21-0223.01

Antwort zur kleinen Anfrage AfD betr. Schrottplatz Bremer Straße noch immer nicht geräumt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.11.2019
Sachverhalt

Kurz vor der Landesgrenze zu Niedersachsen befindet sich auf der Bremer Straße 420-422 (B75) ein Gelände mit einer ehemaligen Tankstelle. Hier lagern Dutzende Schrottautos. Doch nicht nur der Anblick dieses „Schrottplatzes“, auch die mögliche Umweltverschmutzung ist beklagenswert.

Auf Anfrage der AfD (20-4185.01) bestätigt die Behörde im Herbst 2018, auf dem Grundstück „dürfen (…) keine baulichen Anlagen errichtet werden“, auch seien weder Lagerung oder das Abstellen von Altfahrzeugen zulässig. Auf eine weitere Anfrage der AfD im Februar 2019 (Drs. 20-4470.01)ergänzte die Behörde, dass „die vorgenommenen Aufschüttungen und Geländeveränderungen, die Errichtung von versiegelten Flächen sowie die Lagerung und Deponierung von Abfällen und Stoffen aller Art einschließlich Bodenaushub, Grünschnitt usw.“ ebenso wenig erlaubt seien.

Das Bezirksamt habe bereits eine „gebührenpflichtige Anordnung mit Fristsetzung und Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Beseitigung der ungenehmigten Zustände „ zugestellt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
 

1. Warum wurde die für das II. Quartal 2019 geplante Räumung (Drs. 20-4470.01) bisher nicht vollzogen und wann wird geräumt?

2. Wann wurden in welcher Höhe und aus welchen Gründen Zwangsgeldbescheide an Eigentümer und/oder Pächter erlassen?

3. Wurden die verhängten Zwangsgelder seitens des Eigentümers und/oder Pächters gezahlt? Wenn nein, wie reagiert die Behörde hierauf?

5. Kann das Amt sicherstellen, dass es zu keiner Zeit zu einer Bodenkontamination kam bzw. kommen wird?

6. Dienen die Anordnungen des Amtes nicht dem Schutz der Umwelt oder warum wird hier nicht umgehend gehandelt?

  FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

        22. Oktoberr 2019

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-0223) wie

folgt Stellung:

  1. Warum wurde die für das II. Quartal 2019 geplante Räumung (Drs. 20-4470.01) bisher nicht vollzogen und wann wird geräumt?

 

Auf Grund der in den Verwaltungsakten gesetzten Fristen war eine Räumung bisher noch nicht möglich.

An den Maßnahmen sind außerdem mehrere Stellen beteiligt, sodass die Koordinierung einige Zeit in Anspruch nimmt.

 

  1. Wann wurden in welcher Höhe und aus welchen Gründen Zwangsgeldbescheide an Eigentümer und/oder Pächter erlassen?

 

An den Eigentümer und an den Pächter wurden bereits mehrfach Zwangsgeldbescheide erlassen. Die ältesten liegen mehrere Jahre zurück, der letzte wurde mit einem Zwangsgeld in Höhe von 7.000 € Ende Mai erlassen.

Ein weiterer Zwangsgeldbescheid ist mit einem Zwangsgeld von 21.000 € gerade in Abstimmung.

 

  1. Wurden die verhängten Zwangsgelder seitens des Eigentümers und/oder Pächters gezahlt? Wenn nein, wie reagiert die Behörde hierauf?

 

Die Zwangsgelder wurden bislang nicht gezahlt. Sie müssen daher anderweitig beigebracht werden. Hier werden bereits Gespräche mit der Kasse Hamburg geführt.

 

  1. Kann das Amt sicherstellen, dass es zu keiner Zeit zu einer Bodenkontamination kam bzw. kommen wird?

 

Bislang gehen die Fachbehörden davon aus, dass mindestens von den Fahrzeugen keine Bodenverunreinigungen ausgesehen.

Es ist nicht möglich eine Bodenverunreinigung auf Dauer auszuschließen.

 

  1. Dienen die Anordnungen des Amtes nicht dem Schutz der Umwelt oder warum wird hier nicht umgehend gehandelt?

 

Die getroffenen Anordnungen dienen vor allem der bauordnungsrechtlichen Herstellung ordnungsgemäßer Zustände auf dem besagten Grundstück.

Widerrechtliche Nutzungen sollen dauerhaft ausgeschlossen und versagt werden. Damit soll grundsätzlich den Anforderungen aller Schutzgüter einschließlich dem der Umwelt entsprochen werden.

 

 

Fredenhagen

 

 

 

 

11.10.2019 MW