22-0838.01

Antwort auf Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Aktuelle Anzahl von Einwohnern und Wohneinheiten in Moorburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Die GRÜNE-Fraktion hat den Senat in einer Anfrage nach § 27 BezVG u.a. folgende Fragen gestellt:

Wie viele Wohneinheiten befinden sich im Hafenerweiterungsgebiet Moorburg? Wie viele Menschen haben in den Zonen I und II in Moorburg ihren Wohnsitz? Falls keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte eine Schätzzahl nennen.“

Der Senat hat in seiner Antwort (Drs. 22-0381.01) ausgeführt, dass sich derzeit 19 Wohneinheiten in der Zuständigkeit des LIG und 199 Wohneinheiten in der Zuständigkeit der SAGA befinden. Darüber hinaus lägen dem Senat keine Informationen über die Anzahl von Wohneinheiten auf privaten Grundstücken und die Anzahl der in Moorburg gemeldeten Einwohner*innen vor. Die Einwohneranzahl könne mittels Anfrage beim Bezirksamt erfragt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt um die Beantwortung folgender

Fragen:

1. Welche Informationen hat das Bezirksamt über die Anzahl von Wohneinheiten, die sich in Moorburg, in den Zonen I und II des Hafenerweiterungsgebiets, befinden?

a. Wie viele stehen nach Informationen des Bezirksamtes leer?

b. Welche Gründe gibt es ggf. dafür?

c. Welche Wohnflächen in Quadratmetern haben diese Wohneinheiten?

2. Wie viele Grundstücke sind in den Zonen I und II bebaut?

3. Wie viele unbebaute Grundstücke befinden sich in den Zonen I und II?

4. Wie viele Grundstücke könnten bauplanungsrechtlich (etwa nach § 34 BauGB) mit Wohngebäuden bebaut werden, wenn das Hafenentwicklungsgesetz nicht angewendet werden müsste? Bitte ggf. begründete Schätzwerte und deren Herleitung nennen.

5. Wie viele Einwohner*innen sind aktuell in Moorburg gemeldet? Bitte die Entwicklung der letzten 25 Jahre in 5-Jahres-Intervallen darstellen.

6. Wie viele davon in den Zonen I und II des Hafenerweiterungsgebietes? Bitte die Darstellung analog zu Frage 5 in 5-Jahres-Intervallen (Tabelle kann auch für Fragen 5 und 6 zusammengefasst werden, z. B. mit „davon in Zone I…“).


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

27. Juni 2025



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion,
Drs. 22-0838, wie folgt Stellung:

1. Welche Informationen hat das Bezirksamt über die Anzahl von Wohneinheiten, die sich in Moorburg, in den Zonen I und II des Hafenerweiterungsgebiets, befinden?

a. Wie viele stehen nach Informationen des Bezirksamtes leer?

b. Welche Gründe gibt es ggf. dafür?

c. Welche Wohnflächen in Quadratmetern haben diese Wohneinheiten?

Der Bezirk verfügt nicht über entsprechende statistische Daten. Gemäß Landesstatistikgesetz ist die Erhebung entsprechender Daten Aufgabe des Statistischen Landesamtes Nord (STALA Nord).

2. Wie viele Grundstücke sind in den Zonen I und II bebaut?

Siehe Antwort zu 1.

3. Wie viele unbebaute Grundstücke befinden sich in den Zonen I und II?

Siehe Antwort zu 1.

4. Wie viele Grundstücke könnten bauplanungsrechtlich (etwa nach § 34 BauGB) mit Wohngebäuden bebaut werden, wenn das Hafenentwicklungsgesetz nicht angewendet werden müsste? Bitte ggf. begründete Schätzwerte und deren Herleitung nennen.

Eine Beantwortung der Frage ist ohne eine detaillierte Bestandsanalyse der vorhandenen Flächen und Gebäude seriös nicht möglich. Erst daraus ließen sich ggf. Bebauungspotenziale nach § 34 BauGB ableiten.

Diese müssten wiederum im Einzelfall betrachtet werden und formal im Rahmen eines gestellten Bauantrages geprüft werden.

Eine Betrachtung nach § 34 BauGB ist keine Planung, die Bauflächen definiert, sondern bewertet jedes einzelne Vorhaben separat hinsichtlich seines Einfügens.

5. Wie viele Einwohner*innen sind aktuell in Moorburg gemeldet? Bitte die Entwicklung der letzten 25 Jahre in 5-Jahres-Intervallen darstellen.

Siehe Antwort zu 1.

6. Wie viele davon in den Zonen I und II des Hafenerweiterungsgebietes? Bitte die Darstellung analog zu Frage 5 in 5-Jahres-Intervallen (Tabelle kann auch für Fragen 5 und 6 zusammengefasst werden, z. B. mit „davon in Zone I…“).

Siehe Antwort zu 1.

i.V. Queckenstedt

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