Antwort Kleine Anfrage gem. §24 BezVG der Grüne-Fraktion betr. Baufortschritt im Kratteichenweg im Fischbeker Heidbrook und in der Julius-Ludowieg-Straße in Harburg
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.14
Bauverträge und Genehmigungen sind teilweise an bestimmte Fristen gebunden. So wurden im Rahmen einer Bauverpflichtung die privaten Grundstückskäufer*innen im Baugebiet Fischbeker Heidbrook verpflichtet, ihr Bauvorhaben innerhalb von 18 Monaten nach Übergabe des Grundstücks bezugsfertig herzustellen. Damit war eine einigermaßen zeitgleiche Bebauung der einzelnen Bauabschnitte gewährleistet, was unnötig lange Bautätigkeiten im Quartier mit den zugehörigen Beeinträchtigungen für die Anwohnenden vermied.
Auf dem Eckgrundstück westlich des Kratteichenwegs / nördlich von Im Fischbeker Heidbrook geht es entgegen den Vorgaben zur zügigen Baufertigstellung seit Jahren mit dem begonnenen Rohbau nicht weiter.
Hinzu kommt, dass unfertige Bauprojekte potenziell die Umwelt belasten können, beispielsweise durch ungesicherte Materialien und Baustellenabfälle. Außerdem wird das Erscheinungsbild des betroffenen Wohngebietes negativ beeinflusst.
Das trifft auch auf das Grundstück in der Julius-Ludowieg-Straße 34 zu. Hier sind seit längerer Zeit keine wesentlichen Baufortschritte festzustellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind auf den im Sachverhalt benannten Grundstücken Wiederaufnahmen der Bautätigkeiten und die Fertigstellung der Gebäude in näherer Zukunft zu erwarten?
2. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk, das Grundstück im Fischbeker Heidbrook zurückzuerhalten und an neue Interessent*innen zu verkaufen oder in Erbpacht zu vergeben?
3. Welche konkreten Schritte plant der Bezirk, um den Baustillstand zu beenden und die Fertigstellung des begonnenen oder den Bau eines neuen Gebäudes zu erreichen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. Mai 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion Drs. 22-0719, wie folgt Stellung:
Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg am 07.04.2025 wurde ein Prozessvergleich mit dem Eigentümer des Grundstücks im Kratteichenweg geschlossen. Demnach ist der Eigentümer verpflichtet, das Bauvorhaben bis zum 28.02.2026 bezugsfertig herzustellen. Für die Bautätigkeiten wurden entsprechende Zwischenfristen sowie Vertragsstrafen für jeden Monat der Verzögerung gesetzt.
Sobald der 07.10.2025 um mehr als 6 Wochen fruchtlos überschritten wurde, oder der 28.02.2026 fruchtlos verstrichen ist, kann das Eigentum wieder zurück auf die FHH übertragen werden.
Zur Sicherung des Anspruchs wird zurzeit eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der FHH eingetragen, welche nach erfolgreicher und fristgerechter Herstellung des Gebäudes wieder gelöscht wird.
Siehe Erläuertungen 1. und 2.
i.V. Queckenstedt
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