21-2323.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Ausstattung des Objektes Rieckhof für den Betrieb durch den vorgesehenen neuen Betreiber

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.32

Sachverhalt

Nach vorliegenden Erkenntnissen und Informationen geht die Bezirksverwaltung offenbar davon aus, dass mit dem vorgesehen neuen Betreiber des Rieckhofs Verträge (insbesondere Mietvertrag) geschlossen werden können, die den gekündigten Mietnutzungsverträgen des bisherigen Betreibers entsprechen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Sind mit dem vorgesehenen neuen Betreiber zwischenzeitlich bereits konkrete Verträge durch das Bezirksamt vereinbart?
2. Seit wann ist dieses der Fall?
3. Welchen Inhalt haben diese Verträge im Einzelnen?
4. Zu welchen vertraglichen Veränderungen muss es aus Sicht des Bezirksamtes kommen?
5. Beziehen sich solche Veränderungen im Einzelnen auf organisatorische, finanzielle oder konzeptionelle Veränderungen?
6. Sofern noch keine abschließenden Verträge zustande gekommen sein sollten, wann rechnet das Bezirksamt mit dem Abschluss?
7. Aus welchem Grunde kommt es insoweit zu Verzögerungen?
8. Hat der vorgesehene Betreiber an die Bezirksverwaltung spezielle vertragliche Wünsche herangetragen?
9. Welche sind dieses im Einzelnen?
10. Welche Kosten entstehen dadurch gegebenenfalls der Bezirksverwaltung oder dem Betreiber?

Hamburg, den 21.07.2022

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. Juli 2022

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2323) wie folgt Stellung:

  1. Sind mit dem vorgesehenen neuen Betreiber zwischenzeitlich bereits konkrete Verträge durch das Bezirksamt vereinbart?

Nein. Der Entwurf des Gewerbemietvertrags befindet sich aktuell in der Abstimmung zwischen den Mietparteien. Zusätzlich wird ein Vertrag für die Nutzung der Innenhoffläche erarbeitet.

  1. Seit wann ist dieses der Fall?

siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welchen Inhalt haben diese Verträge im Einzelnen?

siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Zu welchen vertraglichen Veränderungen muss es aus Sicht des Bezirksamtes kommen?

Für das Mietverhältnis besteht aus Sicht des Bezirksamtes inhaltlich kein Änderungsbedarf.

5. Beziehen sich solche Veränderungen im Einzelnen auf organisatorische, finanzielle oder konzeptionelle Veränderungen?

siehe Antwort zu Frage 5.

  1. Sofern noch keine abschließenden Verträge zustande gekommen sein sollten, wann rechnet das Bezirksamt mit dem Abschluss?

Das Bezirksamt rechnet mit einem Abschluss in diesem Quartal.

  1. Aus welchem Grunde kommt es insoweit zu Verzögerungen?

Das Bezirksamt hat den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit der Erstellung des Gewerbemietvertrages beauftragt. Der Vertragsentwurf ist dem Bezirksamt am 19.07.2022 zugegangen. Im Übrigen s. Antwort zu Frage 1.

  1. Hat der vorgesehene Betreiber an die Bezirksverwaltung spezielle vertragliche Wünsche herangetragen?

siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche sind dieses im Einzelnen?

siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche Kosten entstehen dadurch gegebenenfalls der Bezirksverwaltung oder dem Betreiber?

siehe Antwort zu Frage 1.

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