21-3266.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Bebauungsplan Marmstorf 29 (Elfenwiese) - wann wird gebaut? II

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.10.2023 Hauptausschuss Ö 1.16

Sachverhalt

Unsere Anfrage 21-3169 "Bebauungsplan Marmstorf 29 (Elfenwiese) - wann wird gebaut?" ist von der Finanzbehörde (FB) vor kurzem beantwortet worden.

Bei einer Frage wurde an die Zuständigkeit des Bezirks verwiesen und eine Antwort wirft Nachfragen an das Bezirksamt auf.

Daher stellen wir der zuständigen Abteilung im Bezirksamt nun folgende zwei Fragen:

1. Waren für alle zugesprochenen Baufelder Bauanträge gestellt und Baugenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

2. Gemäß Antwort der FB soll das Baufeld 4 in Erbbaurecht vergeben werden. Aktuell würde seitens der FB bzw. des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eine Entscheidung des Bezirksamtes hinsichtlich der Anzahl und Art der Bauplätze (Einzel-, Doppel- und/oder Reihenhäuser) abgewartet.

a) Warum soll das Baufeld 4, anders als die Baufelder 1 - 3, in Erbbaurecht vergeben werden?

b) Wann und durch wen wurde das beschlossen?

c) Wann werden Anzahl und Art der Bauplätze dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur Befassung und Entscheidung vorgestellt?

Hamburg, den 06.09.2023


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

21. September 2023


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3266, wie folgt Stellung:

1. Waren für alle zugesprochenen Baufelder Bauanträge gestellt und Baugenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?


Baufeld 1:

Eine Baugenehmigung mit Datum 24.03.2021 liegt vor. Am 16.03.2023 wurde ein Änderungsbescheid erteilt. Der Baubeginn wurde mit Datum 05.06.2023 vom Bauherrn angezeigt. Aktuell finden bauvorbereitende Erdarbeiten auf dem Grundstück statt.

Baufeld 2 und 3:

Eine Baugenehmigung wurde mit Datum 17.02.2021 erteilt.

Am 05.07.2023 wurde per Ergänzungsbescheid die naturschutzrechtliche Ausnahme für bauvorbereitende Fällarbeiten bis 30.09. erteilt. Diese sollen kurzfristig stattfinden.

Baufeld 4:

Es wurden noch keine Bauanträge gestellt. Es sind noch keine Bauflächen an potentielle Bauherren vergeben worden. Siehe auch Antwort zu 2 c)

2. Gemäß Antwort der FB soll das Baufeld 4 in Erbbaurecht vergeben werden. Aktuell würde seitens der FB bzw. des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eine Entscheidung des Bezirksamtes hinsichtlich der Anzahl und Art der Bauplätze (Einzel-, Doppel- und/oder Reihenhäuser) abgewartet.


a) Warum soll das Baufeld 4, anders als die Baufelder 1 - 3, in Erbbaurecht vergeben werden?

b) Wann und durch wen wurde das beschlossen?

c) Wann werden Anzahl und Art der Bauplätze dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur Befassung und Entscheidung vorgestellt?


a) und b) Bezogen auf das Baufeld 4 ist dem Bezirk hierzu nichts bekannt.

(Es gibt die Senatsdrucksache „Bodenpolitik Drucksache Nr. 21/18514“ sowie deren Fortschreibung vom 23.05.2023 mit dem Ziel, städtische Grundstücke vorrangig in Erbbaurecht zu vergeben und nur noch in Ausnahmefällen zu verkaufen).

c) Die Anzahl und Art der Bauplätze für Baufeld 4 wird aktuell bezirksintern überprüft. Es ist geplant, ein ggf. angepasstes städtebauliches Konzept auf Grundlage des geltenden Bebauungsplans dem SEA Anfang 2024 vorzustellen.



Fredenhagen

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