21-2459.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Denkmalschutz und dessen Umsetzung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 1.7

Sachverhalt

Mit der ehemaligen „Likör- und Spirituosenfabrik Louis Hilke“ und der alten „New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie“ sind im Harburger Binnenhafen gleich zwei Industriedenkmäler dem Verfall preisgegeben. Von Seiten der Eigentümer*innen scheint es keinen Willen zu geben, die Gebäude denkmalschutzgerecht zu erhalten.
Die Gebäude der „New-York Hamburger Gummi-Waaren“- Fabrik werden als Spekulationsobjekt hin- und hergeschoben und sind zur Zeit vermutlich im Besitz der Partners Immobilien Capital Management, welche in letzter Zeit vor allem durch dubiose Geschäftspraktiken von sich reden gemacht hat und sich in zusehender finanzieller Schieflage befindet. Die Gebäude der Hilke-Likörfabrik am Karnapp 15 und 16 befinden sich derzeit im Besitz des Harburger Bauunternehmers Arne Weber. Dieser hat die Häuser seit dem Kauf dem Verfall preisgegeben und hatte bereits einen Abrissantrag gestellt. Aufgrund des wider Erwarten guten baulichen Zustands der Gebäude wurde dies seitens des Denkmalschutzamtes abgelehnt. Seit Anfang 2019 bemüht sich der Verein „Li.fa e.V.“ um den Kauf, die Sanierung und die Wiederbelebung des denkmalgeschützten Ensembles. Ein bereits mündlich ausgehandelter Kaufvertrag zwischen „Li.fa e.V.“ und Arne Weber wurde im April 2022 einseitig durch Herrn Weber aufgekündigt.

Die Zukunft der Likörfabrik ist damit wieder so ungewiss, wie die der Gummifabrik es seit jeher war.

Daher fragen wir:

1. Welche denkmalgeschützten Gebäude im Bezirk Harburg sind derzeit in ihrem Erhalt gefährdet? Bitte jeweils den Grund der Gefährdung nennen (Verfall, Abbruch u. ä.).

2. In welchen Fällen wurde durch das Bezirksamt Ersatzvornahmen zum Erhalt eines Denkmals nach §7 Abs. 6 DSchG angeordnet?

3. In welchen Fällen wurde im Bezirk Harburg eine Enteignung im Rahmen des §19 DSchG zum Erhalt eines Denkmals angeordnet? Was waren jeweils die Gründe?

4. Was sind die konkreten Voraussetzungen zur Anwendung des §19 DSchG zur Erhaltung eines öffentlichen Kulturdenkmales?

5. Kann es zur Enteignung nach §19 DSchG führen, wenn ein Eigentümer sich nicht an die Vorgaben des Denkmalschutzamtes hält?

6. Was sind die konkreten Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB?

7. Ist dem Bezirk bekannt, ob ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB im Falle der Likörfabrik seitens des Bezirks in der Vergangenheit geprüft wurde, aktuell geprüft wird oder in Zukunft in besonderem Maße geprüft wird?

8. Ist dem Bezirk bekannt, ob ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB im Falle der Gummifabrik seitens des Bezirks in der Vergangenheit geprüft wurde, aktuell geprüft wird oder in Zukunft in besonderem Maße geprüft wird?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 13.10.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-2459) wie folgt:

  1. Welche denkmalgeschützten Gebäude im Bezirk Harburg sind derzeit in ihrem Erhalt gefährdet? Bitte jeweils den Grund der Gefährdung nennen (Verfall, Abbruch u. ä.).
  1. In welchen Fällen wurde durch das Bezirksamt Ersatzvornahmen zum Erhalt eines Denkmals nach §7 Abs. 6 DSchG angeordnet?
  1. In welchen Fällen wurde im Bezirk Harburg eine Enteignung im Rahmen des §19 DSchG zum Erhalt eines Denkmals angeordnet? Was waren jeweils die Gründe?
  1. Was sind die konkreten Voraussetzungen zur Anwendung des §19 DSchG zur Erhaltung eines öffentlichen Kulturdenkmales?
  1. Kann es zur Enteignung nach §19 DSchG führen, wenn ein Eigentümer sich nicht an die Vorgaben des Denkmalschutzamtes hält?

Zu 1.-5.: Die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Fragen liegt bei der Behörde für Kultur und Medien (BKM).

  1. Was sind die konkreten Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB?

Notwendige Bedingungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB werden im Gesetzestext genannt. Darüber hinaus ist ein Grundstückskaufvertrag, der eine Änderung des Eigentümers im Grundbuch erfordert, Voraussetzung. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 26 BauGB vorliegen.

Auch wenn die Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes vorliegen, kann der für das Ausüben des Vorkaufsrechtes zuständige Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) z. B. aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit von einem Kauf absehen.

Allein das Vorliegen eines Denkmals stellt noch keinen Vorkaufsrechtstatbestand dar.

  1. Ist dem Bezirk bekannt, ob ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB im Falle der Likörfabrik seitens des Bezirks in der Vergangenheit geprüft wurde, aktuell geprüft wird oder in Zukunft in besonderem Maße geprüft wird?

Das Grundstück wurde in der letzten Dekade nicht verkauft. Insofern bestand nicht die Möglichkeit ein Vorkaufsrecht auszuüben.

  1. Ist dem Bezirk bekannt, ob ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB im Falle der Gummifabrik seitens des Bezirks in der Vergangenheit geprüft wurde, aktuell geprüft wird oder in Zukunft in besonderem Maße geprüft wird?

Die Fläche liegt im Bereich einer mit den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Zusammenhang stehenden Vorkaufsrechtsverordnung, für welche die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zuständig ist. Anfragen zur Prüfung des Vorkaufsrechtes müssten ggf. direkt an die BSW gerichtet werden.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Karnapp
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.