22-1920.01

Antwort auf Anfrage FDP betr. Umgang mit der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.21

Sachverhalt

An GBS-Schulen findet „ganz normal“ Unterricht von 8 bis 13 Uhr statt. Davor, ggf. ab 6 Uhr, und danach, ggf. bis 18 Uhr, gibt es Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger. Schule und Träger haben sich gemeinsam auf ein pädagogisches Konzept verständigt und wirken zusammen, um für die Kinder ein Bildungs- und Betreuungspaket bereitzustellen, das ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Zeit von 8 bis 16 Uhr müssen die Eltern nichts zahlen.

Schulen und Träger legen im Interesse der Kinder viel Wert darauf, dass die pädagogische Arbeit kontinuierlich stattfindet und gut organisiert werden kann. Deshalb nehmen die Kinder, die für die GBS angemeldet sind, mindestens an drei Tagen in der Woche wenigstens bis 15 Uhr an diesem Angebot teil.

Dies führte auf dem offenen Schulgelände der Schule Arp-Schnitger-Stieg wiederholt zu kurzfristigen und unregelmäßigen Abholsituationen und außerdem zu Störungen im pädagogischen Alltag der GBS-Angebote und des geregelten Tagesablaufs. Gleichzeitig muss aber die Sicherheit aller Kinder weiter gewährleistet werden und klare, verlässliche Strukturen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund wird an der GBS-Schule Arp-Schnitger-Stieg folgende Regelung erprobt: „Während der GBS-Zeiten (ab 14:00 Uhr) werden der Schuleingang sowie die Schultore geschlossen gehalten. Die Abholung der Kinder erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich am Schultor.“ Das bedeutet konkret:

  • Die Abholung erfolgt ausschließlich am Schultor bzw. Schuleingang.
  • Ein Abholen aus dem Schulgebäude ist nicht mehr möglich bzw. vorgesehen.
  • Die Eltern/Sorgeberechtigte warten vor dem Tor (in Ausnahmefällen bis 14:00 Uhr auch auf dem Schulhof).
  • Nach der Abholung verlassen die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern das Schulgelände.
  • Ein weiteres Spielen auf dem Schulhof im Anschluss ist nicht vorgesehen.
  • Die festen Abholzeiten (15:00 Uhr und 16:00 Uhr) bleiben bestehen. Zu diesen Zeiten werden die Kinder wie gewohnt zum Tor gebracht. Das Betreten des Schulgeländes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss stets unter Rücksichtnahme auf den laufenden Schul- und GBS-Betrieb erfolgen.

Dies wiederum hat zur Folge, dass die Nutzung der Turnhalle auf dem Schulgelände für die sportliche Ertüchtigung kleinerer Kinder durch Vereine in den Nachmittagsstunden erschwert bzw. unmöglich wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie wird die Sicherheit der Kinder und der beschäftigten bei geschlossenem Eingang und geschlossenen Schulhoftoren gewährleistet? Die Schulhoftore müssen durch eine Person per Schüssel geöffnet werden und haben von Innen keine Flucht- bzw. Notöffnungsmöglichkeit.
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ungehindert auf das Schulgelände zu gelangen?
  3. Der rückwärtige Zugang hinter dem Sportplatz über das Gelände der Vereinigung zur Förderung von Sport und Freizeit Neuenfelde vom dortigen Parkplatz ist nicht barrierefrei und daher ungeeignet. Wie kann barrierefreier Zugang ermöglicht werden?
  4. Wie wird gewährleistet, dass Eltern nicht alle zu den Abholzeiten an der Straße vor dem Schultor parken, sondern vielmehr, wie sonst auch, den Festplatz und den dortigen hinteren Eingang nutzen können?
  5. Wie kann der ungehinderte Zugang zur Turnhalle durch schulfremde Kinder, Erziehungspflichtige und Trainer der verschiedenen Vereine gewährleistet werden?
  6. Gibt es solche oder vergleichbare Probleme an anderen GBS-Schulen und anderen Ganztagsschulen im Bezirk Harburg?

Harburg, den 12. Juni 2026



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende


4. August 2026

Die Behörde für Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1920, wie folgt:

  1. Wie wird die Sicherheit der Kinder und der beschäftigten bei geschlossenem Eingang und geschlossenen Schulhoftoren gewährleistet? Die Schulhoftore müssen durch eine Person per Schüssel geöffnet werden und haben von Innen keine Flucht- bzw. Notöffnungsmöglichkeit.

Die Regelung dient in erster Linie dem Kinderschutz sowie der Sicherstellung verlässlicher Strukturen im GBS-Alltag. Die Schultore werden während der GBS-Zeiten ab 14:00 Uhr geschlossen gehalten. Das gesamte zuständige GBS-Personal verfügt über entsprechende Schlüssel, sodass ein Öffnen der Tore jederzeit gewährleistet ist. Der Zugang und das Verlassen des Schulgebäudes sind für die Kinder weiterhin jederzeit möglich. Die Kinder können das Gebäude über den Haupteingang nach außen verlassen. Eine Einschränkung von Flucht- oder Rettungswegen besteht also nicht.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ungehindert auf das Schulgelände zu gelangen?

Für Feuerwehr und Rettungsdienst ist der Zugang zum Schulgelände jederzeit sichergestellt. Wie an allen Hamburger Schulen verfügt die Feuerwehr über einen Generalschlüssel, der im Notfall den Zugang ermöglicht. Darüber hinaus befinden sich die vorgesehenen Sammelplätze für Notfälle auf dem Sportplatz (Sammelplatz 1, siehe Abbildung) sowie auf dem Lehrerparkplatz (Sammelplatz 2). Aus dem Verwaltungsgebäude ist jederzeit ein sicherer Ausgang möglich (siehe Abbildung), sodass die erforderlichen Abläufe im Notfall gewährleistet sind.





  1. Der rückwärtige Zugang hinter dem Sportplatz über das Gelände der Vereinigung zur Förderung von Sport und Freizeit Neuenfelde vom dortigen Parkplatz ist nicht barrierefrei und daher ungeeignet. Wie kann barrierefreier Zugang ermöglicht werden?

Ein barrierefreier Zugang vom Festplatz über den privaten Fußweg bis zum Schultor ist gewährleistet. Eltern müssen das Schulgelände zur Abholung ihres Kindes nicht betreten. Die Übergabe des Kindes kann am großen Schultor auf dem privaten Gelände erfolgen. Für die Abholung besteht daher keine Notwendigkeit, das Schulgelände zu betreten. Der rückwärtige Zugang über das Gelände der Vereinigung zur Förderung von Sport und Freizeit Neuenfelde ist kein regulärer Zugang für die Abholung von GBS-Kindern. Die Abholung erfolgt weiterhin über den vorgesehenen Schuleingang bzw. das Schultor. Sollte ein besonderer Unterstützungsbedarf bestehen, werden individuelle Lösungen im Einzelfall abgestimmt.

  1. Wie wird gewährleistet, dass Eltern nicht alle zu den Abholzeiten an der Straße vor dem Schultor parken, sondern vielmehr, wie sonst auch, den Festplatz und den dortigen hinteren Eingang nutzen können?

Die Regelung betrifft ausschließlich die GBS-Zeiten ab 14:00 Uhr. Ein erheblicher Anteil der Schülerschaft (ca. 40–50 Prozent) nimmt nicht an der GBS teil und verlässt die Schule bereits um 13:00 Uhr bzw. 13:55 Uhr. Die Abholung der GBS-Kinder erfolgt weiterhin zu den vereinbarten Zeiten. Es ist nicht erforderlich, dass Eltern das Schulgelände betreten. Die Sorgeberechtigten können wie bisher auf dem Festplatz parken, vor dem Tor auf dem privaten Gelände der Vereinigung warten und die Kinder dort übernehmen. Durch die festen Abholzeiten und die klare Regelung wird eine verlässliche und übersichtliche Situation geschaffen.

  1. Wie kann der ungehinderte Zugang zur Turnhalle durch schulfremde Kinder, Erziehungspflichtige und Trainer der verschiedenen Vereine gewährleistet werden?

Die Maßnahme bezieht sich ausschließlich auf die Organisation der GBS-Abholsituation und den Schutz der betreuten Kinder. Die Nutzung der Turnhalle durch Vereine wird weiterhin ermöglicht. Grundsätzlich stehen der Schule bzw. der GBS die Hallenzeiten bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die bisherige frühere Nutzung der Halle durch Vereine stellt ein Entgegenkommen der Schule dar und basiert auf einer kooperativen Abstimmung. Sollte sich durch die neue Regelung zeigen, dass eine parallele Nutzung mit dem laufenden GBS Betrieb nicht vereinbar ist, kann es erforderlich werden, dass die Schule die ihr zustehenden Hallenzeiten bis 16:00 Uhr vollständig in Anspruch nimmt. In diesem Fall wäre eine Nutzung der Turnhalle durch Vereine vor 16:00 Uhr nicht möglich. Die weitere Abstimmung zur Hallennutzung erfolgt mit den betreffenden Vereinen. Derzeit ist es möglich, dass Gruppen des Sportvereins sich zu einer festen Zeit am Tor sammeln, geschossen mit dem/der Trainer/in das Schulgelände überqueren und sich in die Sporthalle begeben.

  1. Gibt es solche oder vergleichbare Probleme an anderen GBS-Schulen und anderen Ganztagsschulen im Bezirk Harburg?

Die zugrunde liegende Problematik ist auch an anderen Standorten bekannt, sodass dort teilweise vergleichbare Lösungsansätze umgesetzt werden. Insbesondere feste und verbindliche Abholzeiten sind an vielen Schulen gängige Praxis. Die vor Ort getroffene Regelung wurde aufgrund der konkreten Situation entwickelt, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten, den pädagogischen Ablauf zu sichern sowie klare und verlässliche Strukturen für alle Beteiligten zu schaffen. Darüber hinaus dient sie aus Gründen des Kinderschutzes dazu, fremden Personen keinen unkontrollierten Zugang zum Schulgelände zu ermöglichen. Sie trägt dazu bei, organisatorische Abläufe zu erleichtern und Störungen zu vermeiden.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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Schule Arp-Schnitger-Stieg Arp-Schnitger-Stieg
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