20-4405.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Kompetenzen des zukünftigen bezirklichen Baustellenkoordinators

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 5.8

Sachverhalt


Der Senat hat angekündigt, dass jeder Hamburger Bezirk einen regionalen Baustellenkoordinator erhalten soll. Diese Stelle und Funktion kann allerdings nur dann erfolgreich geführt werden, wenn der Amtsinhaber über umfassende Kompetenzen und Eingriffsrechte verfügt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Stelle eines bezirklichen Baustellenkoordinators bereits geschaffen und die
    Finanzierung durch die Fachbehörde übernommen worden?

2. Wann ist voraussichtlich mit der Einstellung eines bezirklichen Koordinators zu
    rechnen?

3. Welche Kompetenzen soll der Amtsinhaber bei der Koordinierung von Baumaß-
    nahmen haben?

4. Ist er insbesondere in der Lage, aufgrund der besonderen Ortskenntnis unmittelbar
    in Entscheidungen über längerfristige oder kurzfristige Baumaßnahmen einzugreifen?

5. Welche Entscheidungskompetenzen hat der Amtsinhaber insbesondere gegenüber
    Fachbehörden, Versorgungsträgern, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
    und Polizeidienststellen?

6. Welche Stelle trifft bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Durchführung
    der Baumaßnahme sowie zeitlicher Gestaltung eine abschließende Entscheidung?

7. Ist vorgesehen, die Bezirksversammlung regelmäßig über Stellungnahmen des
    bezirklichen Baustellenkoordinator zu informieren?

8. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung in wesentlichen Fällen die Bezirksversammlung
    vor Entscheidungen über Einrichtung von Baustellen und alternativen Fahrstrecken
    frühzeitig zu informieren, so dass eine Stellungnahme möglich wird?

Hamburg, am 09.01.2019

Ralf-Dieter Fischer                                             Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender                                        

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