Es werden keine Ergänzungs- und Änderungswünsche vorgetragen. Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Herr Stolzenburg macht deutlich, dass mit dem Umfeld des S-Bahnhofes Fischbek ein wesentlicher Knotenpunkt für das größte Stadtentwicklungsprojekt Hamburgs geplant werde. Daher sei es von Beginn an sehr wichtig, sowohl für den Fuß- und Radverkehr, als auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), frühzeitig eine gute und attraktive Erschließung zu schaffen.
Der Vertreter der Freiraumplanung zeigt anhand von Luftbildern den Standort der geplanten Radstation sowie die nähere Umgebung.
Ein Vertreter von Radkultur Hamburg teilt mit, dass das Projekt Stadtrad von der Behörde für Verkehr und Mobilität begleitet und durch die Deutsche Bahn umgesetztwerde. Sollte der Anspruch bestehen, die Stadtradstation frühzeitig umzusetzen, müssten Gespräche mit beiden Akteuren geführt werden, ob dieser Haltepunkt vorgezogen werden könnte.
Er erläutert dann den Ist-Stand des Fahrradabstellplatzes am S-Bahnhof Fischbek und geht anschließend mit Hilfe einer Präsentation auf den Ausbaubedarf der Radstation ein.
Heute gebe es 24 Radmietplätze und 24 Radstellplätze im Bestand.
Anhand eines Beispiels einer Radstation (U Ohlstedt) zeigter alle geplanten Angeboten und Produkte am S-Bahnhof Fischbek wie folgt auf:
Die kostenpflichtigen Radmietplätze befänden sich in eine Sammelschließanlage (kostenpflichtige Kurzzeit- bzw. Langzeitmiete möglich)
Im Angebot seien das Tages- (1 Euro), Dreitages-, Monats-, Quartals- und Jahresticket (90 Euro; Lastenfahrrad 100 Euro).
Es seien insgesamt 302 Radstellplätze geplant.
Die Prozentsätze gehörten zur grundsätzlichen Planung, die Möblierung sei jedoch auch abhängig von der Flächenverfügbarkeit. An diesem Standort sei diese Berechnung jedoch realistisch.
Vorteilhaft seien die Fahrradbügel auf Sichtweite direkt am Eingang einer Haltestelle. Damit würde für die Nutzer die Schaffung von Angsträumen vermieden.
Die Doppelstockparker würden in Modulbauweise herstellt und es werde überlegt, zu Beginn nicht gleich sämtliche Radstellplätze vorzuhalten, sondern mit Steigerung der Nachfrage schrittweise Anpassungen vorzunehmen.
Auch Lastenfahrräder würden bei dem Konzept berücksichtigt.
Zeitlicher Ausblick:
Voraussetzung für die Zulieferung sei eine Finanzierungszusage
Für die Beschaffung von Montage der Radstationsmöblierung (Vorlauf von ca. einem Jahr)
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Nachteilig bei einem Türm seien auch:
Hinzu käme, dass ein Turm bereits heute mit der Maximalanzahl von Stellplätzen so hergestellt werden müsse, um auch in 10 Jahren noch Abstellkapazitäten vorhalten zu können. Damit sei auch die Variante von radkulturhamburg, mit der Möglichkeit Modular zu bauen, vorteilhafter.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Projektentwickler stellt zunächst den Ist-Stand der neu zu entwickelnden Fläche Weusthoffstraße / Lühmannstraße vor. Zurzeit befände sich dort ein Netto-Markt, ein Backshop sowie eine Parkplatzfläche.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Eißendorf 50 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau (40 Wohneinheiten)ergänzend zu der bestehenden Einzelhandelsnutzung geschaffen werden. Die Nachverdichtung entspreche den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Es soll daher eine marktlagengerechte Vergrößerung der Verkaufsfläche des ansässigen Discounters in Verbindung mit neuen Wohnnutzungen in den oberen Geschossen realisiert werden. Es ist beabsichtigt, auf Grundlage von § 12 Abs. 3a BauGB ein Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ festzusetzen, um Wohnnutzungen im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandel zu ermöglichen.
Der Stadtentwicklungsausschuss habe der Einleitung am 18. Oktober 2021 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung habe dieses Votum am 26. Oktober 2021 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 11. November 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe vom 19. April 2022 bis 04. Mai 2022 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Trägerbeteiligung sei vom 12. Mai 2023 bis 14. Juni 2023 durchgeführt worden. Der Arbeitskreis I fand am 08. April 2024 statt. Die Veröffentlichung erfolge im nächsten Monat.
Ein Vertreter der Planungsbürosgeht mit Hilfe einer Präsentation auf die Umgebung des Plangebiets ein undweist auf die umfänglich, durchgeführte Gutachten hin, die in der Drucksache 21-0716.04 hinterlegt sind.
Er zeigt den für das Vorhaben erforderlichen aktuellen Erschließungsplan. In dem eingeschossigen Sockelbaukörper befände sich ausschließlich der Einzelhandel mit Nebenflächen. Außerdem die Zufahrt für die Tiefgarage zu den notwendigen Stellplätzen für die gewerbliche Nutzung und für die Wohnungen. Die 20 %-Forderung für Fahrradabstellplätze werde erfüllt.Die Anlieferung für den Einzelhandels befände sich ebenfalls im Sockelgeschoss. Auf dem Sockelgeschoss entstünden zwei identische Wohntürme mit 5 Geschossen.
Die Freiraum- und Retentionsfläche befände sich auf dem Dach des Sockelgeschosses mit einem Substrataufbau bis60 cm. Auf den Dächern der Wohnblöcke werde Substrat mit einer Höhe von 15 cm aufgebracht sowiePhotovoltaikanlageninstalliert, um den Energiebedarf der Luft-Wärmepumpen gewährleisten zu können.Auf dem Dach des Sockelgeschosses würden für eine Verschattung im Spielflächenbereich eine Art von Pergolen angebracht.
Seit der letzten Vorstellung im Jahre 2022 seien Anpassungen nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen worden:
Besondere Festsetzungen seien:
Sockel mit einem Geschoss und aufgehende Wohntürme bis 6 Vollgeschosse
Nutzungsmischung ermöglicht, Einzelhandel erhalten und Wohnen ergänzen
Gründächer (15 cm Substrataufbau) auf den Wohngebäuden,, Schaffung eines Freiraums auf Ebene +1 (60 cm Substrataufbau)
Festsetzung von Einzelbaumstandorten zum Erhalt, Nachpflanzverpflichtung
Insektenfreundliche Beleuchtung, Neuschaffung Sperlingsmehrfachquartiere
Bereichsweise Grundrissorientierung, ansonsten geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassade, verglaste Vorbauten, HafenCity-Fenster
Rückhaltung auf dem Dach und in Rigolen, möglich Versickerung auf dem Grundstück
Werbeanlagenregelung
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet
Der Ausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.