21-3814.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion: Zuständigkeiten bei Fischsterben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt

Es kommt im Sommer aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Fischsterbeereignissen. Den Medien war kürzlich zu entnehmen, dass bei solchen Ereignissen nicht überall in Deutschland die Zuständigkeiten bei Beseitigung der Auswirkungen, der Ursachenfeststellung und der Ursachenbeseitigung festgelegt sind.

Da es auch im Bezirk Harburg zahlreiche Gewässer mit Fischbesatz gibt, fragen wir die Verwaltung:


Wie ist dies im Bezirk Harburg geregelt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

22. April 2024

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3814, wie folgt Stellung:

Es kommt im Sommer aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Fischsterbeereignissen. Den Medien war kürzlich zu entnehmen, dass bei solchen Ereignissen nicht überall in Deutschland die Zuständigkeiten bei Beseitigung der Auswirkungen, der Ursachenfeststellung und der Ursachenbeseitigung festgelegt sind.
Da es auch im Bezirk Harburg zahlreiche Gewässer mit Fischbesatz gibt, fragen wir die Verwaltung:


Wie ist dies im Bezirk Harburg geregelt?



Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit bei einem Fischsterben bei derjenigen Dienststelle, in deren Verwaltungsvermögen das betroffene Gewässer der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Allerdings ist das Entsorgen von Tierkadavern - und dazu gehören eben auch die toten Fische - mit sehr hohen Anforderungen belegt.

Die „Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft“ (BUKEA) hat deshalb entschieden, dass sie im Falle eines sog. Fischsterbens die Entsorgung von toten Fischen in Amtshilfe zentral übernimmt und entsprechende Regelungen getroffen. Die Meldungen können per Mail an das Funktionspostfach der Rufbereitschaft

schadensmanagement@bukea.hamburg.de

oder an die

fisch-rufbereitschaft@bukea.hamburg.de

gegeben werden oder per Telefonat unter der Rufnummer 040 / 42840‐2300.

Die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg sind gehalten, ihre Meldung an beide Funktionspostfächer zu senden.

Seit 2020 kursiert ein Dokument zum „Meldeweg von Fischsterben“, was allerdings lediglich die Ablauforganisation innerhalb der BUKEA beschreibt. Das Dokument ist als Anlage beigefügt.

i.V. Queckenstedt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.05.2024
Ö 2.18
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