22-0870

Anfrage gem. § 27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. aktueller Planungsstand zur Hafenerweiterung und Wohnpotenzial von Moorburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Mai 2025 hat sich der Hauptausschuss, stellvertretend für die Bezirksversammlung, für eine Entlassung von Moorburg aus dem Hafenerweiterungsgebiet ausgesprochen (Drs. 22/0702) und damit den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2019 (Drs. 20/4724) erneuert.

Der Senat wurde gebeten eine Entlassung von Moorburg aus dem Hafenerweiterungsgebiet vorzubereiten. Für den Fall, dass der Senat sich nicht der Auffassung der Bezirksversammlung anschließt, wurde er um die Einrichtung von regelmäßigen Überprüfungen, der wirtschaftlichen und rechtlichen Rechtfertigung, für eine Ausweisung von Moorburg als Hafenerweiterungsgebiet gebeten.

In ihrer Stellungnahme zum o.g. Antrag (Drs. 22/0702.01) führt die BWI aus, dass der Senat zu keiner Zeit eine Entlassung von Moorburg aus dem Hafenerweiterungsgebiet verfolgt habe und eine solche auch nicht in Betracht käme.

Weiterhin führte die BWI aus, dass die im Hafenentwicklungsplan angedachte Studie, die die hafenwirtschaftlichen Potenziale von Moorburg bewerten soll, zwischenzeitlich in Auftrag gegeben wurde. Auf dem Vergabeportal der HPA findet sich eine passende Vergabe mit den Eckdaten:

Konzeptstudie Moorburg

Vergabenummer: SEC-5340-25-VW-DE

Vergabeverfahren: ​​Freihändige Vergabe mit Wettbewerb

Datum: 29.04.2025

Auftragnehmer: Ramboll Deutschland GmbH

In Moorburg/Altenwerder leben (Stand 31.12.2024) 729 Menschen, die direkt von einer Hafenerweiterung betroffen wären. Zusätzlich würde das weitere Wohnpotenzial von Moorburg entfallen.

In einer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNE-Fraktion hat die BWI geantwortet (Drs. 22/0381.01), dass sich derzeit 14 Wohneinheiten in der Verantwortung des LIG und 199 in der Verantwortung der SAGA befinden. Somit könnten bei einer Inanspruchnahme Moorburgs 213 bezahlbare Wohneinheiten wegfallen. Hinzukommen würden Wohneinheiten privater Eigentümer*innen, die ebenfalls weichen müssten. Zudem würde das Potenzial für eine Nachverdichtung und zusätzliche Wohnbebauung in Moorburg entfallen, die aktuell wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht stattfinden kann. Der Erhaltung und dem Potenzial zur Schaffung von neuem Wohnraum muss ausweislich des verfassungsrechtlichen Auftrags aus Art. 73a S. 1 HV besonderes Gewicht eingeräumt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die BWI und die sonstigen zuständigen Stellen um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In welchen Intervallen beabsichtigt der Senat seine Einschätzung zur Ausweisung von Moorburg nach den aktuellen gesamtwirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen?

2. Ist die im Sachverhalt angeführte Studie, die im Hafenentwicklungsplan (S. 87) angedachte Studie?

3. Wann wurde das Vergabeverfahren gestartet?

4. Welchen Auftrag hat die Studie? Bitte den genauen Auftrag/ genaue Leistungsbeschreibung abdrucken.

5. Welches Auftragsvolumen hat die Vergabe?

6. Bis wann soll das Studienergebnis vorliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

7. Welche Informationen hat der Senat (ggf. das STALA Nord) über die Anzahl von privaten Wohneinheiten, die sich in Moorburg, in den Zonen I und II des Hafenerweiterungsgebietes, befinden?

8. Wie viele öffentliche und private Wohneinheiten stehen nach Informationen des Senates (ggf. des STALA Nord) leer? Welche Gründe gibt es ggf. dafür? Welche Wohnflächen in Quadratmeter haben diese Wohneinheiten? Bitte in einer tabellarischen Auflistung darstellen.

9. Wie viele Grundstücke sind nach Informationen des Senates (ggf. des STALA Nord) in den Zonen I und II bebaut?

10. Wie viele unbebaute Grundstücke befinden sich nach Informationen des Senates (ggf. des STALA Nord) in den Zonen I und II?

Lokalisation Beta
Moorburg Moorburg Gut Moor

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