5 Geschossen.

 

Die Freiraum- und Retentionsfläche befände sich auf dem Dach des Sockelgeschosses mit einem Substrataufbau bis60 cm. Auf den Dächern der Wohnblöcke werde Substrat mit einer Höhe von 15 cm aufgebracht sowiePhotovoltaikanlageninstalliert, um den Energiebedarf der Luft-rmepumpen gewährleisten zu können.Auf dem Dach des Sockelgeschosses rden für eine Verschattung im Spielflächenbereich eine Art von Pergolen angebracht.

 

Seit der letzten Vorstellung im Jahre 2022 seien Anpassungen nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen worden:

 

  • Aufnahme Abgrenzung des Vorhabengebietes
  • Ergänzung der Baugrenze des Sockelgeschosses für unterirdische bauliche Anlagen
  • Anpassung der Anzahl der Geschosse des nördlichen Wohnturms von 4 auf 5 Geschosse. Somit entstünden entgegen der vorherigen Planung zwei gleich hohe Wohntürme. Dies sei aus städtebaulicher und architektonischer Sicht gewünscht gewesen und auch vertretbar.
  • Ergänzung der Grundflächenzahl
  • Konkretisierung der Festsetzung für den Schall
  • Aufnahme des Erhalts von zwei Bäumen

 

Besondere Festsetzungen seien:

 

  • Städtebau:

Sockel mit einem Geschoss und aufgehende Wohntürme bis 6 Vollgeschosse

  • Nutzungen:

Nutzungsmischung ermöglicht, Einzelhandel erhalten und Wohnen ergänzen

  • Dachbegrünung:

Gründächer (15 cm Substrataufbau) auf den Wohngebäuden,, Schaffung eines Freiraums auf Ebene +1 (60 cm Substrataufbau)

  • Baumschutz:

Festsetzung von Einzelbaumstandorten zum Erhalt, Nachpflanzverpflichtung

  • Artenschutz:

Insektenfreundliche Beleuchtung, Neuschaffung Sperlingsmehrfachquartiere

  • Schallschutz:

Bereichsweise Grundrissorientierung, ansonsten geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassade, verglaste Vorbauten, HafenCity-Fenster

  • Entwässerung:

ckhaltung auf dem Dach und in Rigolen, möglich Versickerung auf dem Grundstück

  • Gestaltung:

Werbeanlagenregelung

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet

 

  • ume würden im Rahmen der Baumschutzverordnung gefällt werden müssen. Auf dem Grundstück könnten nicht alle Ersatzpflanzungen untergebraucht werden. Die ume, diie gepflanzt werden könnten, erreichten jedoch nicht die Qualität des Bestandes, da auf dem begrünten Dach keine ausreichenden Wurzelräume vorhanden seien. Wichtig sei gewesen, die besonders schützenswerten Platanen im Eckbereich zu erhalten.
  • Die Anlieferungsfahrzeuge dürften nur kleinere Lastwagen sein keine Sattelschlepper. Die Fahrzeuge führen vorwärts in die Lieferzone im Erdgeschoss ein und auch vorwärts heraus. Der Anlieferbereich sei vollständig eingehaust, so dass keine Lärmbeeinträchtigung für Anwohnende entstehe.
  • Es werde ein Wohnungsmix aller Größen angeboten, der im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werde.
  • In jedem anhängigen Verfahren seien hohe Anforderung an die Regenentwässerung gestellt. Abgebildet werden müsse ein u. a. hundertjähriges Regenwasserereignis. Bei diesem Grundstück gebe es so gut wie eine vollständige Versiegelung des Grundstücks. Zurzeit flösse das Regenwasser ausschließlich in das Siel. Zukünftig solle es zurückgehalten werden und die Einlassmenge sei in das Siel gedrosseltglich, so dass weitere Rückhaltemöglichkeiten geschaffen werden müssen. Im Rahmen dieser Baumaßnahe erfolge eine komplette Erneuerung inklusive der unterirdischen Leitungen Erneuerung auf dem Grundstück.
  • Es werde eine Sprunginsel für die Überquerung der Weusthoffstraße geben. Die Finanzierung sei bereits geklärt.

Der Ausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung einstimmig zu.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 5

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.