22-1014.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Erster Wolfsriss im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

In der Nacht vom 14. auf den 15.09.2025 ereignete sich in Lürade ein Angriff auf eine Herde Kamerunschafe. Ein Schaf war sofort tot, ein zweites musste später eingeschläfert werden. Die Tiere wiesen Kehlverletzungen auf und wurden nicht vollständig gefressen. Dieses Muster deutet auf einen Wolfsangriff hin.
Dieser Angriff führt zu massiven Sorgen der örtlichen Bauern um ihre Tiere. Der Ort des Angriffs lässt darauf schließen, dass der oder die Wölfe keine Scheu mehr vor dem Menschen haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:

1. Welche Ergebnisse hatten die Ermittlungen zum Riss in der Nacht vom 14. auf den 15.09.2025?
2. Welche Möglichkeiten haben Herdenhalter, ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
3. Welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es für Herdenhalter bei Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe?
4. Wie hoch ist die Gefahr für Spaziergänger, Haustiere oder Kindergärten in den Randgebieten Harburgs nach diesem Ereignis einzuschätzen?

Hamburg, am 16.09.2025














BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



22. Oktober 2025

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1014, wie folgt:


Vorbemerkung

in der Anfrage wird angeführt, dass der Angriff zu massiven Sorgen der örtlichen Bauern um ihre Tiere führe und, dass der Ort des Angriffs darauf schließen lasse, dass der oder die Wölfe keine Scheu mehr vor dem Menschen haben.

Schafe entsprechen jedoch dem natürlichen Beuteschema des Wolfes. Daher ist es ein natürliches Verhalten, diese bei nicht ausreichendem Schutz zu reißen. Dies war auch hier der Fall. Schafe, die nicht durch wolfsabweisende Zäune gegen Wölfe geschützt sind, sind für diese leicht zu erreichen. Es gab in diesem Fall keinerlei Hinweise darauf, dass der verursachende Wolf keine Scheu vor Menschen hat. Menschen waren während des Rissereignisses nicht in der Nähe, sondern im Haus. Auch sonst hat sich dieser Wolf, der ursprünglich aus Dänemark stammt und schon an verschiedenen Stellen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde, nie dem Menschen gegenüber auffällig verhalten.

  1. Welche Ergebnisse hatten die Ermittlungen zum Riss in der Nacht vom 14. auf den 15.09.2025?

Der Riss wurde durch den Wolf GW 3190m verursacht. Die Schafe waren nah am Haus, aber nicht wolfsabweisend eingezäunt.

2. Welche Möglichkeiten haben Herdenhalter, ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Tiere sollten entsprechend des Hamburgischen Merkblatts wolfabweisend eingezäunt werden: https://www.hamburg.de/resource/blob/896254/2a60e5c8541e8139091b040d47f0721c/d-merkblatt-herdenschutz-wolf-data.pdf

Dazu gibt es eine Förderrichtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), bei der ein Zuschuss von bis zu 80% für förderfähige Ausgaben, wie z.B. Zaunmaterial, beantragt werden kann: https://www.hamburg.de/resource/blob/896276/3a05465296dfc8764df9f76e32ee5cda/d-richtlinie-herdenschutz-wolf-data.pdf












3. Welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es für Herdenhalter bei Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe?

Die FHH ersetzt den Marktwert des Tieres in Form einer Billigkeitsleistung, sofern ein Wolf als Verursacher durch eine Rissbegutachtung nachgewiesen wird, siehe hierzu unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/artenschutz/woelfe-171542

4. Wie hoch ist die Gefahr für Spaziergänger, Haustiere oder Kindergärten in den Randgebieten Harburgs nach diesem Ereignis einzuschätzen?

Eine Gefahr für Spaziergänger:innen oder Kindergärten besteht nicht. In Deutschland gab es seit der Rückkehr des Wolfes keine Übergriffe auf Menschen. Alle Begegnungen mit dem Wolf werden durch die Wolfsbetreuer:innen in Hamburg und Schleswig-Holstein oder die Wolfsberater:innen in Niedersachsen aufgenommen und bewertet, so dass, sollte ein Wolf ein auffälliges Verhalten Menschen gegenüber zeigen, sehr schnell Maßnahmen eingeleitet werden könnten. Haus- und Nutztiere sollten wolfsabweisend eingezäunt werden bzw. nachts im Haus oder Stall sein. Hunde sollten angeleint und bei einer Begegnung mit einem Wolf nah am Menschen geführt werden.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien

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