21-0046

Kunstrasenplätze in Bergedorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

 

 

Wie dem verschiedenen Presseartikeln (u.a. Hamburger Abendblatt vom 22.07.2019, Seite 22) zu entnehmen ist, könnte die Installation von Granulat aus Kunststoff als Untergrund bei Kunstrasenplätzen laut der Europäischen Chemikalienagentur bald nicht mehr zulässig sein.

 

 

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung

 

1. Wie viele Sportplätze in Bergedorf

1.1. öffentlich bzw.

1.2. privat

gibt es insgesamt?

1.3. Wie viele davon sind jeweils

1.3.1. Kunstrasenplatz (öffentlich / Schule)?

1.3.2. Kunstrasenplatz (privat / Verein)?

2. Sind alle Kunstrasenplätze in Bergedorf mit Gummigranulat hergestellt oder gibt es auch andere, unbedenkliche Herstellungsvarianten in Bergedorf, wie z.B.

2.1. Kork?

2.2. Sand?

2.3. Hybridrasen (halb Kunstrasen, halb Naturrasen)?

2.4. keine Verfüllung?

2.5. Falls 2.1. bis 2.4. bejahrt wird, in welcher Anzahl sind diese Varianten vorhanden?

 

3. Wie viele Kunstrasenplätze sind

3.1. z.Zt. im Bau

3.2. z.Zt. im Antragsverfahren,

3.3. haben eine Genehmigung, aber noch nicht mit dem Bau begonnen,

3.4. Sind alle Varianten von Ziffer 3.1. bis 3.3. mit Granulat geplant; wenn nein, wie (Anzahl/Variante) teilt es sich auf?

4. Gibt es schon Anträge von Sportvereinen, die vorhandenen Kunstrasenplätze umweltverträglich umzubauen?

4.1. Mit welchen Gesamtkosten für

4.1.1. den Neubau

4.1.2. den Umbau

 eines Kunstrasenplatzes in der Größe eines Fußballfeldes rechnet die Bezirksamtsleitung an Hand von Erfahrungswerten?

4.2. Gibt es eine Alternative Behandlung, das Granulat ggf. mit einem Bindemittel (Kleber) als Verfüllung zu behalten, damit sich keine Granulatpartiikel aus dem Rasen in die Umwelt „verflüchtigen“ können?

4.3. Wenn Ziffer 4.2. verneint wird, gibt es einen Prüfauftrag in diese Richtung?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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