20-0973

Anfrage CDU betr. Schulpflichtige Flüchtlinge im Bezirk Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit einem baldigen Ende des Flüchtlingsstroms nach Deutschland und damit auch nach Hamburg ist nicht zu rechnen. Täglich erreichen hunderte die Hansestadt und werden zunächst in den Zentralen Erstaufnahmen (ZEAs) untergebracht. Ein Großteil dieser Menschen – unter ihnen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche - wird über einen längeren Zeitraum in Hamburg und auch im Bezirk Harburg bleiben.

In den zentralen Erstaufnahmen sollen Kinder und Jugendliche zunächst für max. 3 Monate in den Unterkünften beschult werden. Nach dieser Zeit sollen die Flüchtlinge in Folgeeinrichtungen bzw. Folgeunterkünfte verteilt werden und Kinder im schulpflichtigen Alter in die umliegenden Schulen gehen. Die aktuelle Praxis zeigt, dass dieser Zeitraum nicht eingehalten werden kann und die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bereits in der Zeit der ZEA-Unterbringung in normalen deutschen Schulen beschult werden. Vielfach werden sie in Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) eingeteilt, da die Deutschkenntnisse für eine Teilnahme am Unterricht nicht ausreichend sind.

Die Herausforderungen für die Schulen wachsen mit dem weiter anhaltenden Flüchtlingsstrom. Viele Schulen stoßen an ihre Grenzen, weitere Schulklassen einzurichten – zum einen aufgrund räumlicher Enge und zum anderen sind die Schulklassen derzeit mit den Höchstfrequenzen gemäß §87 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) belegt oder sogar schon überbelegt.

Weiterhin ist zu bedenken, dass nach der einjährigen IVK-Beschulung die Aufnahme in eine Regelklasse organisiert werden muss. Vor knapp einem Jahr haben wir nach einer Konzeption für die Beschulung gefragt.

Vor diesem Hintergrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms fragen wir erneut die Behörde für Schule und Berufsbildung:

1)      Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge gibt es aktuell in den Zentralen Erstaufnahmen im Bezirk Harburg? Bitte nach Standort und Alter und nach eventuellen Klassenstufen auflisten.

2)      Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge gibt es aktuell in den Folgeeinrichtungen im Bezirk Harburg? Bitte nach Standort und Alter und nach eventuellen Klassenstufen auflisten.

3)      Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder werden bereits in einer IVK beschult? Wie viele müssen aktuell beschult werden?

4)      Gibt es bereits Schülerinnen und Schüler die von der IVK in eine Regelklasse im laufenden Schuljahr übergegangen sind?

Bitte die aufnehmende Schule angeben sowie Alter und Klassenstufe der Kinder auflisten.

5)      An welchen Harburger Schulen gibt es wie viele IVK-Klassen mit welcher Klassenfrequenz? Bitte nach Standort und evtl. Klassenstufen auflisten.

6)      Welchen Anteil machen die zu beschulenden Flüchtlingskinder an der Gesamtschülerzahl aus? Bitte nach Standort und evtl. Klassenstufen auflisten.

7)      Wie sind die aktuellen Klassenfrequenzen der Schulen im Bezirk Harburg und wo liegt die Höchstfrequenz gem. §87 HmbSG dieser Schulen? Bitte nach Schulform und Klasse auflisten.

8)      Nehmen die Flüchtlingskinder am Mittagessensangebot der Schulen teil? Wenn ja, zu welchen Kosten und wer kommt für die Kosten auf?

9)      Wie und durch welches Personal werden die zu beschulenden Kinder auf die IVK-Klassen in den Grund- bzw. weiterführenden Schulen in den ZEAs vorbereitet?

10)  Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge werden voraussichtlich bis zum Schuljahresende in einer IVK beschult bzw. in eine Regelklasse übergehen? An welchen Schulen sollen diese Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht nachkommen?

Bitte nach Schulen IVK und Regelklassen auflisten.

11)  An welchen Schulen gibt es überfrequentierte Aufnahmen und wie ist dies mit dem §87 HmbSG zu vereinbaren?

  a)Wo ist die maximale Aufnahmekapazität festgeschrieben?

  b)Wo liegen die aktuellen Frequenzen der Harburger Schulen? Bitte nach

     Schulform und Jahrgangsstufe auflisten.

12)  Ist angedacht, aufgrund des vorhersehbaren Flüchtlingsstromes den §87 HmbSG anzupassen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

13)  Wie ist die pädagogische Betreuung gewährleistet?

Gibt es einen Betreuungsschlüssel?

14)  Wie viele Lehrer/Betreuer werden voraussichtlich zusätzlich gebraucht?

 

 

Hamburg, am 01.10.2015

Ralf-Dieter Fischer                                                                      Helga Stöver

Fraktionsvorsitzender                                                        Dr. Antje Jaeger

                                                                                                  Michael Schaefer

 

 

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