22-1457.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Toilette am Schwarzenbergpark

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 4.7

Sachverhalt

Rund um den Schwarzenberg gibt es keine öffentlichen Sanitäranlagen. Die alte Anlage an der Schwarzenbergstraße ist marode und kann nicht mehr sinnvoll in Stand gesetzt werden. Daher ist der Abriss nunmehr geplant. Da es im Umfeld, wie auch in Zukunft im Rahmen der angekündigten Revitalisierung, einen steigenden Bedarf geben wird, ist es sinnvoll schon jetzt mögliche Alternativen zu evaluieren.

Im Zuge dessen bitten wir die Bezirksverwaltung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Was ist nach Abriss der Anlage für den Standort geplant?

2. Sind alle für den Betrieb einer Sanitäranlage notwendigen Anschlüsse am alten Standort erhalten?

3. Welches wäre die nächste WC-Anlage im Umkreis des Schwarzenbergs?

4. Gibt es entsprechende Rahmenverträge mit Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nette Toilette“, welche die Nutzung von WCs in umliegenden Gewerben ermöglichen? Falls nicht, sind solche geplant/möglich?


BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



26. März 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1415 wie folgt:

  1. Was ist nach Abriss der Anlage für den Standort geplant?
  2. Sind alle für den Betrieb einer Sanitäranlage notwendigen Anschlüsse am alten Standort erhalten?

Diese Fragen sind in bezirklicher Zuständigkeit – etwas seitens des Fachamts Management des öffentlichen Raumes vgl. Dr. 22-1184 - zu beantworten.

  1. Welches wäre die nächste WC-Anlage im Umkreis des Schwarzenbergs?

Alle Informationen zu den öffentlichen Toiletten in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) stehen auf der Internetseite der SRH unter https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/oeffentliche-toiletten/ zur Verfügung.

Im Umfeld des Schwarzenbergparks stehen weitere weitgehend öffentlich zugängliche Toilettenanlagen z.B. für Studierende oder Schülerinnen und Schüler in den
(Hoch-)Schulgebäuden zur Verfügung.

In bezirklicher Zuständigkeit wäre eine Aussage möglich, unter welchen Konditionen die Nutzung der Toilettenanlage in der Gastronomieeinrichtung „Pavillon am See“ möglich ist.

  1. Gibt es entsprechende Rahmenverträge mit Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nette Toilette“, welche die Nutzung von WCs in umliegenden Gewerben ermöglichen? Falls nicht, sind solche geplant/möglich?

Der BUKEA sind keine Verträge für den Bezirk Harburg bekannt.

Das Konzept der „Netten Toilette“ wurde von der BUKEA bereits frühzeitig geprüft. Es wird seitens der BUKEA für Hamburg nicht verfolgt.

Planungen und eine regionale Umsetzung des Konzepts der „Netten Toilette“ finanziert aus bezirklichen Sondermitteln könnten aber ggf. in bezirklicher Zuständigkeit erfolgen, vgl. Drs. 22-1922 und Anlage zur Drs. 22-1319 regional für Barmbek-Nord seitens der Bezirksversammlung Hamburg-Nord – sofern sich einzelne Stadtteile / Bereiche des Bezirks Harburg dafür als geeignet erweisen.


gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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Schwarzenbergstraße Schwarzenberg
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