21-2538.01

Antwort Anfrage SPD betr. Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.22

Sachverhalt

Die Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge in Hamburg befindet sich derzeit in der

Ausschläger Allee 179 (Rothenburgsort). Inzwischen sind konkrete Pläne vorgestellt worden, eine Verwahrstelle am Großmoordamm in Harburg zu errichten. Nun ist auch noch in der Presse zu lesen, dass Anfang 2023 ein weiterer Abstellplatz direkt neben dem Airport in Fuhlsbüttel entstehen soll, da die Kapazitäten nicht mehr ausreichen.

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

1. Werden die Planungen für den Standort Großmoordamm beibehalten?

2. Bis wann sollen die Planungen Großmoordamm umgesetzt und die Verwahrstelle fertiggestellt werden?

3. Für welche Kapazität wird der Verwahrplatz Großmoordamm ausgelegt sein?

4. Wird der bisherige Verwahrplatz Ausschläger Allee mit der Fertigstellung Großmoordamm aufgegeben?

5. Über welche Kapazität verfügt der Verwahrplatz Ausschläger Allee?

5. Wird der zusätzliche Verwahrplatz Fuhlsbüttel befristet angemietet (bis wann)?

6. Für welche Kapazität wird der Verwahrplatz Fuhlsbüttel ausgelegt sein?

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 19.12.2022

Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2538) Folgendes mit:

  1. Vorbemerkung

Am Großmoordamm ist eine zentrale Verwahrstelle für Fahrzeuge geplant, welche im Rahmen eines Strafverfahrens als Beweismittel sichergestellt wurden.

Auf diesem Verwahrplatz sollen darüber hinaus nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sichergestellte Fahrzeuge abgestellt werden.

Die für diesen Zweck genutzte zentrale Verwahrstelle befindet sich derzeit in der Halskestraße 24 - 26.

Das Verwahren von verbotswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen, die gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 SOG sichergestellt wurden, ist am Großmoordamm nicht geplant.

  1. Zu den einzelnen Fragen
  1. Werden die Planungen für den Standort Großmoordamm beibehalten?

Ja.

  1. Bis wann sollen die Planungen Großmoordamm umgesetzt und die Verwahrstelle fertiggestellt werden?

Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

  1. Für welche Kapazität wird der Verwahrplatz Großmoordamm ausgelegt sein?

Geplant ist eine Kapazität von 542 Pkw- und 118 Motorradstellplätzen.

4. Wird der bisherige Verwahrplatz Ausschläger Allee mit der Fertigstellung Großmoordamm aufgegeben?

5. Über welche Kapazität verfügt der Verwahrplatz Ausschläger Allee?

5. Wird der zusätzliche Verwahrplatz Fuhlsbüttel befristet angemietet (bis wann)?

6. Für welche Kapazität wird der Verwahrplatz Fuhlsbüttel ausgelegt sein?

Die Verwahrplätze Ausschläger Allee und Fuhlsbüttel dienen der Verwahrung verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge und erfüllen damit eine andere Funktion. Ein inhaltlicher Zusammenhang mit den Planungen zum Großmoordamm besteht nicht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Verwahrplätze Ausschläger Allee und Fuhlsbüttel in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter Hamburg-Mitte bzw. Hamburg-Nord fallen.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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Großmoordamm

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