22-1970.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Zustand des Trink- und Abwassernetzes in Harburg nach wiederholten Rohrbrüchen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


In den vergangenen Monaten kam es in Harburg zu mehreren Rohrbrüchen. Am 13. Mai 2026 brach auf der Buxtehuder Straße auf Höhe des Amtsgerichts eine große Trinkwasserleitung. Wenige Tage später kam es auf dem Marmstorfer Weg zum Bruch einer Abwasserdruckleitung. Am 24. Juli 2026 wurde auf der Buxtehuder Straße erneut ein Schaden an einer Trinkwasserleitung gemeldet. Dieser ereignete sich laut Presseberichten nur rund 200 Meter von der ersten Schadensstelle entfernt.
Die Schäden führten zu teilweise langwierigen Sperrungen auf wichtigen Harburger Hauptverkehrsachsen. Besonders problematisch war hierbei, dass durch die Schäden auf der Buxtehuder Straße und auf dem Marmstorfer Weg nicht nur der Individual- und Busverkehr erheblich beeinträchtigt wurden, sondern zugleich wichtige Umleitungsstrecken betroffen waren, was teilweise zu chaotischen Verkehrsverhältnissen führte.
Die jüngsten Vorfälle werfen daher Fragen zum Zustand des Trink- und Abwassernetzes in Harburg, zur Angemessenheit der bisherigen Kontrollen und Sanierungsplanungen sowie zu den daraus zu ziehenden Konsequenzen auf.
Daher bitten wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Einbeziehung von HAMBURG WASSER um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Rohrbrüche im Trink- und Abwassernetz wurden in den Jahren 2020 bis 2025 sowie bislang im Jahr 2026 in Harburg festgestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils angeben, wie viele davon sich auf Hauptverkehrsstraßen ereigneten.
  2. Lassen die Anzahl und die räumliche Verteilung der Rohrbrüche in Harburg aus Sicht der BUKEA Auffälligkeiten oder einen besonderen Handlungsbedarf erkennen? Falls ja, welche?
  3. An welchen genauen Stellen ereigneten sich die beiden Rohrbrüche auf der Buxtehuder Straße, wie weit liegen die Schadensstellen voneinander entfernt und handelt es sich um dieselbe Leitung beziehungsweise um zusammenhängende Leitungsabschnitte?
  4. Aus welchen Jahren stammen die von den Rohrbrüchen auf der Buxtehuder Straße und im Marmstorfer Weg betroffenen Leitungsabschnitte, aus welchen Materialien bestehen sie und welche Ursachen wurden für die Schäden festgestellt?
  5. Wurden nach dem ersten Rohrbruch auf der Buxtehuder Straße die angrenzenden Leitungsabschnitte einschließlich des Bereichs der späteren zweiten Schadensstelle untersucht? Falls ja, mit welchen Verfahren und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
  6. Waren die von den jüngsten Rohrbrüchen betroffenen Leitungsabschnitte bereits zuvor als sanierungs- oder erneuerungsbedürftig bekannt? Falls ja, seit wann und aus welchen Gründen erfolgte zuvor keine Erneuerung?
  7. Wie viele Kilometer umfassen das Trinkwasser- und das Abwassernetz in Harburg jeweils, und wie hoch ist jeweils der Anteil der Leitungen, die älter als 50 Jahre sind?
  8. Wie viele Leitungsabschnitte in Harburg gelten derzeit als sanierungs- oder erneuerungsbedürftig, und wie viele davon sind mit hoher Priorität zur Sanierung oder Erneuerung vorgesehen?
  9. Nach welchen Kriterien, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchen technischen Verfahren werden die Trinkwasser- und Abwasserleitungen in Harburg untersucht und für eine Sanierung oder Erneuerung priorisiert?
  10. Welche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zum Jahr 2030 in Harburg konkret vorgesehen? Bitte die jeweiligen Leitungsabschnitte und die vorgesehenen Zeiträume angeben.
  11. In welchem Umfang fließen die Kosten für die Sanierung und Erneuerung des Leitungsnetzes in die Entwicklung der Trinkwasserpreise ein, und wie wird dabei zwischen regulären Investitionskosten und vermeidbaren Mehrkosten infolge nicht rechtzeitig erneuerter Leitungen unterschieden?
  12. Welche konkreten Konsequenzen ziehen die BUKEA und HAMBURG WASSER aus den zuletzt aufgetretenen Rohrbrüchen, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei künftigen Schäden sowie geplanten Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf Harburger Hauptverkehrsachsen die Auswirkungen auf den Individual- und Busverkehr, die Anwohner sowie die ansässigen Gewerbebetriebe möglichst gering zu halten? Wie erfolgt hierbei die Abstimmung mit den für die Verkehrsführung zuständigen Stellen?

Hamburg, am 27.07.2026





BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



14. September 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1970, wie folgt:

  1. Wie viele Rohrbrüche im Trink- und Abwassernetz wurden in den Jahren 2020 bis 2025 sowie bislang im Jahr 2026 in Harburg festgestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils angeben, wie viele davon sich auf Hauptverkehrsstraßen ereigneten.

Im Trinkwasserverteilnetz wurden für die Jahre 2020 bis 2026 die nachfolgend dargestellten Rohrbrüche an Haupt- und Versorgungsleitungen ausgewertet. Eine Zuordnung der Ereignisse zu Haupt- und Nebenstraßen liegt nicht vor.

Jahr

Rohrbrüche

2020

22

2021

23

2022

15

2023

13

2024

17

2025

21

2026

11

Im Sielnetz ist der Begriff „Rohrbruch" nur eingeschränkt mit dem Trinkwassernetz vergleichbar. Während Schäden an Druckleitungen Rohrbrüchen ähnlich sind, äußern sich Schäden an Freigefälleleitungen häufig anders. Als vergleichbares Schadensereignis wurden daher Versackungen in öffentlichen Wegeflächen ausgewertet, die auf Schäden an öffentlichen Sielanlagen zurückzuführen sind.

Jahr

Rohrbrüche/ Versackungen

2020

1

2021

2

2022

1

2023

0

2024

1

2025

2

2026

1

  1. Lassen die Anzahl und die räumliche Verteilung der Rohrbrüche in Harburg aus Sicht der BUKEA Auffälligkeiten oder einen besonderen Handlungsbedarf erkennen? Falls ja, welche?

Die Anzahl und die räumliche Verteilung der Rohrbrüche in Harburg lassen keine grundsätzlichen Auffälligkeiten oder einen besonderen Handlungsbedarf erkennen. Mit einer Schadensrate von 0,035 Schäden pro Kilometer und Jahr weist Harburg eine sehr niedrige Schadensrate auf. Nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-3 gelten Schadensraten unter 0,1 Schäden pro Kilometer und Jahr als niedrig. Lokal begrenzte Auffälligkeiten werden im Rahmen der regulären Instandhaltungs- und Erneuerungsplanung berücksichtigt

  1. An welchen genauen Stellen ereigneten sich die beiden Rohrbrüche auf der Buxtehuder Straße, wie weit liegen die Schadensstellen voneinander entfernt und handelt es sich um dieselbe Leitung beziehungsweise um zusammenhängende Leitungsabschnitte?

Die Rohrbrüche ereigneten sich in Höhe Buxtehuder Straße 4 und Buxtehuder Straße 1b. Die Schadstellen liegen ca. 305 m auseinander. Es handelt sich um zusammenhängende Leitungsabschnitte.

  1. Aus welchen Jahren stammen die von den Rohrbrüchen auf der Buxtehuder Straße und im Marmstorfer Weg betroffenen Leitungsabschnitte, aus welchen Materialien bestehen sie und welche Ursachen wurden für die Schäden festgestellt?

Die Trinkwasserleitungsabschnitte in der Buxtehuder Straße stammen aus dem Jahr 1953 und bestehen aus Grauguss bzw. Stahl, die betroffene Abwasserdruckleitung im Marmstorfer Weg stammt aus dem Jahr 1952 und besteht aus duktilem Gusseisen.Die genauen Ursachen der Schäden konnten nicht ermittelt werden.

  1. Wurden nach dem ersten Rohrbruch auf der Buxtehuder Straße die angrenzenden Leitungsabschnitte einschließlich des Bereichs der späteren zweiten Schadensstelle untersucht? Falls ja, mit welchen Verfahren und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Direkte Zustandsuntersuchungen von Trinkwasserleitungen sind praktisch kaum möglich, weil eine Inspektion von innen u.a. aus hygienischen Gründen mit Gefahr der Verkeimung und der erschwerten Zugänglichkeit nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht und eine Inspektion von außen die Herstellung von Baugruben erfordert, um an einzelnen Stellen Zugang zum Rohr zu erhalten. Insofern wurde dieser Leitungsabschnitt nach dem ersten Rohrbruch nicht gesondert untersucht. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 9.

  1. Waren die von den jüngsten Rohrbrüchen betroffenen Leitungsabschnitte bereits zuvor als sanierungs- oder erneuerungsbedürftig bekannt? Falls ja, seit wann und aus welchen Gründen erfolgte zuvor keine Erneuerung?

Die von den jüngsten Rohrbrüchen betroffenen Leitungsabschnitte waren bereits als erneuerungsbedürftig bekannt. Eine Umsetzung der Erneuerung konnte bislang aufgrund der komplexen Randbedingungen im stark belasteten Straßenraum und den erforderlichen Abstimmungen mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen nicht erfolgen.

  1. Wie viele Kilometer umfassen das Trinkwasser- und das Abwassernetz in Harburg jeweils, und wie hoch ist jeweils der Anteil der Leitungen, die älter als 50 Jahre sind?

Das Trinkwasserverteilnetz in Harburg hat eine Länge von knapp 493 km (ohne Hausanschlüsse). Der Anteil der Leitungen, die Älter als 50 Jahre alt sind, liegt etwas über 50%. Das Sielnetz im Bezirk Harburg hat eine Länge von ca. 639 km (ohne Hausanschlüsse). Der Anteil der Siele, die älter als 50 Jahre sind, liegt bei ca. 62%.

  1. Wie viele Leitungsabschnitte in Harburg gelten derzeit als sanierungs- oder erneuerungsbedürftig, und wie viele davon sind mit hoher Priorität zur Sanierung oder Erneuerung vorgesehen?

Insgesamt sind im Harburger Trink- und Abwassernetz für die kommenden Jahre 21 Leitungsabschnitte zur Sanierung oder Erneuerung projektiert. 3 Leitungsabschnitte sind betrieblich mit hoher Priorität eingestuft.

  1. Nach welchen Kriterien, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchen technischen Verfahren werden die Trinkwasser- und Abwasserleitungen in Harburg untersucht und für eine Sanierung oder Erneuerung priorisiert?

Abwasserleitungen im Freigefälle werden abhängig von Material, Alter, Durchmesser, Zustand und bisherigen Inspektionsergebnissen gemäß der Inspektionsstrategie sowie anlassbezogen untersucht. Die Inspektionsintervalle liegen je nach Risikoeinstufung zwischen 2 und 25 Jahren. Die Zustandsbewertung erfolgt durch Kamerainspektionen sowie bei großen Profilen durch Begehungen. Bei Druckleitungen ist eine visuelle Inspektion nicht aussagekräftig, so dass hier mittels Risikobewertung priorisiert wird.

Trinkwasserleitungen werden aufgrund der Anforderungen an die Trinkwasserhygiene nicht systematisch von innen inspiziert. Die Priorisierung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage technischer Bestandsdaten, der Schadenshistorie sowie einer Risikobewertung unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Umfeld. Für beide Netze werden die Maßnahmen kontinuierlich überprüft und entsprechend priorisiert. Das gesamte Trinkwassernetz wird entsprechend DVGW Arbeitsblatt W 400-3 im Turnus von 6 Jahren mit akustischen Datenaufnehmern auf versteckte Leckagen untersucht.

  1. Welche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zum Jahr 2030 in Harburg konkret vorgesehen? Bitte die jeweiligen Leitungsabschnitte und die vorgesehenen Zeiträume angeben.

Hamburg Wasser plant derzeit bis 2030 Erneuerungsmaßnahmen unter anderem im Scheideholzweg, Hanhoopsfeld/Schneverdinger Weg, Buxtehuder Straße, Petersweg, Knoopstraße, Bremer Straße, Hohe Straße, Dahlengrund, Am Großen Dahlen, An der Geest und Neuwiedenthaler Straße. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Treidelweg, der Stader Straße, der Wattenbergstraße, der Haakestraße, Nöldekestraße Beerentalsiedlung sowie Leitungsanpassungen im Zusammenhang mit der Hafenquerspange vorbereitet bzw. geprüft. Die konkrete zeitliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Investitions- und Bauprogramme, im Kontext der ganzheitlichen Verkehrskoordination mit Leitungsträgern und BVM, und steht unter dem Vorbehalt der weiteren Planung sowie der erforderlichen Abstimmungen.

  1. In welchem Umfang fließen die Kosten für die Sanierung und Erneuerung des Leitungsnetzes in die Entwicklung der Trinkwasserpreise ein, und wie wird dabei zwischen regulären Investitionskosten und vermeidbaren Mehrkosten infolge nicht rechtzeitig erneuerter Leitungen unterschieden?

Im Rahmen der jährlichen Kalkulation des Wasserpreises werden Annahmen für den Instandhaltungsaufwand der technischen Anlagen und Maschinen getroffen. Hierzu zählt auch die Instandhaltung des Leitungsnetzes. Investition in das Leitungsnetz fließen in Form von Abschreibungen in die Preiskalkulation mit ein. In den Annahmen ist das Risiko von unvorhersehbaren Rohrbrüchen berücksichtigt.

Mehrkosten infolge eines vermeintlich nicht optimalen Erneuerungszeitpunkts sind nicht objektiv abgrenzbar und werden daher nicht gesondert erhoben.

  1. Welche konkreten Konsequenzen ziehen die BUKEA und HAMBURG WASSER aus den zuletzt aufgetretenen Rohrbrüchen, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei künftigen Schäden sowie geplanten Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auf Harburger Hauptverkehrsachsen die Auswirkungen auf den Individual- und Busverkehr, die Anwohner sowie die ansässigen Gewerbebetriebe möglichst gering zu halten? Wie erfolgt hierbei die Abstimmung mit den für die Verkehrsführung zuständigen Stellen?

Die Sanierung der Trinkwasserleitungen in der Buxtehuder Straße und der Stader Straße hat bei HAMBURG WASSER hohe Priorität. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Verkehrskoordination mit dem Ziel, die Auswirkungen auf Verkehr, Anwohnende und Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der üblichen Verfahren mit den für die Verkehrsführung zuständigen Stellen.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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