22-0468

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Mobilitätskonzept für das Neugrabener Zentrum

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 25.02.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.15

Sachverhalt


Das Neugrabener Zentrum ist bislang von einer gewerblich dominierten Nutzungsmischung geprägt. Rund um den Bereich des Neugrabener Markts südlich der Cuxhavener Straße (B73) sind neben dem vorwiegenden Einzelhandel auch das Schwimmbad Neugraben und das Kundenzentrum des Bezirksamts sowie aktuell noch das Polizeikommissariat 47. In den oberen Geschossen, der zumeist zweigeschossigen Gebäude befinden sich zudem Büro- und Praxisnutzungen. Wohnen findet dort bisher nur in untergeordnetem Maß statt.

Auf der Basis des Rahmenplans Neugrabener Zentrum sollen mit Bebauungsplanänderungen in den kommenden Jahren die Voraussetzungen für eine Neugliederung der Bebauung entlang der Marktpassage geschaffen werden. Ziel ist es, in den Erdgeschosszonen größere und besser nutzbare Gewerberäume zu schaffen, und in den oberen Geschossen Wohnen zu ermöglichen.

Dieser Wandel des Neugrabener Zentrums hat bereits mit den neuen Bebauungsplänen an und hinter der Bauernweide begonnen und wird aktuell mit den neuen Planungen für das Postareal südlich des Markes weitergeführt. Der bevorstehende Umzug des Polizeikommissariats 47 wird für die derzeit polizeilich genutzten Räume neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.

Bereits in den Jahren 2019 fand aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung eine Parkraumanalyse für das Neugrabener Zentrum und das nördlich der B73 befindliche Bahnhofsumfeld statt. Fazit der Untersuchung war, dass grundsätzlich ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, die verschiedenen Parkbedarfe allerdings im Rahmen eines Parkraumkonzepts gesteuert werden müssen.

Die Bedingungen vor Ort haben sich schon verändert und werden sich noch weiter verändern, wenn im Zuge der bereits vorhandenen Planungen zusätzlich Wohnraum entsteht und in Zukunft durch Umgestaltungen des Zentrums weitere Mobilitätsanforderungen hinzukommen.

In den öffentlichen Diskussionen hierzu werden dabei die unterschiedlichen Interessenlagen deutlich. Es geht dabei nicht nur um den ruhenden PKW-Verkehr, sondern auch um die Verkehrsführung, die bisher in Teilen vernachlässigten Bedürfnisse von Radfahrenden und FußgängerInnen. Aber auch die Frage nach den Parkmöglichkeiten im Gebiet bei Errichtung neuer Wohnungen muss gelöst werden.

Daher benötigt das Neugrabener Zentrum – analog dem Mobilitätskonzept Eißendorf/Heimfeld eine ganzheitliche Betrachtung sämtlicher Mobilitätsbedürfnisse in einem Verfahren mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung, um Lösungen zu erarbeiten, wie eine befriedigende und alle Interessen berücksichtigende Planung und Gestaltung im Neugrabener Zentrum aussehen könnte.

Dabei soll – unter Berücksichtigung der dortigen zukünftige baulichen Entwicklung und den möglichen Entwicklungen der B73 in diesem Bereich – auch der Verkehrsraum rund um den Neugrabener Bahnhof betrachtet werden.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksverwaltung wird gebeten, für den Bereich des Neugrabener Zentrums einschließlich der B73 in diesem Bereich und des Umfelds um den Neugrabener Bahnhof einen mit breiter Beteiligung der BürgerInnen angelegten Prozess zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts - analog zum Mobilitätskonzept Eißendorf/Heimfeld - einzuleiten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.02.2025
Ö 5.15
Lokalisation Beta
Cuxhavener Str. B73

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