22-1422.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Fördern & Wohnen-Wohnunterkünfte

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.18

Sachverhalt

Als Sozialunternehmen in Hamburg betreibt Fördern & Wohnen (F&W) u.a. Wohnunterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose, Im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise errichtete F&W auf Grundlage des SOG Wohnunterkünfte. Auf dieser Rechtsgrundlage ist nur eine zeitlich befristete Grundstücksnutzung möglich.

Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Fachbehörde gebeten, F&W folgende Fragen beantworten zu lassen:

1.) Welche Wohnunterkünfte wurden im Bezirk Harburg von F&W wann auf Grundlage des SOG errichtet?

2.) Bis wann sind die Genehmigungen zum Betreiben dieser Wohnunterkünften befristet?

3.) Hat F&W die Absicht, nach SOG genehmigte Wohnunterkünfte durch Stellen von Bauanträgen bzw. Nutzungsänderungen in unbefristete Wohnunterkünfte umzuwandeln?

4.) Wenn ja, um welche handelt es? Welche Begründung führt F&W an, und wird im Zuge der Antragstellungen eine Vergrößerung der Unterbringungskapazitäten angestrebt?

Hamburg, am 05.02.2026

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 4.18
Lokalisation Beta

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