Antwort auf Kleine Anfrage nach §24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Archäologie und Kampfmittelsicherheit beim Umbau der ehemaligen Dreifaltigkeitskirche (Neue Straße) zur Kindertagesstätte
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 4.12
In der Neuen Straße in Harburg wird derzeit die denkmalgeschützte ehemalige Dreifaltigkeitskirche zu einer Kindertagesstätte umgebaut. Im Zuge der Arbeiten im Außenbereich wurden nach Medienberichten (u. a. Hamburger Abendblatt) menschliche Gebeine gefunden. Da die Kirche 1944 durch Luftangriffe zerstört wurde und das Areal seit dem 17. Jahrhundert kirchlich genutzt wird, wirft dieser Fund Fragen nach der archäologischen Vorbereitung und der kampfmitteltechnischen Sicherheit des Geländes auf – insbesondere vor dem Hintergrund der künftigen Nutzung durch Kinder.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
1. Archäologie und Denkmalschutz (§§ 14, 17 DSchG)
1a. Zu welchem Datum wurde das Denkmalschutzamt Hamburg erstmals über die geplanten Erdarbeiten im Außenbereich der Dreifaltigkeitskirche informiert?
1b. Wurde vor Beginn der Erdarbeiten eine Genehmigung nach § 14 Abs. 3 DSchG erteilt, da aufgrund der historischen Nutzung als Kirchhof mit dem Entdecken von Bodendenkmälern (Bestattungen) zu rechnen war? Wenn ja, unter welchem Aktenzeichen und mit welchen Auflagen? Wenn nein, warum wurde auf eine präventive Grabung verzichtet?
1c. Wann genau (Datum) wurden die Gebeine dem Denkmalschutzamt gemeldet?
1d. Wurden die Bauarbeiten nach dem Fund gemäß § 17 Abs. 2 DSchG unterbrochen? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie wurde die wissenschaftliche Dokumentation der Fundstelle sichergestellt?
1e. Wie viele Individuen wurden bisher geborgen, und wo werden diese Gebeine derzeit gelagert bzw. wann erfolgt eine würdige Wiederbestattung?
2. Kampfmittelsicherheit (KampfmittelVO & HBauO)
2a. Wurde für das Baugrundstück vor Beginn der Erdarbeiten eine Auskunft beim Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) der Feuerwehr Hamburg eingeholt? (Bitte Datum der Auskunft nennen).
2b. Da das Gebäude 1944 "zerbombt" wurde: Welche Einstufung bezüglich des Kampfmittelverdachts liegt für das Flurstück vor?
2c. Wurden im Außenbereich (zukünftige Spielflächen) vor den Erdarbeiten technische Sondierungen (z. B. geomagnetische Messungen) durchgeführt?
Wenn ja: Durch welche Fachfirma und mit welchem Ergebnis (Freigabebescheinigung)?
Wenn nein: Wie begründet das Bezirksamt den Verzicht auf Sondierungen bei einer historisch belegten Trümmerfläche, die künftig als Kita genutzt wird?
2d. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass im Bereich der neu gestalteten Außenflächen (Sandkisten, Spielgeräteverankerungen) keine Gefahr durch Kampfmittelreste für Kinder und Personal besteht?
3. Genehmigungsverfahren und Bauaufsicht
3a. Wer trägt die Kosten für die archäologische Sicherung und die Kampfmittelprüfung (Bauherr oder Stadt)?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. März 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE,
Drs. 22-1513, wie folgt:
1a. Zu welchem Datum wurde das Denkmalschutzamt Hamburg erstmals über
die geplanten Erdarbeiten im Außenbereich der Dreifaltigkeitskirche
informiert?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Ggf. kann der Bauherr /Antragsteller Auskunft geben.
1b. Wurde vor Beginn der Erdarbeiten eine Genehmigung nach § 14 Abs. 3
DSchG erteilt, da aufgrund der historischen Nutzung als Kirchhof mit dem
Entdecken von Bodendenkmälern (Bestattungen) zu rechnen war? Wenn ja,
unter welchem Aktenzeichen und mit welchen Auflagen? Wenn nein, warum
wurde auf eine präventive Grabung verzichtet?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste das Denkmalschutzamt befragt werden.
1c. Wann genau (Datum) wurden die Gebeine dem Denkmalschutzamt
gemeldet?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste das Denkmalschutzamt befragt werden.
1d. Wurden die Bauarbeiten nach dem Fund gemäß § 17 Abs. 2 DSchG
unterbrochen? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie wurde die
wissenschaftliche Dokumentation der Fundstelle sichergestellt?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste der Bauherr oder die Kulturbehörde befragt werden.
1e. Wie viele Individuen wurden bisher geborgen, und wo werden diese Gebeine
derzeit gelagert bzw. wann erfolgt eine würdige Wiederbestattung?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Kulturbehörde befragt werden.
2. Kampfmittelsicherheit (KampfmittelVO & HBauO)
2a. Wurde für das Baugrundstück vor Beginn der Erdarbeiten eine Auskunft beim
Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) der Feuerwehr Hamburg
eingeholt? (Bitte Datum der Auskunft nennen).
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste der Bauherr befragt werden.
2b. Da das Gebäude 1944 "zerbombt" wurde: Welche Einstufung bezüglich des
Kampfmittelverdachts liegt für das Flurstück vor?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Behörde für Inneres und Sport befragt werden.
2c. Wurden im Außenbereich (zukünftige Spielflächen) vor den Erdarbeiten
technische Sondierungen (z. B. geomagnetische Messungen) durchgeführt?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Behörde für Inneres und Sport oder der Bauherr befragt werden.
Wenn ja: Durch welche Fachfirma und mit welchem Ergebnis
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Behörde für Inneres und Sport befragt werden.
Wenn nein: Wie begründet das Bezirksamt den Verzicht auf Sondierungen bei einer
historisch belegten Trümmerfläche, die künftig als Kita genutzt wird?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Behörde für Inneres und Sport befragt werden.
2d. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass im Bereich der neu gestalteten
Außenflächen (Sandkisten, Spielgeräteverankerungen) keine Gefahr durch
Kampfmittelreste für Kinder und Personal besteht?
Das Bezirksamt Harburg hat hierzu keine Kenntnis. Hierzu müsste die Behörde für Inneres und Sport befragt werden.
3. Genehmigungsverfahren und Bauaufsicht
3a. Wer trägt die Kosten für die archäologische Sicherung und die
Kampfmittelprüfung (Bauherr oder Stadt)?
Für die Baugenehmigungsverfahren trägt der Bauherr (Antragsteller) die Kosten.
Zur Frage der archäologischen Sicherung ist die Kulturbehörde um Stellungnahme zu bitten.
Zur Fragestellung der Kosten für die Kampfmittelprüfung kann die Behörde für Inneres und Sport Auskunft geben.
Carstensen
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