21-2612.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Mögliche Standorte von Kat-Leuchttürmen bei möglichen Blackouts

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.39

Sachverhalt

Im Fall eines längerfristigen Blackouts wäre mit Dominoeffekten in allen Bereichen der kritischen Infrastrukturen zu rechnen. Die Folgen wären knappe bzw. fehlende Ressourcen und eine unklare Informationslage.

Für solche und ähnliche Gefahrenlagen sieht der bevölkerungsnahe Katastrophenschutz die Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen (Kat-Leuchttürme) vor.

In Krisensituationen sollen diese Orte im Wohnumfeld zu Fuß erreichbare Anlaufstellen für Bürger sein. Es handelt sich um mit Personal besetzte, notstromversorgte Einrichtungen, die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten und durch ein ausfallgeschütztes Notfunksystem mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und des Katastrophenschutzes verbunden sind.

Diese Standorte der Kat-Leuchttürme sollten den Bürgern zeitnah mitgeteilt werden. Im Ernstfall ist es schwer, so eine Information an die Bürger zu bringen.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

a) Finden Bürger Informationen zu möglichen Standorten von KatS-Leuchttürmen im Bezirk Harburg?
Wenn ja, wo wird darauf in irgendeiner Art hingewiesen?
Wenn nein, ab wann soll das geschehen? Wenn nicht, warum nicht?

b) Wie und wo werden bei einem längeren Blackout Standorte von Kat-Leuchttürmen im Bezirk Harburg ad hoc bekanntgemacht?

Hamburg, den 02.12.2022

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 19.12.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2612) wie folgt:

a) Finden Bürger Informationen zu möglichen Standorten von KatS-Leuchttürmen im Bezirk Harburg?
Wenn ja, wo wird darauf in irgendeiner Art hingewiesen?
Wenn nein, ab wann soll das geschehen? Wenn nicht, warum nicht?

Nein. Das Konzept der Katastrophenschutz-Leuchttürme ist grundsätzlich bekannt. Nach dem Vorliegen von Einsatzerfahrungen der zuständigen Behörden in Berlin kann eine Übertragbarkeit des Konzeptes auf Hamburg geprüft werden. Die Behörde für Inneres und Sport verfolgt die Erfahrungen in Berlin.

b) Wie und wo werden bei einem längeren Blackout Standorte von Kat-Leuchttürmen im Bezirk Harburg ad hoc bekanntgemacht?

Bei einem Blackout ist das Modulare Warnsystem weiter funktionsfähig, da es über entsprechende Notstromversorgung verfügt. Solange die Nutzerendgeräte funktionstüchtig sind, kommen die Meldungen, unter anderem über den Rundfunk, auch bei der Bevölkerung an. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger auch über Lautsprecherdurchsagen durch Warnfahrzeuge, Sirenen, Einsatzkräfte in den Quartieren, Warn-Apps oder Cell-Broadcast (Textwarnungen auf alle empfangsfähigen Mobilfunkgeräte) gewarnt werden.

Fredenhagen

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