21-1777.01

Antwort Anfrage SPD betr. Ausreichender Wetterschutz am Busbahnhof Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.13

Sachverhalt

Der Busbahnhof Neugraben ist inzwischen fertiggestellt und bietet einen erheblich verbesserten optischen Eindruck. Auch ist er mit modernen wettergeschützten Unterständen ausgestattet. Diese scheinen jedoch bei einem derart stark frequentierten Busbahnhof zu knapp bemessen. Eine Erweiterung erscheint durchaus sinnvoll und dem wahrgenommenen Bedarf zu entsprechen.

1. Gibt es festgelegte Parameter, nach denen der Bedarf an Wetterschutz an Busbahnhöfen ermittelt werden? Falls ja, welche allgemein? Welche in Bezug auf den Busbahnhof Neugraben?

2. Wie viele Unterstände sind am Busbahnhof Neugraben vorhanden?

3. Welche überdachte Fläche steht zur Verfügung?

4. Wie viele überdachte Sitz- und Stehplätze stehen zur Verfügung?

5. Wie viele Busabfahrten finden wochentäglich an dem Busbahnhof Neugraben statt?

6. Welche Passagierzahlen sind am Busbahnhof Neugraben werktäglich zu verzeichnen?

7. Sind weitere wettergeschützte Unterstände am Busbahnhof Neugraben geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 06.12.2021

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion (Drs. 21-1777) teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) sowie der Wall GmbH wie folgt.

1. Gibt es festgelegte Parameter, nach denen der Bedarf an Wetterschutz an Busbahnhöfen ermittelt wird? Falls ja, welche allgemein? Welche in Bezug auf den Busbahnhof Neugraben?

Zu 1.:

Die Überdachung einer Busanlage wird im Allgemeinen ab ca. 30.000 Umsteiger:innen vorgesehen. In Neugraben wurden zum Zeitpunkt der Variantenbetrachtung in 2018 ca. 9.000 Umsteiger:innen ermittelt.

2. Wie viele Unterstände sind am Busbahnhof Neugraben vorhanden?

3. Welche überdachte Fläche steht zur Verfügung?

Zu 2. und 3.:

Insgesamt stehen drei Unterstände zur Verfügung:

  • Hauptdach zum S-Bahn-Eingang
  • Je zwei Doppel-Fahrgastunterstände (großes Modell) als Kombimodul

Die genannten Unterstände haben eine Gesamtfläche von ca. 300 m².

4. Wie viele überdachte Sitz- und Stehplätze stehen zur Verfügung?

Zu 4.:

Angaben zu den verfügbaren Sitzplätzen können nur annähernd gemacht werden, da die tatsächliche Personenanzahl abhängig von verschiedenen Faktoren ist.

Die Doppel-Fahrgastunterstände (FGUs) haben je zwei Sitzbänke, die jeweils Platz für zwei bis drei Personen bieten. Insgesamt werden somit bis zu zwölf Sitzplätze geboten. Dies berücksichtigt allerdings nicht die ggf. notwendigen Abstandsregeln oder den „Bekanntheitsgrad“ der Sitzenden untereinander.

Hinsichtlich der Anzahl an Stehplätzen unter dem Hauptdach bzw. den beiden Doppel-FGUs ist festzustellen, dass es keinen konkreten rechnerischen Maßstab für die Platzverhältnisse einer stehenden Person an einer Busanlage gibt. Die tatsächlich mögliche Anzahl an Personen, die sich hier unterstellen können, ist abhängig von den individuellen Platzbedürfnissen (Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder, Alleinreisen oder in der Gruppe) und persönlichen Abstandspräferenzen bzw. erforderlichen Sicherheitsabständen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.

5. Wie viele Busabfahrten finden wochentäglich an dem Busbahnhof Neugraben statt?

Zu 5.:

Eine Auswertung der aktuellen Fahrplandaten hat ergeben, dass wochentäglich (Mo-Fr) insgesamt rd. 620 Busse pro Tag von der Busanlage abfahren.

6. Welche Passagierzahlen sind am Busbahnhof Neugraben werktäglich zu verzeichnen?

Zu 6.:

Die letzte Auswertung des HVV aus November 2018, die auch Grundlage für die Bemessung der neuen Busanlage war, verzeichnete durchschnittlich rd. 9.000 Fahrgäste pro Tag (Mo-Fr).

7. Sind weitere wettergeschützte Unterstände am Busbahnhof Neugraben geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

Zu 7.:

Es ist nach aktuellen Planungen vorgesehen, in 2022 an allen drei Abfahrtsbereichen einen weiteren Standard-FGU (4,0 m breit) aufzustellen.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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