Antwort auf Anfrage SPD betr. StadtRAD Neugrabener Markt - was wurde aus der Vorzugsvariante?
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.4
Eine StadtRAD-Station am Neugrabener Markt? Lange ersehnt, mehrfach gefordert und nun ist sie endlich da. Neben der großen Freude darüber, ergeben sich doch einige Fragen, um deren Beantwortung wir bitten. War die StadtRAD-Station zunächst auf der Fläche vor dem Bioladen (Südseite Neugrabener Markt nahe Knoten Bahnhofstraße) vorgesehen, haben die Fraktionen der SPD und der Grünen einen alternativen Standort vorgeschlagen. Stattdessen sollte ein Standort im Bereich der östlich der Marktfläche gelegenen Parkfläche (Recyclingcontainer und Toilettenhäuschen) geprüft werden. Dieser liegt ähnlich nah an der Marktpassage und den öffentlichen Einrichtungen der Straße Neugrabener Markt, beeinträchtigt den Fußverkehr nicht und bindet zusätzlich dort gelegene verdichtete Wohnbebauung an, die nicht über direkte Anbindung an den ÖPNV über Bushaltestellen verfügen. Dieser wurde jedoch seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) verworfen, da dieser schlecht sichtbar und schwierig zugänglich ist.
Alternativ schlug die BVM zwei Standorte vor.
Variante 1: Ecke Neugrabener Bahnhofstraße / Neugrabener Markt
Variante 2: Neugrabener Markt, gegenüber Bücherhalle
Variante 1 hätte die Entfernung zweier sehr unattraktiver und nicht mehr zeitgemäßer Beton-Pflanzkübel erforderlich gemacht, was auch optisch zu einer Verbesserung geführt hätte.
Variante 2 wäre mit dem Verlust von Parkmöglichkeiten verbunden.
Die BVM favorisierte Variante 1, umgesetzt wurde Variante 2. Warum von der Vorzugsvariante abgewichen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere ist davon auszugehen, dass bei der Vorstellung zweier Varianten und der Benennung einer Vorzugsvariante, diese auch bevorzugt umgesetzt wird.
1. Warum wurde von der Vorzugsvariante der BVM abgewichen?
2. Durch wen wurden diese Planungen vorgenommen?
3. Mit dem Aufruf zur Abgabe einer Stellungnahme zum 6.8.2021 war die Hoffnung verbunden, diese Station noch im selben Jahr zu realisieren. Welche Gründe für die erhebliche Verzögerung haben sich ergeben?
4. Wie waren die einzelnen weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte und wann fanden diese jeweils statt?
5. Welche weiteren Stellungnahmen sind zu den Standortfragen erfolgt und wie lauteten diese?
6. Wann wurden das Bezirksamt Harburg und die Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg von den Änderungen in Kenntnis gesetzt?
6.1. Falls dies nicht erfolgt ist: aus welchem Grund?
6.2. In welcher Art wurde den Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg die Möglichkeit gegeben, zu dieser geänderten Standortentscheidung Stellung zu nehmen?
7. Würde eine derartige Entscheidung auch heute noch unter Berücksichtigung des Parkplatz-Moratoriums vorgenommen werden?
8. Wie wird künftig sichergestellt, dass derart grundlegende Abweichungen nicht mehr ohne Rückbindung an die Fraktionen der Bezirksversammlung erfolgt?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
14. Januar 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1286, wie folgt:
1. Warum wurde von der Vorzugsvariante der BVM abgewichen?
Es wurden zwei Flächenvarianten zur Abstimmung verschickt. Aufgrund einer mit Verkehrssicherheit begründeten Ablehnung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) konnte die aus fachlicher Sicht (StadtRAD-Belange) präferierte Vorzugs-Variante leider nicht realisiert werden. Für die nun realisierte alternative Fläche gegenüber der Bücherhalle lagen nach Abschluss der TÖB-Beteiligung keine ablehnenden Stellungnahmen vor.
2. Durch wen wurden diese Planungen vorgenommen?
Die Realisierung von StadtRAD-Stationen erfolgt seit Einführung des Systems (2009) nach einem etablierten Verfahren: Die Flächensuche und Abstimmung werden federführend durch die BVM unter Berücksichtigung der TÖB und der Bezirkspolitik durchgeführt. Die Detailplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der BVM durch den StadtRAD-Betreiber (DB Connect).
3. Mit dem Aufruf zur Abgabe einer Stellungnahme zum 6.8.2021 war die Hoffnung verbunden, diese Station noch im selben Jahr zu realisieren. Welche Gründe für die erhebliche Verzögerung haben sich ergeben?
Die Umsetzung der StadtRAD-Station hat sich aus mehreren Gründen verzögert. Im Rahmen der TÖB-Beteiligung ergab sich lokal die Notwendigkeit eines besonderen Klärungsbedarfs hinsichtlich einer verkehrssicheren Trennung der StadtRAD-Station von den verbleibenden Pkw-Parkständen. Da sich zudem in der Folge die StadtRAD-Flottenmodernisierung mit verändertem Stationsdesign abzeichnete und davor keine einfache, einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, wurde der Standort zunächst zurückgestellt. Während der Umrüstung der Flotte im Jahr 2024 wurde die Einrichtung neuer StadtRAD-Stationen vorübergehend pausiert.
Erst nach einer Re-Priorisierung der Standorte für die letzte Ausbauphase des StadtRAD-Systems wurden die Planungen ab dem Frühjahr 2025 sukzessive wieder aufgenommen. Ein umfassender Bericht dazu erfolgte im Ausschuss für Mobilität und Inneres der Bezirksversammlung Harburg Ende Mai 2025.
Darüber hinaus hatte die Eindämmung der Corona-Pandemie mit den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen Auswirkungen auf die gesamte StadtRAD-Erweiterung 2020 / 2021; Abstimmungstermine vor Ort mit mehreren Beteiligten durften nicht durchgeführt werden.
4. Wie waren die einzelnen weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte und wann fanden diese jeweils statt?
Das Vorgehen folgte dem regulären und etablierten Verfahren. Mit einer Ortsbegehung im Sommer 2021 hat die BVM potenziell geeignete Flächen identifiziert und somit die ersten Schritte für die Realisierung des Standortes angestoßen. Es folgte die Abstimmung und Überarbeitung der Flächenvarianten mit den TÖB und der Bezirkspolitik. Im Herbst 2022 wurde die Flächenabstimmung der heute in Betrieb befindlichen StadtRAD-Station (oben Variante 2 genannt) als zustimmungsfähigem Ergebnis abgeschlossen. Nach weiteren Klärungen zur Detailplanung mit der Polizei wurde die Umsetzung zunächst bis zum Abschluss der Flottenumrüstung zurückgestellt.
Im Ausschuss für Mobilität und Inneres der BV Harburg im Mai 2025 berichtete die BVM über alle in der vorerst letzten Ausbaustufe noch vorgesehenen StadtRAD-Stationen in Harburg, darunter der Standort Neugrabener Markt.
Im August 2025 wurde die Planung für diesen Standort dann wieder aufgenommen. Aufbauend auf dem Ergebnis der Flächenabstimmung wurde eine Detailplanung erstellt und im Oktober durch den StadtRAD-Betreiber der Antrag auf Sondernutzung gestellt. Mit der vorliegenden Genehmigung wurde die bauliche Umsetzung beauftragt und die StadtRAD-Station am 15.12.2025 in Betrieb genommen.
5. Welche weiteren Stellungnahmen sind zu den Standortfragen erfolgt und wie lauteten diese?
Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Beilage in einem Dokument zusammengefasst. Variante 1 (Ecke Neugrabener Bahnhofstraße / Neugrabener Markt) wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt. Für die heute umgesetzte Variante (2: ggü. Bücherhalle) wurde weder seitens der TÖB noch durch die Fraktionen der Bezirksversammlung in Harburg eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Ferner siehe die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4.
6. Wann wurden das Bezirksamt Harburg und die Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg von den Änderungen in Kenntnis gesetzt?
6.1. Falls dies nicht erfolgt ist: aus welchem Grund?
6.2. In welcher Art wurde den Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg die Möglichkeit gegeben, zu dieser geänderten Standortentscheidung Stellung zu nehmen?
Dem Bezirksamt Harburg und den Fraktionen der Bezirksversammlung wurden im Rahmen der Flächenabstimmung beide Flächenvarianten zur Stellungnahme übermittelt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde genutzt, es wurden durch die Bezirksfraktionen jedoch keine Einwände hervorgebracht. Eine Änderung lag aus Sicht der BVM daher nicht vor, und das Erfordernis für eine erneute Beteiligung war somit nicht gegeben.
Es entspricht dem bei StadtRAD-Stationen üblichen Verfahren, dass eine Standortentscheidung erst nach Eingang der Stellungnahmen unter Abwägung aller vorgebrachten Belange getroffen wird. Die im Abstimmungsdokument regulär vermerkte Präferenz ist die fachliche Aussage aus funktionaler Sicht des Leihradsystems, jedoch kein Vorgriff auf eine Flächenentscheidung.
Eine erneute Beteiligung des Bezirksamtes Harburg auf Grundlage der finalen Planunterlagen erfolgte im Rahmen des Sondernutzungsantrages.
7. Würde eine derartige Entscheidung auch heute noch unter Berücksichtigung des Parkplatz-Moratoriums vorgenommen werden?
StadtRAD-Stationen fallen nach den Regelungen zum Parkplatzmoratorium in die Maßnahmenkategorie 3 „Einzelmaßnahmen der Mobilitätswende“. Diese können weiterhin auf Parkständen umgesetzt werden, sofern – wie in diesem Fall – nach eingehender Prüfung keine gleichermaßen geeignete Alternative zur Verfügung steht. „Eignung“ impliziert in diesem Fall die funktionale fachliche Sicht und Bedarfe der TÖB.
8. Wie wird künftig sichergestellt, dass derart grundlegende Abweichungen nicht mehr ohne Rückbindung an die Fraktionen der Bezirksversammlung erfolgt?
Grundlegende Abweichungen werden auch zukünftig wie üblich grundsätzlich mit allen Beteiligten rückgekoppelt.
Aus Sicht der BVM besteht bei der Umsetzung der heutigen Flächenvariante 2 keine grundlegende Abweichung, da aus den abgegebenen Stellungnahmen keine Einwände oder Ablehnungen hervorgingen. Die einzig mögliche der beiden Varianten wurde umgesetzt, um am Neugrabener Markt in Harburg eine StadtRAD-Station zu realisieren.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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