22-1845.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Stand, Organisation und Qualität der Verkehrserziehung an Harburger Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist eine grundlegende Kompetenz, die bereits im Kindes- und Jugendalter systematisch vermittelt werden muss. Verkehrserziehung leistet dabei einen wesentlichen Beitrag zur Unfallprävention, zur Förderung eigenverantwortlichen Handelns sowie zur Entwicklung eines sicheren und rücksichtsvollen Verhaltens im öffentlichen Raum. Gerade in einer Großstadt wie Hamburg kommt der schulischen Verkehrserziehung eine besondere Bedeutung zu.
Trotzdem berichten Schulen, Eltern sowie Polizeiverkehrslehrkräfte seit Jahren über strukturelle Defizite in der Durchführung der Verkehrserziehung an Hamburger Schulen. Insbesondere personelle Engpässe bei den Polizeiverkehrslehrkräften führen dazu, dass Unterrichtseinheiten teilweise ausfallen, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. An einzelnen Schulen findet Verkehrsunterricht zeitweise gar nicht statt. Gleichzeitig existieren bislang keine transparenten und flächendeckenden Daten darüber, an welchen Schulen Verkehrserziehung regelmäßig durchgeführt wird, wo Ausfälle bestehen und welche Qualitätsstandards tatsächlich umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des tatsächlichen Umfangs, der Qualität, der personellen Ausstattung sowie der zukünftigen organisatorischen Ausrichtung der Verkehrserziehung an Harburger Schulen.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

  1. An welchen staatlichen Schulen in Harburg wurde in den vergangenen fünf Schuljahren Verkehrserziehung regelmäßig durchgeführt, und an welchen Schulen kam es ganz oder teilweise zu Ausfällen?
    Bitte nach Schulform und Schuljahr aufschlüsseln sowie die jeweiligen Gründe für Ausfälle benennen.
  2. Wie viele Polizeiverkehrslehrkräfte standen in den vergangenen fünf Jahren für die Verkehrserziehung an Harburger Schulen zur Verfügung, und wie bewertet die Fachbehörde die derzeitige personelle Ausstattung?
    Bitte Soll- und Ist-Stellen, unbesetzte Stellen darstellen.
  3. Welche verbindlichen Standards, Konzepte oder Qualitätskriterien bestehen derzeit für die Durchführung der Verkehrserziehung an Harburger Schulen?
    Bitte darstellen, welche Inhalte verpflichtend vermittelt werden sollen, wie die Umsetzung kontrolliert wird und welche Rolle dabei Polizei, Schulen und Schulbehörde jeweils übernehmen.
  4. Welche Maßnahmen plant die Fachbehörde, um die Verkehrserziehung an Harburger Schulen künftig verlässlich und transparent sicherzustellen?
    Bitte insbesondere auf personelle Verstärkung, Koordinierungsstrukturen, Datenerhebung, Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen sowie mögliche zusätzliche Unterstützungsangebote eingehen.

Hamburg, am 01.06.2026

Petitum/Beschluss

Beschluss:

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