22-0454.01

Antwort Anfrage SPD betr. Beschulung von Geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2025 Hauptausschuss Ö 5.11

Sachverhalt

Im Bezirk Harburg leben rund 5000 Geflüchtete in Notunterkünften,

Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften, sind also öffentlich untergebracht.

Darunter befinden sich viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Hieraus ergibt sich

nicht nur die humane Pflicht diese Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz zu bieten,

sondern ihnen auch Zugang zur Bildung zu gewähren. Das Recht auf Bildung ist ein

Menschenrecht und ist unter anderem im Art. 2 Abs. 1 GG verankert. Dazu muss die

Behörde für Schule und Berufsbildung Kapazitäten zur Verfügung stellen. In Hamburg

gibt es Internationale Vorbereitungsklassen in verschiedenen Jahrgängen und

Basisklassen, für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht alphabetisiert sind. In diesen

Klassen werden sowohl geflüchtete Schülerinnen und Schüler, als auch regulär

eingewanderte Schülerinnen und Schüler beschult.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele IVK und Basisklassen gibt es im aktuellen Schuljahr im Bezirk? An welchen

Schulen werden sie angeboten? Wie viele Plätze gibt es in den Klassen und wie hoch

ist die aktuelle Auslastung?

2. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Schülerinnen und Schülern nach Ankunft in

einer Aufnahmeeinrichtung im Bezirk Harburg schulisch versorgt werden?

3. Geflüchtete werden sehr häufig kurzfristig durch Transfers in andere Unterkünfte, auch

außerhalb des Bezirkes, verlegt. Wie hoch ist der Anteil von Schülerinnen und

Ausdruck vom: 04.02.2025 13:30:21, Seite: 2/2

Schülern, die im Bezirk Harburg beschult werden, aber in anderen Bezirken

untergebracht sind?

4. Wie erfolgt sie Kapazitätsplanung von IVK und Basisklassen? Wie wird der Tatsache

Rechnung getragen, dass neben der Gruppe der Geflüchteten ja auch regulär

Menschen als Arbeits- und Fachkräfte mit ihren Familien nach Deutschland einwandern

(sollen)?

5. Welche Unterstützung und Hilfe erhalten Schulen bei der Durchführung von IVK und

Basisklassen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

13. März 2025


Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0454 wie folgt Stellung:

1. Wie viele IVK und Basisklassen gibt es im aktuellen Schuljahr im Bezirk? An welchen

Schulen werden sie angeboten? Wie viele Plätze gibt es in den Klassen und wie hoch ist die aktuelle Auslastung?

Zu 1:

Mit Stand vom 27.2.2025 sind im Bezirk Harburg insgesamt 29 internationale Vorbereitungsklassen, Basisklassen und Lerngruppen mit rechnerisch 495 Schulplätzen eingerichtet. Derzeit sind 404 Schulplätze belegt. Die Anzahl der beschulten Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen ändert sich nahezu täglich aufgrund von Neuzuschulungen, Wechseln in Regelklassen sowie von Schülerinnen und Schülern beantragten Schulwechseln. Eine Auswertung ist daher nur stichtagsbezogen möglich. Im Übrigen siehe Anlage.

2. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Schülerinnen und Schülern nach Ankunft in

einer Aufnahmeeinrichtung im Bezirk Harburg schulisch versorgt werden?

Zu 2:

Derzeit wird allen der für Bildung zuständigen Behörde gemeldeten neu zugewanderten Kindern innerhalb von einer Woche ein Schulplatz in einer passenden Internationalen Vorbereitungs- oder Basisklasse zugewiesen.

3. Geflüchtete werden sehr häufig kurzfristig durch Transfers in andere Unterkünfte, auch

außerhalb des Bezirkes, verlegt. Wie hoch ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die im Bezirk Harburg beschult werden, aber in anderen Bezirken

untergebracht sind?

Zu 3:

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler werden bei der ersten Zuschulung an eine Hamburger Schule möglichst wohnortnah und ausnahmslos altersgerecht in Vorbereitungsklassen zugeschult. Bei den Schülerinnen und Schülern an Grundschulen orientiert sich die Behörde an den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Schulweglängen zwischen Wohnort und Schule von bis zu 2.500 Metern. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 werden, abhängig von freien Schulplätzen in Vorbereitungsklassen, an Schulen zugeschult, die jeweils nicht mehr als bis zu 45 Minuten vom Wohnort entfernt sind. Der Wohnort einzelner Schülerinnen und Schüler wird nicht zentral erfasst.

4. Wie erfolgt sie Kapazitätsplanung von IVK und Basisklassen? Wie wird der Tatsache

Rechnung getragen, dass neben der Gruppe der Geflüchteten ja auch regulär Menschen als Arbeits- und Fachkräfte mit ihren Familien nach Deutschland einwandern (sollen)?

Zu 4:

Die für Bildung zuständige Behörde steuert und organisiert seit vielen Jahren aktiv die bedarfsorientierte Bereitstellung von Schulplätzen in Vorbereitungsklassen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schülern in allen Hamburger Bezirken. Die Steuerung erfolgt datenbasiert auf Grundlage der nahezu wöchentlich zur Verfügung stehenden Zuwanderungsdaten, laufendem Monitoring neu einzurichtender und zu schließender staatlicher Unterkünfte, der regelmäßigen Überprüfung des durchschnittlichen Anteils privat untergebrachter Zuwanderer, den präferierten Wohnregionen sowie weiterer Informationen. Bei den Kapazitätsplanungen für benötigte Schulplätze werden demnach alle Zuwanderungen berücksichtigt, zumal alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrem jeweiligen Status und ihrer Herkunft, zu beschulen sind.

5. Welche Unterstützung und Hilfe erhalten Schulen bei der Durchführung von IVK und

Basisklassen?

Zu 5:

Die Schulen erhalten neben der zusätzlichen Personalressource ein umfassendes Unterstützungspaket, das u.a. zahlreiche Fortbildungs- und Austauschangebote für die in IVK und Basisklassen unterrichtenden Lehrkräfte, spezielle Unterrichtsmaterialien, das Diagnostik-Tool „2P – Potenzial und Perspektive“, finanzielle Zuschüsse für die Einstellung von Sprach- und Kulturmittlern, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung, Projekte wie z.B. das Projekt Schulmentoren u.v.a.m. enthält.

gez. Böhm f.d.R. Hille

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