22-0904

Anfrage CDU betr. Verbindungsweg Im Neugrabener Dorf 78 und Neugrabener Allee (Nordende) - Nachfrage zur Drucksache 22-0862.01

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Unsere Anfrage 22-0862 war an die Fachbehörde gerichtet. Die Verwaltung hat jedoch geantwortet. Insofern gehen wir davon aus, dass nunmehr das Bezirksamt Harburg nicht nur für den Weg, sondern ebenfalls für den Zaun zuständig ist.

Unbeantwortet blieb die Frage, was konkret geplant ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist es richtig, dass das Bezirksamt für den Zaun zuständig ist?

2. Wurden seitens der Stadt zusätzliche finanzielle Mittel für den Pflege und den Erhalt des Zaunes zugewiesen

2.1 für Reparaturen und Erhalt des Zaunes und

2.2 für die Herstellung der unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit?

2.3 Wenn nein, wie hoch wäre der finanzielle und personelle Bedarf?

3. Laut Antwort auf unsere Anfrage 22-0862.01 sollen die Maßnahmen am Weg nun stark verzögert erst Anfang nächsten Jahres beginnen (ursprünglich hieß es in den Antworten der Verwaltung 2024).

4. Aus welchem Grund kam es immer wieder zu den Verzögerungen?

5. Was wird konkret ausgeführt (welche baulichen Maßnahmen erfolgen)?

6. Sind die Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit mit dem Seniorenbeirat oder der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. abgestimmt?

Hamburg, am

Lokalisation Beta
Neugrabener Allee

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