22-1276.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Umsetzung des Antrages 22-1086 - Verbindungsweg Im Neugrabener Dorf und Neugrabener Allee

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.23

Sachverhalt


In Zusammenhang mit der Drucksache 22-1086 und den zum Thema vorangegangenen Drucksachen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurde der Antrag 22-1086 bislang nicht umgesetzt?

2. Welche Stelle ist zuständig für den Zaun, den Weg und das Tor an diesem Standort?

3. Wie lange werden nach Einschätzung der Verwaltung bewegungseingeschränkte Personen noch daran gehindert, den Weg mühelos und ohne Hilfe Dritter nutzen zu können?

Hamburg, am 09.12.2025


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

30. Dezember 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1276, wie folgt:

  1. Warum wurde der Antrag 22-1086 bislang nicht umgesetzt?

Der Verbindungsweg befindet sich weiterhin in der planerischen Vorbereitung. Für die bauliche Lösung (inkl. barriereärmerer Querung am Schutzzaun) sind bereits Schritte eingeleitet. Die Weiterbearbeitung hat sich aus Kapazitätsgründen jedoch verzögert.





Hinzu kommt, dass die in Drs. 22-1086 als kurzfristige Zwischenlösung angeregte Entfernung, bzw. das dauerhafte Offenhalten des Tores, rechtlich nicht ohne weiteres möglich ist (siehe Antwort zu Frage 2): Das Tor ist Teil eines im Bebauungsplanverfahren NF65 abgewogenen Schutzkonzeptes (geschlossene Barriere gegen freilaufende Hunde/Katzen). Dieser stellt ausdrücklich auf die Schaffung einer geschlossenen Barriere ab, die insbesondere für freilaufende Hunde und Katzen unpassierbar sein soll; als Bestandteil werden u. a. Katzenschutzzäune sowie im Bereich des Wanderweges eine Brücke mit Zaunanlage und einem selbstzufallenden Tor genannt.


Folgerung für 22-1086: Ein „Aushängen/Entfernen“ oder „dauerhaft geöffnet halten“ des Tores würde die geschlossene Barriere faktisch aufheben und damit dem planrechtlich abgewogenen und festgestellten Schutzkonzept zuwiderlaufen.

  1. Welche Stelle ist zuständig für den Zaun, den Weg und das Tor an diesem Standort?

Zuständig für diese Anlagen ist das Bezirksamt Harburg.

  1. Wie lange werden nach Einschätzung der Verwaltung bewegungseingeschränkte Personen noch daran gehindert, den Weg mühelos und ohne Hilfe Dritter nutzen zu können?

Derzeit kann noch kein belastbarer Termin zu einem, nur evtl. möglichen, Umbau genannt werden.

Eine Zwischenlösung durch Entfernung oder dauerhaftes Offenhalten des Tores ist dem Bezirksamt wegen der genannten planrechtlich/naturschutzfachlich begründeten Bedingungen rechtlich nicht möglich. Eine mögliche Öffnung muss entsprechend der Schutzzielerreichung geplant und abgewogen werden.

Carstensen

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Neugrabener Allee Im Neugrabener Dorf

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