22-0777.01

Antwort auf Kleine Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Sportinfrastruktur in Neuenfelde - Sachstand zur Nutzung des Grandplatzes am Arp-Schnitger-Stieg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Die Sportanlage am Arp-Schnitger-Stieg in Neuenfelde stellt derzeit die einzige größere Spielfläche im Stadtteil dar. Dabei handelt es sich um einen Grandplatz, dessen Zustand und Nutzbarkeit zunehmend kritisiert werden. In Gesprächen mit Bürger:innen, Schulen und Sportvereinen wird immer wieder der Wunsch nach einer zeitgemäßen und wetterunabhängigen Sportfläche, z. B. in Form eines Kunstrasenplatzes, geäußert.

Unklar ist bislang, ob die Fläche grundsätzlich für eine Umwandlung geeignet wäre und ob hierzu bereits verwaltungsseitige Prüfungen erfolgt sind oder alternative Überlegungen angestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die sportliche Nutzbarkeit und den baulichen Zustand des Grandplatzes an der Sportanlage Arp-Schnitger-Stieg?
  2. Wurde die Möglichkeit einer Umwandlung des Grandplatzes in einen Kunstrasenplatz geprüft? Wenn ja:
    • Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
    • Aus welchen Gründen wäre eine Umwandlung ggf. nicht umsetzbar?
  3. Welche Nutzungs- oder Flächenkonflikte bestehen im Umfeld des Platzes, die einer solchen Umwandlung entgegenstehen könnten?
  4. Gibt es innerhalb der Verwaltung Überlegungen oder laufende Prüfungen, eine alternative Fläche für eine neue oder erweiterte Sportanlage in Neuenfelde zu entwickeln?
    • Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?
    • Welche Kriterien werden bei einer möglichen Standortsuche zugrunde gelegt?
  5. Gibt es Gespräche mit relevanten Akteuren (z. B. Schulbehörde, Sportvereinen, LIG) zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in Neuenfelde undUmgebung?
  6. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung zur Verbesserung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im Stadtteil?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

27. Juni 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker, Mehmet Kizil, Benizar Gündogdu, Arne Thomsen und Markus Sass,
Drs. 22-0777, wie folgt Stellung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die sportliche Nutzbarkeit und den baulichen Zustand des Grandplatzes an der Sportanlage Arp-Schnitger-Stieg?

Die Sportanlage Arp-Schnitger-Stieg wurde im März 2021 durch das Gutachterbüro LABOR LEHMACHER | SCHEIDER hinsichtlich ihrer baulichen Substanz und sportlichen Nutzbarkeit überprüft. Das Gutachten stellte gravierende Mängel in mehreren bautechnisch relevanten Schichten fest: Die Tragschicht, die dynamische Schicht sowie die Tennendeckschicht wiesen jeweils eine unzureichende Schichtdicke auf.

Zudem wurde die Wasserdurchlässigkeit des Platzes als unzureichend bewertet, was die Bespielbarkeit insbesondere bei Niederschlagsereignissen deutlich beeinträchtigt.

Das Gutachten empfahl zwei Handlungsoptionen:

  • Eine grundhafte Sanierung („große Lösung“) mit einem Investitionsvolumen im sechsstelligen Eurobereich.
  • Eine temporäre Instandsetzung durch Aufarbeitung der Tennendeckschicht mit einem Kostenrahmen im mittleren fünfstelligen Bereich.

Letztere Variante wurde als wirtschaftlich vertretbare Übergangslösung beauftragt und Mitte des Jahres 2021 umgesetzt. Die sportliche Nutzbarkeit konnte dadurch verbessert werden, bleibt jedoch angesichts der strukturellen Defizite im Unterbau weiterhin eingeschränkt. Eine nachhaltige Lösung bedarf perspektivisch einer umfassenden Sanierung.

  1. Wurde die Möglichkeit einer Umwandlung des Grandplatzes in einen Kunstrasenplatz geprüft? Wenn ja:
  • Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

Die Umwandlung des Großspielfeldes mit Grandbelag in ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ist auf der vorhandenen Fläche nicht möglich.

  • Aus welchen Gründen wäre eine Umwandlung ggf. nicht umsetzbar?

Eine Umwandlung des bestehenden Grandplatzes in ein normgerechtes Kunstrasen-Großspielfeld ist aufgrund der begrenzten Flächenverhältnisse nicht realisierbar. Die verfügbare Grundstücksfläche reicht nicht aus, um ein den geltenden DIN-Vorgaben entsprechendes Großspielfeld mit den erforderlichen Sicherheits- und Bewegungszonen zu errichten.

Eine flächenmäßige Erweiterung über angrenzende Grundstücke ist ebenfalls nicht möglich, da entsprechende Flächenpotenziale aufgrund bestehender Nutzungen und Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung stehen.

Im derzeitigen Zuschnitt wäre ausschließlich die Errichtung eines Kunstrasen-Kleinspielfeldes umsetzbar. Dieses könnte für den Spielbetrieb der D-Jugend sowie für ältere Jahrgänge im 7er-Modus genutzt werden, erfüllt jedoch nicht die Anforderungen des regulären Ligabetriebs im Erwachsenenbereich.

  1. Welche Nutzungs- oder Flächenkonflikte bestehen im Umfeld des Platzes, die einer solchen Umwandlung entgegenstehen könnten?

Ein wesentlicher Flächenkonflikt resultiert aus dem vor rund 20 Jahren erfolgten Verkauf einer angrenzenden Fläche an den Reit- und Fahrverein Neuenfelde e. V. Durch diese Veräußerung wurde dem Bezirk dauerhaft die städtebauliche Option genommen, den vorhandenen Grandplatz in ein normgerechtes Großspielfeld mit Kunstrasenbelag umzuwandeln.

Vor dem Flächenverkauf bestand die Möglichkeit, im Rahmen einer umfassenden Umgestaltung ein Kunstrasengroßspielfeld zu errichten, dass aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse um 90° gedreht hätte angeordnet werden müssen. Diese planerische Option ist seither entfallen. Damit besteht im gegenwärtigen Zuschnitt keine ausreichende Fläche zur normkonformen Umsetzung eines Kunstrasenplatzes in Großspielfeldgröße. Dies stellt ein strukturelles Hemmnis für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Sportanlage dar.

  1. Gibt es innerhalb der Verwaltung Überlegungen oder laufende Prüfungen, eine alternative Fläche für eine neue oder erweiterte Sportanlage in Neuenfelde zu entwickeln?
  • Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?
  • Welche Kriterien werden bei einer möglichen Standortsuche zugrunde gelegt?

Derzeit bestehen innerhalb der Verwaltung keine konkreten Überlegungen oder laufenden Prüfprozesse zur Entwicklung einer alternativen Fläche für eine neue oder erweiterte Sportanlage im Stadtteil Neuenfelde. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der örtlich verankerte Verein Este 06/70 – als einziger größerer Sportverein im Quartier – zusätzlich auf den Schulsportplatz in Cranz zurückgreifen kann.

Dieser Platz wurde im Zuge der jüngeren Maßnahmen durch die GMH | Gebäudemanagement Hamburg als zuständiger Schulbauträger baulich deutlich aufgewertet. Obgleich diese Anlage nicht über eine Flutlichtinfrastruktur verfügt und somit zeitlich eingeschränkte Nutzungs-möglichkeiten aufweist, wird sie derzeit als ausreichende Ergänzung zur bestehenden Sportinfrastruktur in Neuenfelde eingeschätzt.

Ein akuter Handlungsbedarf zur Flächenentwicklung wird aus Verwaltungssicht daher gegenwärtig nicht gesehen.

  1. Gibt es Gespräche mit relevanten Akteuren (z. B. Schulbehörde, Sportvereinen, LIG) zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in Neuenfelde und Umgebung?


Nein.

  1. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung zur Verbesserung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im Stadtteil?

Aktuell sind seitens der Verwaltung keine kurz- oder mittelfristigen Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Sport- und Bewegungsinfrastruktur im Stadtteil Neuenfelde in Planung.

Die vorhandenen Einrichtungen werden im Rahmen der regulären Unterhaltung gesichert, darüberhinausgehende Entwicklungsvorhaben oder investive Maßnahmen sind gegenwärtig nicht vorgesehen.

Die Verwaltung beobachtet jedoch die Bedarfsentwicklung im Stadtteil fortlaufend und wird diese gegebenenfalls bei veränderten Rahmenbedingungen oder konkretem Handlungsdruck neu bewerten.

i.V. Queckenstedt

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Arp-Schnitger-Stieg
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