21-0223

Anfrage AfD betr. Schrottplatz Bremer Straße noch immer nicht geräumt

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kurz vor der Landesgrenze zu Niedersachsen befindet sich auf der Bremer Straße 420-422 (B75) ein Gelände mit einer ehemaligen Tankstelle. Hier lagern Dutzende Schrottautos. Doch nicht nur der Anblick dieses „Schrottplatzes“, auch die mögliche Umweltverschmutzung ist beklagenswert.

Auf Anfrage der AfD (20-4185.01) bestätigt die Behörde im Herbst 2018, auf dem Grundstück „dürfen (…) keine baulichen Anlagen errichtet werden“, auch seien weder Lagerung oder das Abstellen von Altfahrzeugen zulässig. Auf eine weitere Anfrage der AfD im Februar 2019 (Drs. 20-4470.01)ergänzte die Behörde, dass „die vorgenommenen Aufschüttungen und Geländeveränderungen, die Errichtung von versiegelten Flächen sowie die Lagerung und Deponierung von Abfällen und Stoffen aller Art einschließlich Bodenaushub, Grünschnitt usw.“ ebenso wenig erlaubt seien.

Das Bezirksamt habe bereits eine „gebührenpflichtige Anordnung mit Fristsetzung und Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Beseitigung der ungenehmigten Zustände „ zugestellt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
 

1. Warum wurde die für das II. Quartal 2019 geplante Räumung (Drs. 20-4470.01) bisher nicht vollzogen und wann wird geräumt?

2. Wann wurden in welcher Höhe und aus welchen Gründen Zwangsgeldbescheide an Eigentümer und/oder Pächter erlassen?

3. Wurden die verhängten Zwangsgelder seitens des Eigentümers und/oder Pächters gezahlt? Wenn nein, wie reagiert die Behörde hierauf?

5. Kann das Amt sicherstellen, dass es zu keiner Zeit zu einer Bodenkontamination kam bzw. kommen wird?

6. Dienen die Anordnungen des Amtes nicht dem Schutz der Umwelt oder warum wird hier nicht umgehend gehandelt?

 

 

11.10.2019 MW