21-3814.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion: Zuständigkeiten bei Fischsterben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.05.2024
Ö 2.18
14.05.2024
Sachverhalt


Es kommt im Sommer aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Fischsterbeereignissen. Den Medien war kürzlich zu entnehmen, dass bei solchen Ereignissen nicht überall in Deutschland die Zuständigkeiten bei Beseitigung der Auswirkungen, der Ursachenfeststellung und der Ursachenbeseitigung festgelegt sind. 

Da es auch im Bezirk Harburg zahlreiche Gewässer mit Fischbesatz gibt, fragen wir die Verwaltung:


Wie ist dies im Bezirk Harburg geregelt?

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