22-0087.03

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion zur Schwarzarbeit in Hamburg-Harburg für den Zeitraum von 2015-2023

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

Durch die steigenden Lebenshaltungskosten verbunden mit steigenden Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und der daraus resultierenden Unattraktivität von versicherungpflichtigter Beschäftigung steigt die Attraktivität von Schwarzarbeit.

Wir bitten um Auskunft zu nachstehenden Punkten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit in Hamburg-Harburg für den Zeitraum von 2015 bis 2023:

  1. Statistiken zur Schwarzarbeit:
    • Anzahl der aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit.
    • Nationalitäten der betroffenen Personen, aufgeschlüsselt nach Jahr.
    • Häufigkeit von durchgeführten Überprüfungen und Kontrollen in diesem Zeitraum.
  2. Bußgelder und rechtliche Konsequenzen:
    • Gesamtsumme der verhängten Bußgelder im Zusammenhang mit Schwarzarbeit.
    • Anzahl der verhängten Bußgelder, aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe.
    • Anzahl der Wiederholungstäter und die gegen sie verhängten Maßnahmen.
  3. Betroffene Gewerke:
    • Aufschlüsselung der Schwarzarbeitsfälle nach betroffenen Gewerken (z.B. Baugewerbe, Gastronomie, Reinigung etc.).
  4. Konsequenzen und wirtschaftlicher Schaden:
    • Abschätzung des durch Schwarzarbeit verursachten wirtschaftlichen Schadens für die Volkswirtschaft in Hamburg-Harburg.
    • Anzahl und Art der gemeldeten Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit.

Ich bitte Sie, die Daten nach Möglichkeit nach Jahr und spezifischem Stadtteil Hamburg-Harburg und Neugraben aufgeschlüsselt zu übermitteln.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

1. November 2024


Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung

Der Begriff „Schwarzarbeit“ im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes betrifft verschiedene Rechtsverstöße, die von unterschiedlichen behördlichen Stellen verfolgt werden. Bezüglich illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Verstoß von Melde- und Beitragspflichten ist das Hauptzollamt Hamburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – zuständig. Bezüglich Gewerbe- und Handwerksrechtverstöße ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte – Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS) – zuständig.

In der Arbeitsstatistik der FKS bilden die Länder die kleinste regionale Einheit. Eine Auswertung nach einzelnen Stadtteilen bzw. Regionen ist nicht möglich, weshalb spezifische Auswertungen für Harburg und Neugraben-Fischbek dort nicht vorliegen. Die Staatsangehörigkeit von betroffenen Personen wird durch die Arbeitsstatistik der FKS nicht ausgewiesen.

Vor dem Jahr 2023 wurden die Fälle der ZLS nicht nach Bezirken und Adressen aufgeschlüsselt, sodass keine Aussagen für Harburg und Neugraben-Fischbek möglich sind. Statistiken über Nationalitäten werden durch die ZLS nicht geführt, weil diese für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten irrelevant sind.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Generalzolldirektion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) –, des Bezirksamtes Hamburg-Mitte – Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS) – sowie hinsichtlich Arbeitsunfälle der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wie folgt:

Zu 1. Statistiken zur Schwarzarbeit:

a) Anzahl der aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit

Die ZLS hat im Jahr 2023 zwei Bußgeldverfahren im Stadtteil Harburg in Höhe von 900 € und in Höhe von 500 € in dem Gewerk Friseur festgesetzt. Beide Fälle wurden in einem Termin im Rahmen eines Verbundeinsatzes kontrolliert. Wiederholungstaten sind in diesen beiden Fällen nicht bekannt. Im Stadtteil Neugraben-Fischbek wurden im Jahr 2023 keine Verstöße festgestellt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

b) Nationalitäten der betroffenen Personen, aufgeschlüsselt nach Jahr

Statistiken über Nationalitäten werden nicht geführt; siehe Vorbemerkung.

c) Häufigkeit von durchgeführten Überprüfungen und Kontrollen in diesem Zeitraum

Siehe Antwort zu a).

Zu 2. Bußgelder und rechtliche Konsequenzen:

a) Gesamtsumme der verhängten Bußgelder im Zusammenhang mit Schwarzarbeit

Siehe Antwort zu Frage 1 a) und Vorbemerkung.

b) Anzahl der verhängten Bußgelder, aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe

Siehe Antwort zu Frage 1 a) und Vorbemerkung.

c) Anzahl der Wiederholungstäter und die gegen sie verhängten Maßnahmen

Siehe Antwort zu Frage 1 a) und Vorbemerkung.

Zu 3. Betroffene Gewerke:


Aufschlüsselung der Schwarzarbeitsfälle nach betroffenen Gewerken (z.B. Baugewerbe, Gastronomie, Reinigung etc.).


Über die Angaben unter Frage 1 a) hinaus bestehen keine Erkenntnisse. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1 a).

Zu 4. Konsequenzen und wirtschaftlicher Schaden:

a) Abschätzung des durch Schwarzarbeit verursachten wirtschaftlichen Schadens für die Volkswirtschaft in Hamburg-Harburg

Den Umfang von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu schätzen, ist nicht möglich. Dies liegt in der Natur der Schwarzarbeit, die sich als Teil der Schattenwirtschaft in der Regel im Verborgenen abspielt und sich der statistischen Erfassung entzieht.

b) Anzahl und Art der gemeldeten Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit


Es liegen keine Erkenntnisse vor. Siehe Vorbemerkung.

gez. Böhm

f.d.R.

Leptien

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