22-1702.01

Antwort auf Anfrage betr.: AfD fragt nach! Rückzugsräume in Kindertagesstätten im Bezirk Harburg - pädagogische Nutzung, Aufsicht und Kinderschutz

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.5

Sachverhalt


In den vergangenen Monaten haben sich vermehrt Bürger, insbesondere Eltern von Kindern in Kindertagesstätten, mit Fragen zur Ausgestaltung pädagogischer Konzepte, Kinderschutzkonzepte sowie zur praktischen Umsetzung von Aufsichtspflichten an die Politik gewandt. Anlass hierfür waren unter anderem Hinweise auf sogenannte Rückzugsräume in Einrichtungen, deren Nutzung, Einsehbarkeit sowie die Frage, wie in solchen Bereichen der Schutz von Kindern zuverlässig gewährleistet wird.

Im Einzelfall wurde berichtet, dass Eltern auf Nachfrage nach einschlägigen Konzepten oder Informationen zur konkreten Ausgestaltung nur eingeschränkt Auskunft erhalten hätten. Dies hat zu weiterer Verunsicherung geführt und wirft Fragen nach Transparenz, einheitlichen Standards und behördlicher Kontrolle auf.

ckzugsräume nnen aus pädagogischer Sicht sinnvoll sein, etwa als Ruhebereiche, für ungestörtes Spielen oder zur Förderung sozialer Kompetenzen. Gleichzeitig bedürfen Bereiche, die sich dem unmittelbaren Gruppengeschehen entziehen, besonderer Aufmerksamkeit. Gerade bei jungen Kindern müssen der Schutz vor Grenzverletzungen, die Wahrung des Kindeswohls sowie eine angemessene Wahrnehmung der Aufsichtspflicht jederzeit sichergestellt sein.

Vor dem Hintergrund vermehrter Bürgerhinweise und eines nachvollziehbaren öffentlichen Informationsinteresses stellt sich die Frage, wie die Situation in den Kindertagesstätten im Bezirk Harburg konkret ausgestaltet ist.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Kindertagesstätten gibt es im Bezirk Harburg insgesamt und verfügen alle Einrichtungen über sogenannte Rückzugsräume? Falls der Behörde keine Erkenntnisse zu den Räumlichkeiten vorliegen, wieso nicht?
  1. Unter welchen Bezeichnungen werden diese Rückzugsräume in den jeweiligen Kitas geführt und zu welchendagogischen Zwecken werden sie genutzt?
  1. Welche pädagogischen Konzepte oder Leitlinien liegen der Einrichtung und der Nutzung der oben genannten Räume in den Kindertagesstätten zugrunde?
  1. Sind der Behörde Fälle von Grenzüberschreitungen, Gewalt und/oder sexuellen Handlungen unter Kindern in Zusammenhang mit der Nutzung von Rückzugsräumen im Bezirk Harburg bekannt? Wenn ja, in welchen Einrichtungen und um wie viele Fälle handelt es sich?
  1. Wie wurde auf die unter vier genannten Vorfälle reagiert, wie war das Ergebnis und welche Handlungsemfpehlungen wurden daraus abgeleitet?
  1. Wie viele Vorfälle wurden in welcher Einrichtung in den letzten 2 Jahren im Bezirk Harburg registriert?
  1. Wie wird die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals in Bezug auf diese Rückzugsräume konkret umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und Schutzauftrag?
  1. Existieren behördliche Vorgaben oder Empfehlungen zur Gestaltung, Einsehbarkeit oder Nutzung von Rückzugsräumen in Kindertagesstätten und wenn ja, welche sind dies? Fall nein, wieso nicht?
  1. Welche präventiven Maßnahmen und Schutzkonzepte werden von den Kindertagesstätten umgesetzt, um Grenzverletzungen in Rückzugsräumen zu vermeiden?


Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 4.5
Lokalisation Beta

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