Kleine Anfrage nach § 24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Taubenschutz in Neuwiedenthal
Am 8. Dezember wurden unter der Bahnbrücke am Rehrstieg in Neuwiedenthal die Deckenbereiche unterhalb der Brückenträger mit Gitterrosten verschlossen. Genau jene Bereiche dienen seit vielen Jahren als Lebens- und Brutraum für rund 200 Stadttauben.
Bereits im Sommer wurde die Brücke im oberen Bereich gereinigt. Dies geschah in enger Absprache mit Taubenschützer*innen, die die Maßnahme angemessen betreut haben.
Die Vergrämung im Dezember erfolgt ohne Absprache und ohne vorherige Information an den Tierschutz. Durch das Verschließen der Decke bestand akute Gefahr, dass Tiere lebendig eingesperrt werden und zwangsläufig verenden. Die Arbeiten erfolgten zudem teils im Dunkeln, so dass Unfallgefahr durch orientierungslos herumflatternde Tauben bestand.
Die Tiere wurden - obwohl bekannt ist, dass Stadttauben extrem standorttreu sind - ohne Ersatzunterkunft zurückgelassen und somit dem anstehenden Feuerwerk an Silvester und der winterlichen Witterung schutzlos ausgeliefert.
Deshalb fragen wir:
1. Hatte das Veterinäramt Kenntnis von dieser Vergrämung?
a) Wenn ja, welche Auflagen gab es? Wurden diese vollständig erfüllt? Wenn Auflagen nicht erfüllt wurden, wieso nicht? (Bitte für jede Auflage einzeln angeben.)
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Warum wurde die Vergrämung nicht vorab mit einemTaubenschutzverein abgestimmt?
3. Wie konnte es dazu kommen, dass eine Behörde das Tierschutzgesetz ignoriert?
4. Wie soll die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Zukunft gewährleistet werden?