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Antwort zur Anfrage DIE LINKE betr.: Arbeitszustände von Saisonarbeiter*innen in Landwirtschaftsbetrieben und Werksvertragsarbeiter*innen in fleischverarbeitenden Betrieben im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.09.2020
Sachverhalt

Bundesweit sind seit langem die menschenunwürdigen Bedingungen der Arbeit und auch Unterbringung von landwirtschaftlichen Saisonarbeiter*innen wie auch Werksvertragsarbeiter*innen in fleischverarbeitenden Betrieben bekannt. Im Zuge der Corona-Pandemie verschärft sich die Situation dramatisch, da infektionsschützende Maßnahmen missachtet und lebensgefährdende Zustände von den Arbeitgeber*innen billigend in Kauf genommen  werden.

Daher fragen wir:

1.       Wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Bezirk Harburg beschäftigen Saisonarbeiter*innen z.B. in Erntezeiten?

2.       Wie viele Saisonarbeiter*innen werden in den Betrieben beschäftigt?

3.       Wird von Verwaltungsseite die Art und Weise wie auch Ausstattung und Sanitäreinrichtungen der Unterkünfte regelmäßig und insbesondere unter Pandemie-bedingungen kontrolliert?

a)      Wenn ja, sind Verstöße und wenn welcher Art festgestellt worden?

b)      Welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?

c)       Welche Sanktionen wurden bei Verstößen durchgeführt?

d)      Hält die Verwaltung die infektionsschützenden Maßnahmen für hinreichend und wenn nein, wie weit wurde für die Abstellung der Missstände gesorgt?

4.       Sind arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt worden und wenn ja, wurden diese derweil abgestellt?

5.       Wie häufig werden die Betriebe kontrolliert?

6.       Finden die Kontrollen mit Ankündigung oder unangemeldet statt?

7.       Sind die Kontrollen im Zuge der Pandemie verstärkt worden?

a)      Wenn nein, warum nicht?