Antwort zur kleinen Anfrage AfD betr. Räumung umweltgefährdender Gegenstände im Landschaftsschutzgebiet
Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 5.1.4
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
14. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-4470) wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Harburg hat das Grundstück mehrfach besichtigt, letztmalig am 11.10.2018. Nach mehrmaliger Überprüfung der Aktenlage sind sowohl die genehmigten, als auch die ungenehmigten baulichen Anlagen bzw. Zustände und Veränderungen auf dem Grundstück bekannt.
Die Tankstelle, das Wohngebäude, sowie eine Waschhalle, d.h. der Gebäudebestand auf dem Grundstück sind genehmigt und haben demnach Bestandsschutz.
Ungenehmigt sind u.a. die Lagerung der Fahrzeuge, Anhänger, Container sowie der Abfälle, die vorgenommenen Aufschüttungen und Geländeveränderungen, die Errichtung von versiegelten Flächen, sowie die Lagerung und Deponierung von Abfällen und Stoffen aller Art einschließlich Bodenaushub, Grünschnitt usw..
Zunächst wurde eine Anhörung mit Frist bis zum 06.02.2019 durchgeführt. Nach § 28 Abs. 1 HmbVwVfG ist die Anhörung als Bestandteil eines belastenden Verwaltungsaktes notwendig. Ein gesetzlich geregelter Ausnahmefall zum Verzicht auf die Anhörung ist hier nicht gegeben. Eine Anordnung wird kurzfristig ergehen.
Sowohl der Pächter, als auch der Eigentümer haben am 08.02.2019 per Fax Widerspruch gegen das Schreiben eingelegt. Eine weitere Reaktion ist dem Bezirk bislang nicht bekannt, entscheidungsrelevante e wurden bislang nicht vorgetragen. Eine Begründung des Widerspruches wird nachgereicht.
Zu 4. und 5.: Das Bezirksamt wird kurzfristig eine gebührenpflichtige Anordnung mit Fristsetzung und Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Beseitigung der ungenehmigten Zustände (siehe oben) zustellen.
Sollte die Anordnung bestandskräftig werden, ist eine Räumung des Grundstücks im II. Quartal 2019 geplant. Rechtsbehelfs- und Verwaltungsgerichtsverfahren können den Zeitplan u. U. erheblich verschieben.
Mit der Anhörung wurde ein Zwangsgeldbescheid an den Eigentümer, als auch an den Pächter in Höhe von 7.000 € für die erneute Lagerung von Fahrzeugen erlassen.
Fredenhagen
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