Antwort auf Anfrage CDU betr. Verbindungsweg Im Neugrabener Dorf 78 und Neugrabener Allee (Nordende) - Nachfrage zur Drucksache 22-0862.01
Unsere Anfrage 22-0862 war an die Fachbehörde gerichtet. Die Verwaltung hat jedoch geantwortet. Insofern gehen wir davon aus, dass nunmehr das Bezirksamt Harburg nicht nur für den Weg, sondern ebenfalls für den Zaun zuständig ist.
Unbeantwortet blieb die Frage, was konkret geplant ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist es richtig, dass das Bezirksamt für den Zaun zuständig ist?
2. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel für den Pflege und den Erhalt des Zaunes zugewiesen
2.1 für Reparaturen und Erhalt des Zaunes und
2.2 für die Herstellung der unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit?
2.3 Wenn nein, wie hoch wäre der finanzielle und personelle Bedarf?
3. Laut Antwort auf unsere Anfrage 22-0862.01 sollen die Maßnahmen am Weg nun stark verzögert erst Anfang nächsten Jahres beginnen (ursprünglich hieß es in den Antworten der Verwaltung 2024).
4. Aus welchem Grund kam es immer wieder zu den Verzögerungen?
5. Was wird konkret ausgeführt (welche baulichen Maßnahmen erfolgen)?
6. Sind die Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit mit dem Seniorenbeirat oder der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. abgestimmt?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
2. September 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0904,
wie folgt Stellung:
Ist es richtig, dass das Bezirksamt für den Zaun zuständig ist?
Nein, dem Bezirksamt (Tiefbauabteilung) wurde der Zaun bislang nicht übertragen.
2. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel für den Pflege und den Erhalt des Zaunes zugewiesen
2.1 für Reparaturen und Erhalt des Zaunes und
2.2 für die Herstellung der unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit?
2.3 Wenn nein, wie hoch wäre der finanzielle und personelle Bedarf?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Ein größeres Planungsprojekt dauert erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr, wobei zahlreiche Fremdeinflüsse (z. B. Abstimmungen mit anderen Stellen) zu beachten sind, die zu Verzögerungen führen können. In diesem Fall resultieren die Verzögerungen jedoch im Wesentlichen aus fehlenden Personalkapazitäten.
Das wird die Planung ergeben, die noch nicht abgeschlossen ist.
Im Rahmen der Planung werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, wozu auch der Seniorenbeirat und die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. gehören
Carstensen
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