21-2323.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Ausstattung des Objektes Rieckhof für den Betrieb durch den vorgesehenen neuen Betreiber

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.32

Sachverhalt

Nach vorliegenden Erkenntnissen und Informationen geht die Bezirksverwaltung offenbar davon aus, dass mit dem vorgesehen neuen Betreiber des Rieckhofs Verträge (insbesondere Mietvertrag) geschlossen werden können, die den gekündigten Mietnutzungsverträgen des bisherigen Betreibers entsprechen. 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1.       Sind mit dem vorgesehenen neuen Betreiber zwischenzeitlich bereits konkrete Verträge durch das Bezirksamt vereinbart?
2.       Seit wann ist dieses der Fall?
3.       Welchen Inhalt haben diese Verträge im Einzelnen?
4.       Zu welchen vertraglichen Veränderungen muss es aus Sicht des Bezirksamtes kommen?
5.       Beziehen sich solche Veränderungen im Einzelnen auf organisatorische, finanzielle oder konzeptionelle Veränderungen?
6.       Sofern noch keine abschließenden Verträge zustande gekommen sein sollten, wann rechnet das Bezirksamt mit dem Abschluss?
7.       Aus welchem Grunde kommt es insoweit zu Verzögerungen?
8.       Hat der vorgesehene Betreiber an die Bezirksverwaltung spezielle vertragliche Wünsche herangetragen?
9.   Welche sind dieses im Einzelnen?
10.   Welche Kosten entstehen dadurch gegebenenfalls der Bezirksverwaltung oder dem Betreiber?  

Hamburg, den 21.07.2022

 

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