Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion zur Wasserqualität und Aufbereitung des Trink- und Abwassers in Harburg
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.3
Abwasserentsorger und Wasserversorger stehen vor der Herausforderung, das Wasser von Medikamentenrückständen, Hormonen und Mikroplastik zu reinigen. Wir bitten die zuständigen Stellen um Beantwortung der folgenden Fragen:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
8. Januar 2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter
Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) sowie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) die o.g. Anfrage wie folgt:
Das Hamburger Trinkwasser wird entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung des Bundes und weit darüber hinaus untersucht. In diesem Rahmen findet ein freiwilliges Monitoring auf Arzneimittel und Hormone statt. Die einzelnen Stoffe sind aktuell unter www.hamburgwasser.de abzurufen.
Nein. HW gewinnt das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser. Im Gegensatz zu Oberflächenwasser – zum Beispiel aus Flüssen oder Talsperren – ist Grundwasser bereits durch die verschiedenen Erdschichten sehr gut gereinigt und vor möglichen Schadstoffeinträgen besonders geschützt.
In dem für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasser sind keine Belastungen mit Medikamentenrückständen, Hormonen oder Mikroplastik bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3.
Die Grenzwerte für Grund- und Trinkwasser sind in den entsprechenden Regelwerken des Bundes festgelegt worden. Die aktuellen Grenzwerte für chemische Stoffe im Trinkwasser sind in der Anlage 1 bis 3 der Trinkwasserverordnung festgelegt, die für das Grundwasser in der Grundwasserverordnung des Bundes. Beide Regelwerke enthalten momentan noch keine Grenzwertvorgaben für Medikamente, Hormone und Mikroplastik.
Es sind keinerlei Belastungen bekannt.
Das Harburger Abwasser wird auf dem zentralen Klärwerk Hamburg im Hafen behandelt. Das Klärwerk Hamburg ist auf dem Stand der Technik und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Schadstoffe (z. B. Medikamentenrückstände, Mikroplastik oder auch Keime) werden bei der Abwasserreinigung bereits heute stark reduziert, im Klärschlamm aufkonzentriert und anschließend in der Klärschlammverbrennungsanlage unschädlich gemacht. Dennoch verbleiben Kleinstspuren der Schadstoffe im Wasser und gelangen über den Kläranlagenablauf in die Elbe. Da dies keine Hamburger Besonderheit ist, sondern bundesweit für alle konventionellen Kläranlagen gilt, sind Gesetzesänderungen zu erwarten, die zusätzliche Reinigungsschritte erforderlich und möglich machen. Den Rahmen dafür setzt die im November auf EU-Ebene verabschiedete Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die nun in nationales Recht zu überführen ist. HW wird diese Anforderungen erfüllen und erstellt hierzu derzeit ein ein modulares verfahrenstechnisches Konzept für den künftigen Ausbau.
Die Qualität des Harburger Trinkwassers wird jetzt und zukünftig durch ein umfassendes Monitoring auf relevante Spurenstoffen wie Arzneimittel und Hormone laufend kontrolliert. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
Mit der anstehenden nationalen Umsetzung der KARL sollen zunächst die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika mit 80 % der Kosten für den Ausbau und Betrieb der vierten Reinigungsstufe beteiligt werden. Die genaue Umsetzung dieser sogenannten Herstellerverantwortung wird derzeit vom Bund erarbeitet. Die sich ergebenden Auswirkungen auf die Abwassergebühren sind aktuell daher noch nicht abschätzbar. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 8.
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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