21-1858.01

Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion betr.: Zustand des Straßenkörpers Marschkamper Deich

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.34

Sachverhalt

Anfang September 2021, u.a. am 7. September wurden von einem Asphalt-Labor Bohrkernproben aus dem Straßenkörper Marschkamper Deich an verschiedenen Stellen entnommen. Einige Proben wurden an Stellen entnommen, an denen erkennbar vor einigen Jahren bereits Proben entnommen wurden.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt welche staatliche Stelle diesen Prüfdienstleister beauftragt hat? Wenn ja, welche Dienststelle?
  1. Welchem Zweck dienen diese erneuten Untersuchungen des Asphaltaufbaues und des Untergrundes?
  2. Sind dem Bezirksamt die Untersuchungsergebnisse der früheren Untersuchungen bekannt? Wenn ja, welche Schlüsse wurden damals daraus gezogen?
  3. Sind bei den neuen Untersuchungen Auffälligkeiten im Straßenaufbau erkannt worden? Wenn ja, welche und wie weichen die erneuten Untersuchungsergebnisse von den früheren Untersuchungsergebnissen ab?
  4. Falls noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, für wann ist die Vorlage der Ergebnisse mit dem Prüfdienstleister vereinbart?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

1. Dezember 2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP (Drs. 21-1858) wie folgt Stellung:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt welche staatliche Stelle diesen Prüfdienstleister beauftragt hat? Wenn ja, welche Dienststelle?
  1. Welchem Zweck dienen diese erneuten Untersuchungen des Asphaltaufbaues und des Untergrundes?
  1. Sind dem Bezirksamt die Untersuchungsergebnisse der früheren Untersuchungen bekannt? Wenn ja, welche Schlüsse wurden damals daraus gezogen?
  1. Sind bei den neuen Untersuchungen Auffälligkeiten im Straßenaufbau erkannt worden? Wenn ja, welche und wie weichen die erneuten Untersuchungsergebnisse von den früheren Untersuchungsergebnissen ab?
  1. Falls noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, für wann ist die Vorlage der Ergebnisse mit dem Prüfdienstleister vereinbart?

Zu allen Fragen:

Bei der Straße Marschkamper Deich handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße.

Für Erhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs ist der LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) im Auftrag der BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) als Straßenbaulastträger zuständig.

Die jetzige Entnahme der Bohrkerne steht sehr wahrscheinlich in einem Zusammenhang mit einer bislang noch für 2022 vom LSBG geplanten Baumaßnahme. Nähere Auskünfte dazu müssten ggf. mit einer Anfrage nach § 27 BezVG bei der BVM erfragt werden.

i.V. Trispel

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Marschkamper Deich
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