20-4405.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Kompetenzen des zukünftigen bezirklichen Baustellenkoordinators

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 5.8

Sachverhalt


Der Senat hat angekündigt, dass jeder Hamburger Bezirk einen regionalen Baustellenkoordinator erhalten soll. Diese Stelle und Funktion kann allerdings nur dann erfolgreich geführt werden, wenn der Amtsinhaber über umfassende Kompetenzen und Eingriffsrechte verfügt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Stelle eines bezirklichen Baustellenkoordinators bereits geschaffen und die
Finanzierung durch die Fachbehörde übernommen worden?

2. Wann ist voraussichtlich mit der Einstellung eines bezirklichen Koordinators zu
rechnen?

3. Welche Kompetenzen soll der Amtsinhaber bei der Koordinierung von Baumaß-
nahmen haben?

4. Ist er insbesondere in der Lage, aufgrund der besonderen Ortskenntnis unmittelbar
in Entscheidungen über längerfristige oder kurzfristige Baumaßnahmen einzugreifen?

5. Welche Entscheidungskompetenzen hat der Amtsinhaber insbesondere gegenüber
Fachbehörden, Versorgungsträgern, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
und Polizeidienststellen?

6. Welche Stelle trifft bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Durchführung
der Baumaßnahme sowie zeitlicher Gestaltung eine abschließende Entscheidung?

7. Ist vorgesehen, die Bezirksversammlung regelmäßig über Stellungnahmen des
bezirklichen Baustellenkoordinator zu informieren?

8. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung in wesentlichen Fällen die Bezirksversammlung
vor Entscheidungen über Einrichtung von Baustellen und alternativen Fahrstrecken
frühzeitig zu informieren, so dass eine Stellungnahme möglich wird?

Hamburg, am 09.01.2019

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. Januar 2019

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU – Fraktion

(Drs. 20-4405) wie folgt Stellung:

1. Ist die Stelle eines bezirklichen Baustellenkoordinators bereits geschaffen und die
Finanzierung durch die Fachbehörde übernommen worden?

Nein. Der formale Stellenantrag erfolgt zentral über das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Finanzierung soll mit der Drucksache „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ geregelt werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.

2. Wann ist voraussichtlich mit der Einstellung eines bezirklichen Koordinators zu
rechnen?

Das Bezirksamt Nord bereitet derzeit ein zentrales Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der schnellstmöglichen Besetzung nach Klärung der formalen Voraussetzungen vor.

3. Welche Kompetenzen soll der Amtsinhaber bei der Koordinierung von Baumaß-
nahmen haben?

4. Ist er insbesondere in der Lage, aufgrund der besonderen Ortskenntnis unmittelbar
in Entscheidungen über längerfristige oder kurzfristige Baumaßnahmen einzugreifen?

5. Welche Entscheidungskompetenzen hat der Amtsinhaber insbesondere gegenüber
Fachbehörden, Versorgungsträgern, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
und Polizeidienststellen?

6. Welche Stelle trifft bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Durchführung
der Baumaßnahme sowie zeitlicher Gestaltung eine abschließende Entscheidung?

Zu 3.-6.:

Die Einrichtung einer Baustellenkoordinierung bei den Bezirksämtern wurde durch die zuständige Fachbehörde BWVI initiiert. Diese wird im Rahmen der Abstimmung der Drucksache „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ eine Vorlage einbringen, die auch die Aufgaben und Kompetenzen der bezirklichen Koordniatoren zum Gegenstand hat. Daher kann eine Beantwortung der Fragen zur Zeit nur durch die Fachbehörde erfolgen.

Nach Ansicht des Bezirksamtes kann eine wirkungs- und sinnvolle Koordinierung der Baumaßnahmen durch bezirkliche Koordinatoren nur eintreten, wenn diese mit Kompetenzen und Eskalationsbefugnissen gegenüber anderen Entscheidungsträgern ausgestattet werden.

7. Ist vorgesehen, die Bezirksversammlung regelmäßig über Stellungnahmen des
bezirklichen Baustellenkoordinator zu informieren?

Die Verwaltung wird regelmäßig oder aus konkretem Anlass informieren. Dies betrifft alle Angelegenheiten von grundsätzlichen Bedeutung oder bedeutende Einzelfälle. Die konkrete Praxis kann in Abstimmung mit der Bezirksversammlung und dem IBV ausgestaltet werden.

8. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung in wesentlichen Fällen die Bezirksversammlung
vor Entscheidungen über Einrichtung von Baustellen und alternativen Fahrstrecken
frühzeitig zu informieren, so dass eine Stellungnahme möglich wird?

Ja. Bei mittel- und langfristg gesplanten Maßnahmen ist eine Beteiligung der BV oder des IBV am Entscheidungsprozess angestrebt. Da auch geplant ist, kurzfristige Maßnahmen nach Bedarf und Lage adhoc zu entscheiden, erfolgt in wesentlichen kurzfristigen Fällen die Beteiligung der BV und des IBV als Information in Nachhinein.

Fredenhagen

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