Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion: Zuständigkeiten bei Fischsterben
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.18
Es kommt im Sommer aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Fischsterbeereignissen. Den Medien war kürzlich zu entnehmen, dass bei solchen Ereignissen nicht überall in Deutschland die Zuständigkeiten bei Beseitigung der Auswirkungen, der Ursachenfeststellung und der Ursachenbeseitigung festgelegt sind.
Da es auch im Bezirk Harburg zahlreiche Gewässer mit Fischbesatz gibt, fragen wir die Verwaltung:
Wie ist dies im Bezirk Harburg geregelt?
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.