21-0103.01

Antwort zur kleinen Anfrage FDP-Fraktion betr.: Marmstorf 29 / Elfenwiese

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Die Einigung mit der Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ ist schon einige Jahre her und in der Zwischenzeit hat sich auf der Fläche wenig getan. Die Vermarktung der Fläche sollte 2016 beginnen, sodass 2017 mit dem Bauen hätte begonnen werden können. Anfang 2019 wurden Baumfällarbeiten durchgeführt und Erdhügel aufgetürmt, dann geschah weiter nichts. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger möchten sicherlich wissen, warum das Bebauungsvorhaben nicht voran geht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum gibt es noch keine Bautätigkeiten auf der Elfenwiese?

2. Liegt der Verwaltung ein Bauantrag vor? Wenn ja, seit wann und wurde dem bereits zugestimmt oder wurde er abgelehnt?

3. Wann war der ursprüngliche Baubeginn- und Fertigstellungtermin?

4. Wann wird derzeit mit einem Baubeginn gerechnet?

5. Wann und warum wurde mit der Vorbereitung der Fläche begonnen, welche Teilmaßnahmen wurden durchgeführt und welche Maßnahmen wurden auf wann verschoben?

6. Der Haupteingang zur Fläche (alter Sportplatz) wurde zwar verschlossen, dennoch ist das Grundstück weiterhin betretbar. Wer für die Fläche verantwortlich?

7. Welche Auflagen zum Schutz und zur Pflege der Fläche muss derjenige erfüllen?

8. Warum werden keine Mäharbeiten durchgeführt, um Fußgängern den gewohnten Spaziergang über die Fläche hinter dem alten Sportplatz zu ermöglichen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

12. September 2019

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0103) wie folgt Stellung:

  1. Warum gibt es noch keine Bautätigkeiten auf der Elfenwiese?

Aufgrund des laufenden Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Marmstorf 29 haben das Bezirksamt und der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen im ersten Halbjahr 2019 die Erschließungsarbeiten ausgesetzt.

Die Voraussetzung für die planungsrechtliche Erschließung gemäß § 30 BauGB sind nicht gegeben. Genehmigungen können deshalb nicht erteilt werden.

2. Liegt der Verwaltung ein Bauantrag vor? Wenn ja, seit wann und wurde dem bereits zugestimmt oder wurde er abgelehnt?

Ein Bauantrag liegt nicht vor.

3. Wann war der ursprüngliche Baubeginn- und Fertigstellungtermin?

In Übereinstimmung mit dem Bauzeitenplan wurde mit der Baufeldräumung (Baumfällung und Kampfmittelräumung) im Januar 2019 begonnen. Diese Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes ordnungsgemäß im März 2019 abgeschlossen.

Aufgrund des laufenden Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Marmstorf 29 wurden die weiteren diesbezüglichen Tätigkeiten gestoppt, sodass die Ausschreibung für die Geländemodellierung und die Herstellung der Sickerbecken bis auf weiteres ausgesetzt ist bzw. nicht veröffentlicht wird.

Der geplante Termin für den Beginn der Hochbauarbeiten war für Juli 2020 vorgesehen.

4. Wann wird derzeit mit einem Baubeginn gerechnet?

Aufgrund des laufenden Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Marmstorf 29 und dem damit verbundenen Baustopp ist derzeit keine Prognose möglich, wann der Baustopp aufgehoben wird und wann die Baumaßnahme fortgesetzt werden kann.

5. Wann und warum wurde mit der Vorbereitung der Fläche begonnen, welche Teilmaßnahmen wurden durchgeführt und welche Maßnahmen wurden auf wann verschoben?

Siehe Antworten zu 3. und 4. Mit der Vorbereitung der Fläche wurde begonnen, da die Konsequenzen des Normenkontrollverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar waren und die nun bereits ausgeführten Arbeiten nur in der Winterperiode ausgeführt werden konnten.

Wäre dies nicht geschehen, wäre unabhängig von dem Ausgang der Klage ein zeitlicher Verzug eingetreten.

6. Der Haupteingang zur Fläche (alter Sportplatz) wurde zwar verschlossen, dennoch ist das Grundstück weiterhin betretbar. Wer für die Fläche verantwortlich?

Die Fragen 6. und 8. können ohne eine konkrete Ortsangabe nicht beantwortet werden, da mit der Bezeichnung „hinter dem alten Sportplatz“ bei der großen Anzahl der in Frage kommenden Flurstücke keine sicherer Aussage zu den Zuständigkeiten getroffen werden kann.

7. Welche Auflagen zum Schutz und zur Pflege der Fläche muss derjenige erfüllen?

Es sind die allgemeingültigen Normen und die damit verbundenen Pflichten von Grundeigentümern zu beachten.

8. Warum werden keine Mäharbeiten durchgeführt, um Fußgängern den gewohnten Spaziergang über die Fläche hinter dem alten Sportplatz zu ermöglichen?

Siehe Antwort zu 6..

Fredenhagen

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