22-1341.01

Antwort auf Anfrage der AfD betr.: AfD Fragt Nach! - Insolvenzen in HH-Harburg 2024

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.8

Sachverhalt

Deutschland befindet sich seit 2024 bereits im zweiten Jahr in Folge in einer Rezession. Nach Einschätzung von führenden Ökonomen sehen die Aussichten für 2026 ebenfalls ungünstig für die deutsche Wirtschaft aus.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Insolvenzen hat es in Hamburg Harburg in den Jahren 2020 bis heute gegeben?

Wir bitten, die Zahlen nach Handwerk, Industrie und Dienstleistungsbrache getrennt,

monatsweise aufzulisten.

2. Wie viele Arbeitsplätze sind durch die Insolvenzen weggefallen?

Bitte aufschlüsseln nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob.

3. Welche Bevölkerungsgruppen sind von diesem Wegfall betroffen?

Bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, Schüler, Studenten, Aufstocker und Harz IV

Zuverdiener.

4. Wenn bekannt benennen Sie bitte die Gründe für die Insolvenz, z.B. Personalmangel,

Facharbeitermangel, Produktionskosten, Fixkosten, Personalkosten, etc.! Bitte nach

Betriebsart nach 1. Aufschlüsseln.

5. Wie viele laufende Kredite der KfW, HIB o.ä. zur Unterstützung von Betrieben wurden in den

Zeiträumen 2000 bis heute bewilligt und geleistet? Bitte nach Betriebsart nach 2.

Aufschlüsseln. Bitte nach Betriebsart nach 1. Aufschlüsseln.

6. Wie viele Zahlungsausfälle durch Insolvenzen gab es seit dem Jahr 2000 bis heute. Bitte nach

Jahren und Betriebsart nach 1. Aufschlüsseln.

6. Wie hoch ist der Steuerschaden durch diese Zahlungsausfälle seit 2000 bis heute?

7. Wie sehen die zuständigen Kammern und Innungen die Zukunftsaussichten ihrer Mitglieder

im Bezirk Hamburg-Harburg? Ersatzweise die Prognosen des Ifo Institutes o.ä. für diese

Region?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



2. Februar 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovationen (BWAI) beantwortet die o.g. Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1341, wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Anlage 1.

Im Übrigen werden Daten zu Insolvenzen im Sinne der Fragestellung auf Bezirksebene nur jahresweise erfasst.

Zu 2., 3. und 4.:

Daten im Sinne der Fragestellungen liegen der BWAI nicht vor.

Zu 5.:

Die Zusagestatistik für Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lässt eine Differenzierung nach Bezirken nicht zu, da diese nur auf Ebene der Bundesländer die Inanspruchnahme ausweist.

Auch für Kreditprogramme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ist eine Auswertung nach Bezirken nicht vorgesehen und nur mit erheblichem informationstechnischem und manuellem Aufwand möglich. Eine solche Auswertung hätte auch relevante inhaltliche Unschärfen, da Kreditnehmer und Betriebsstätte auseinanderfallen können. Besitzt beispielsweise ein Unternehmen mit Sitz in Harburg weitere Betriebsstätten in Hamburg, ist eine genaue Mittelzuordnung nach Bezirken in der Regel nicht möglich. Auch kann der Kreditnehmer in Hamburg gemeldet sein, die Betriebsstätte aber in einem anderen Bezirk liegen.

Aus den genannten Gründen ist eine Beantwortung der Frage an dieser Stelle nicht möglich.

Zu 6:


Bitte beachten Sie, dass in der Anfrage zwei unterschiedliche Fragen jeweils „Frage 6“ genannt wurden. Für die Beantwortung sind diese mit 6.1 (Zahlungsausfälle durch Insolvenzen) und 6.2 (Steuerschaden durch Zahlungsausfälle) betitelt.

Zu 6.1:

Der BWAI liegen im Sinne der Fragestellung keine Daten vor.

Zu 6.2:

Die durch Insolvenzen verursachten endgültigen Steuerausfälle werden nicht gesondert statistisch von der für Finanzen zuständigen Behörde erfasst, weil sie für das Besteuerungsverfahren nicht relevant sind. Es wird ohne Erfassung der Ursache von Steuerausfällen statistisch lediglich die Differenz zwischen dem gesamten Kassen-Soll und dem gesamten Kassen-Ist, mithin der Steuerausfall ohne Berücksichtigung von Ursachen, aufgezeichnet. Eine händische Ermittlung endgültiger Steuerausfälle durch Insolvenzen ist in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand nicht möglich.*

Es stehen lediglich die nachfolgenden Zahlen ab dem Jahr 2012 zur Verfügung, die allenfalls Tendenzen hinsichtlich insolvenzbedingter Einschränkungen des Steuervollzugs aufzeigen, jedoch keine verbindlichen und vollständigen Rückschlüsse auf endgültige Steuerausfälle ermöglichen. Es ist anzumerken, dass die Zahlen den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Harburg betreffen, der geografisch nicht deckungsgleich mit dem Bezirk Harburg ist.

Finanzamt Harburg

Übersicht 2012-2025

1

2

3

4

Jahr

Finanzamt

In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember wurden

im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erlassen **

aufgrund Insolvenzeröffnung
niedergeschlagen ***

Betrag in 1000 Euro

Betrag in 1000 Euro

2012

Harburg

280

16.752

2013

Harburg

37

3.397

2014

Harburg

569

4.639

2015

Harburg

30.991

1.224

2016

Harburg

488

5.452

2017

Harburg

1.653

5.383

2018

Harburg

2.540

5.633

2019

Harburg

1.533

2.949

2020

Harburg

1.775

2.430

2021

Harburg

2.363

13.243

2022

Harburg

2.803

9.512

2023

Harburg

2.074

9.072

2024

Harburg

4.213

8.104

2025

Harburg

3.060

13.398

Summe

54.379

101.188

** : In Spalte 3 sind die endgültigen Zahlungsausfälle durch Erlasse dargestellt. Ausschläge nach oben sind häufig durch Einzelfälle mit hohen Forderungsvolumina zu erklären und haben üblicherweise keinen großen Aussagewert.

*** : In Spalte 4 sind aufgrund von Insolvenzeröffnungen erfolgte Niederschlagungen dargestellt. Eine Niederschlagung wird vorgenommen, soweit eine Steuerschuld nicht zeitnah beitreibbar erscheint. Sie bewirkt, dass die Erhebung vorerst zurückgestellt wird und erfolgt aus haushaltsrechtlichen Gründen. Sie führt aber nicht zu einem endgültigen Ausfall. Während und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist es möglich, dass sich betroffene Steuerrückstände beispielsweise durch einen Sanierungsplan, eine Quotenzahlung oder eine Aufrechnung vermindern oder durch Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters erhöhen. Es ist daher technisch nicht bestimmbar, welche der aufgeführten Niederschlagungen zu einem endgültigen Forderungsausfall geführt haben. Insolvenzbedingt niedergeschlagene Forderungen werden spätestens bei Zahlungsverjährung ausgebucht, soweit eine Deckung durch die Insolvenzmasse ausgeschlossen ist.

*Hinweis: Neben der Einzelfallauszählung von ca. 2.500 aktuellen Steuerfällen mit erkennbarem Insolvenzbezug wäre die Sichtung einer nicht antizipierbaren, hohen Anzahl an Archivakten nötig. Dies würde nur zu lückenhaften Erkenntnissen führen, da aufgrund der Aufbewahrungsvorschriften bereits vernichtete Akten unberücksichtigt wären.

Zu 7.:

Den Kammern liegen im Sinne der Fragestellung keine aussagekräftigen Antworten für den Bezirk Harburg vor.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien

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