22-1155.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Vertragslaufzeit der Firma WAGS für den Wochenmarkt in Neugraben-Fischbek

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 3.13

Sachverhalt


Der Wochenmarkt in Neugraben-Fischbek findet an drei Tagen der Woche statt. Die Fläche ist von der Firma WAGS von der Hansestadt Hamburg bzw. dem Bezirksamt Harburg gemietet worden.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Über welche Restlaufzeit verfügt der Mietvertrag noch?

2. Ist eine Verlängerung mit der Firma WAGS nach Ablauf des Mietvertrages vorgesehen oder wird die Vermietung wieder direkt vom Bezirksamt ausgeführt?

Hamburg, am 30.10.2025


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

4. November 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1115, wie folgt:

  1. Über welche Restlaufzeit verfügt der Mietvertrag noch?

Die Flächenvergabe der Marktfläche in Neugraben fußt nicht wie angenommen auf einem Mietvertrag, sondern, weil es sich um öffentlich gewidmete Flächen handelt, auf einer Sondernutzungserlaubnis nach § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes. Die Erlaubnis wird immer jahresweise von der WAGS beantragt und genehmigt, daher endet die aktuelle Erlaubnis zum 31.12.2025.

  1. Ist eine Verlängerung mit der Firma WAGS nach Ablauf des Mietvertrages vorgesehen oder wird die Vermietung wieder direkt vom Bezirksamt ausgeführt?

Die Genehmigungsdienststelle rechnet in Kürze mit dem Folgeantrag für das Nutzungsjahr 2026. Die WAGS hat dem Bezirksamt gegenüber bislang nichts Gegenteiliges (z.B. Einstellung des Wochenmarktbetriebes) signalisiert, von daher ist ein Direktbetrieb durch das Bezirksamt für den Wochenmarkt Neugraben nicht vorgesehen.

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