Anfrage CDU betr. Fördern & Wohnen-Wohnunterkünfte
Als Sozialunternehmen in Hamburg betreibt Fördern & Wohnen (F&W) u.a. Wohnunterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose, Im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise errichtete F&W auf Grundlage des SOG Wohnunterkünfte. Auf dieser Rechtsgrundlage ist nur eine zeitlich befristete Grundstücksnutzung möglich.
Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Fachbehörde gebeten, F&W folgende Fragen beantworten zu lassen:
1.) Welche Wohnunterkünfte wurden im Bezirk Harburg von F&W wann auf Grundlage des SOG errichtet?
2.) Bis wann sind die Genehmigungen zum Betreiben dieser Wohnunterkünften befristet?
3.) Hat F&W die Absicht, nach SOG genehmigte Wohnunterkünfte durch Stellen von Bauanträgen bzw. Nutzungsänderungen in unbefristete Wohnunterkünfte umzuwandeln?
4.) Wenn ja, um welche handelt es? Welche Begründung führt F&W an, und wird im Zuge der Antragstellungen eine Vergrößerung der Unterbringungskapazitäten angestrebt?
Hamburg, am 05.02.2026
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