Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zu den über 400 Meldungen des Meldemichel seit Oktober 2024
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.12
Seit Oktober 2024 verzeichnete der Meldemichel ca. 400 Meldungen.
Dies geht aus einem Artikel des Hamburger Abendblatts vom 25.11.24 hervor:
In dem Artikel werden die häufigsten Meldungen aufgeführt. Diese umfassen den Zustand von Verkehrswegen und Ordnungswidrigkeiten. Vordergründig werden Schlaglöcher und Sturzgefahren für Radfahrer genannt. Weitere Meldungen beklagen den „Wildwuchs/Überwuchs", der auf öffentliche Wege ragt, sowie verrottendes Laub. Auch wurde ein ausgebrannter Transporter genannt. Zu diesem Transporter hatte die AfD-Fraktion Anfang November 2024 unter der Drucksache 22-0053 einen Antrag zur Entfernung eingereicht. Zu den Beschwerden zählten auch Rattensichtungen und defekte Laternen.
Wir bitten die zuständige Stelle um die Beantwortung folgender Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
13. Dezember 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0286, wie folgt Stellung:
Der Verwaltung sind die spezifischen Ursachen nicht bekannt. Alle Meldungen werden ordnungsgemäß und im Rahmen der Zeitvorgaben verarbeitet.
Die Verwaltung hat nicht die Absicht, sich zu allen Meldungen öffentlich zu äußern.
Straßenschäden werden durch die zuständige Abteilung aufgenommen und durch Fremdfirmen beseitigt. Dieses kann teilweise länger dauern, als die im Melde-Michel vorgesehene Frist. Dieses gilt auch für „Wild-/Überwuchs“. Unerlaubte Sondernutzungen werden ebenfalls von der betreffenden Abteilung verfolgt. Unbefugt abgestellte und abgemeldete Fahrzeuge werden aufgenommen, evtl. bekannte Althalter angeschrieben und das Fahrzeug nach Ablauf eines Monats entfernt.
Der Investitionsaufwand kann vom Bezirksamt Harburg nicht beziffert werden.
Vgl. Antworten 3 und 4.
Die Meldungen werden so aktuell wie möglich bearbeitet, einen anderen Lösungsansatz als den in Antwort 3 genannten, gibt es nicht.
Der Verwaltung sind keine Unfälle, die im Zusammenhang mit den Meldungen stehen, bekannt.
Sobald eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird der Verantwortliche zur Verantwortung gezogen. Wenn die Verantwortlichen von Schäden und Verwahrlosung unbekannt sein und diese sich auch nicht recherchieren lassen, können diese auch nicht geahndet werden.
Bei einer Ordnungswidrigkeit können eine mündliche Verwarnung ausgesprochen oder ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt werden.
i.V. Queckenstedt
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