Antwort zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion betr.: Sanierung Marschkamper Deich
Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.15
Der schlechte Erhaltungszustand der Straße Marschkamper Deich ist der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes bekannt seit Jahren bekannt. Die Ausbesserungsversuche vom Juni 2020 sind sichtbar, hörbar und fühlbar als gescheitert anzusehen.
Nur die Straßenentwässerung vor dem Grundstück Marschkamper Deich 14 wurde 2020 funktionsfähig wieder hergestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die Arbeiten in Jahre 2020 auftragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden?
2. Hat die auftraggebende Behörde diese Arbeiten abgenommen oder gibt es Nachbesserungs-, bez. Regressansprüche?
3. Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Und wann werden diese durchgeführt?
4. Die Straßenentwässerung vor dem Grundstück Marschkamper Deich 14 wurde durch die hohe Belastung durch den Schwerlastverkehr bzw. bei früheren Arbeiten an der Straße zerstört, sodass diese grunderneuert werden musste. Wodurch wurde diese Funktionsstörung verursacht?
5. Wie hoch sind die Kosten für die Herstellung der Funktionstüchtigkeit gewesen?
6. Und wer hat diese Kosten getragen?
7. Von den ehemals 7 Leitpfosten (StVO-Zeichen 620-41 und 620-40) im mittleren Bereich der Straße sind 3 inzwischen beschädigt, einer fehlt ganz und einer steht schief. Am südlichen Ende der Straße Marschkamper Deich / Ecke Ninoper Straße fehlen diese ebenfalls. Wann werden diese wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt?
8. Die Umgestaltung des Fußgängerweges bzw. des Seitenraums im Bereich der Fahrbahn für Rechtsabbieger in die Nincoper Straße ist für den hier stattfindenden Lkw-Verkehr nicht geeignet, jedenfalls lassen dies die deutlich aufgetretenen Schäden vermuten? Werden diese Schäden kurzfristig beseitigt bevor Folgeschäden auftreten?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
14.06.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1468) wie folgt Stellung:
Ja.
Die Arbeiten wurden abgenommen, es gibt keine Nachbesserungs- bzw. Regressansprüche.
S. zu 2..
Der Grund der Funktionsstörung lässt sich nicht genau ermitteln. Die Störung wurde allerdings nicht durch den Schwerlastverkehr verursacht. Vermutlich entstand sie bereits bei der damaligen Neubaumaßnahme durch eine nicht korrekt angeschlossenen Entwässerung.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 12.700 €.
Da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt, kommen die Unterhaltungsmittel von der BVM.
Dies wird kurzfristig durch den Bauhof des Bezirksamtes erledigt.
Die Wegeaufsicht hat die Situation im Blick, eventuelle Schäden werden kurzfristig beseitigt.
Gez. i.V. Dierk Trispel
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.