22-1380.01

Antwort auf Kleine Anfrage nach § 24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Taubenschutz in Neuwiedenthal

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.13

Sachverhalt

Am 8. Dezember wurden unter der Bahnbrücke am Rehrstieg in Neuwiedenthal die Deckenbereiche unterhalb der Brückenträger mit Gitterrosten verschlossen. Genau jene Bereiche dienen seit vielen Jahren als Lebens- und Brutraum für rund 200 Stadttauben.

Bereits im Sommer wurde die Brücke im oberen Bereich gereinigt. Dies geschah in enger Absprache mit Taubenschützer*innen, die die Maßnahme angemessen betreut haben.

Die Vergrämung im Dezember erfolgt ohne Absprache und ohne vorherige Information an den Tierschutz. Durch das Verschließen der Decke bestand akute Gefahr, dass Tiere lebendig eingesperrt werden und zwangsläufig verenden. Die Arbeiten erfolgten zudem teils im Dunkeln, so dass Unfallgefahr durch orientierungslos herumflatternde Tauben bestand.

Die Tiere wurden - obwohl bekannt ist, dass Stadttauben extrem standorttreu sind - ohne Ersatzunterkunft zurückgelassen und somit dem anstehenden Feuerwerk an Silvester und der winterlichen Witterung schutzlos ausgeliefert.

Deshalb fragen wir:

1. Hatte das Veterinäramt Kenntnis von dieser Vergrämung?

a) Wenn ja, welche Auflagen gab es? Wurden diese vollständig erfüllt? Wenn Auflagen nicht erfüllt wurden, wieso nicht? (Bitte für jede Auflage einzeln angeben.)

b) Wenn nein, warum nicht?

2. Warum wurde die Vergrämung nicht vorab mit einem Taubenschutzverein abgestimmt?

3. Wie konnte es dazu kommen, dass eine Behörde das Tierschutzgesetz ignoriert?

4. Wie soll die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Zukunft gewährleistet werden?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

26 Januar 2026



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE,
Drs. 22-1380, wie folgt:

  1. Hatte das Veterinäramt Kenntnis von dieser Vergrämung?

a) Wenn ja, welche Auflagen gab es? Wurden diese vollständig erfüllt? Wenn Auflagen nicht erfüllt wurden, wieso nicht? (Bitte für jede Auflage einzeln angeben.)

Entfällt.

b) Wenn nein, warum nicht?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, entsprechende Baumaßnahmen vorab anzuzeigen.

  1. Warum wurde die Vergrämung nicht vorab mit einem Taubenschutzverein abgestimmt?

Das ist der Verwaltung nicht bekannt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Abstimmung derartiger Baumaßnahmen mit Taubenschutz- oder Tierschutzvereinen ist grundsätzlich nicht gegeben.

  1. Wie konnte es dazu kommen, dass eine Behörde das Tierschutzgesetz ignoriert?

Nach Kenntnisstand der Verwaltung handelt es sich bei der Bahnbrücke am Rehrstieg um ein Bauwerk in Verantwortung des Deutschen Bahn. Die baulichen Maßnahmen vor Ort sind nach Wahrnehmung des Fachamtes durch private Bauunternehmen umgesetzt worden. Insoweit handelt es sich hier nicht um eine Behörde.

Die Verwaltung geht im Übrigen nicht davon aus, dass die in Hamburg tätigen Stellen der Deutschen Bahn gesetzliche Vorgaben ignorieren.

  1. Wie soll die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Zukunft gewährleistet werden?

Die in der Veterinärabeteilung des Bezirksamtes tätigen Mitarbeiterinnen setzen sich mit außergewöhnlich hohem Engagement für die Erfüllung ihrer sehr zahlreichen Aufgaben ein. Anzeigen, die auf akute tierschutzrechtliche Verstöße bzw. auf Tiere, denen von Menschen Leid zugefügt wurde, hinweisen, wird kurzfristig nachgegangen und es werden die ggf. notwendigen Maßnahmen und verwaltungsrechtlichen Schritte ergriffen.

Dieser Ansatz soll im Rahmen der verfügbaren Ressourcen fortgeführt werden.



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